Förderhinweis

Bei Projekten und Maßnahmen, die die Inlandsförderung unterstützt, ist auf unsere Förderung hinzuweisen (auf Printmedien, Veranstaltungsprogrammen, Einladungsflyern, Internetseiten usw.). Bitte benutzen Sie dazu das Logo als Förderhinweis.

 

Veranstaltungen

Wir fördern Seminare, Konferenzen, Filmfestivals und andere Veranstaltungen, die sich mit entwicklungspolitischen Themen befassen oder der methodisch-didaktischen Fortbildung von Multiplikatoren*innen in diesem Bereich dienen. Die geförderten Veranstaltungen dienen neben der Informationsvermittlung auch der Vernetzung von entwicklungspolitisch Engagierten.

Ihr Antrag muss spätestens acht Wochen vor Projektbeginn bei uns eingehen.
Bitte beachten Sie, dass für Anträge mit einer Förderzeit von einem Jahr und einem Projektbeginn im Januar die Antragsfrist bereits der 15. September des Vorjahres ist.

Für Einzelprojekte mit kurzer Laufzeit und einer Antragssumme von höchstens 1.000 Euro gibt es ein vereinfachtes Kleinantragsverfahren.

Bei Veranstaltungen im schulischen Bereich ist die Berücksichtigung der Qualitäts- und Förderkriterien für Schulprojekte eine Voraussetzung für die Förderung. Von Brot für die Welt erstellte Bildungsmaterialien finden Sie hier.

Bildungsmaterial

Entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit ist auf Medien angewiesen, die mit unterschiedlichen Formaten Einblick geben in die gesellschaftlichen Verhältnisse verschiedener Länder und entwicklungspolitische Fragen aufwerfen.

Wir fördern gedruckte oder digitale Zeitschriften und Broschüren von deutschen oder ausländischen Autoren*innen oder Gruppen, wenn sie der Verbreitung entwicklungspolitischer Inhalte dienen und die Diskussion entwicklungspolitischer Themen unterstützen.

Außerdem fördern wir Radiobeiträge und Internetseiten, die entwicklungspolitische Inhalte haben oder zur Vernetzung von Gruppen beitragen. Auch internetbasierte Bildungsmaterialien wie Internetspiele, Apps und Podcasts können gefördert werden, wenn sie im Rahmen eines begleitenden Programms der Zielgruppe vorgestellt werden und damit eine umfangreiche Nutzung des Mediums gewährleistet ist.

Bei der Entwicklung von Material für die Schule ist die Berücksichtigung der Qualitäts- und Förderkriterien für Schulprojekte eine Voraussetzung für die Förderung.
Von Brot für die Welt erstellte Bildungsmaterialien finden Sie hier.

Für Einzelprojekte mit kurzer Laufzeit und einer Antragssumme von höchstens 1.000 Euro gibt es ein vereinfachtes Kleinantragsverfahren.

Ihr Antrag muss spätestens acht Wochen vor Projektbeginn bei uns eingehen.
Bitte beachten Sie, dass für Anträge mit einer Förderzeit von einem Jahr und einem Projektbeginn im Januar die Antragsfrist bereits der 15. September des Vorjahres ist.

Kleinanträge bis 1.000 Euro

Entwicklungspolitische Bildungsarbeit findet auch im Kleinen statt, etwa bei einem Gemeindeabend. Für Einzelprojekte mit kurzer Laufzeit und einer Antragssumme von höchstens 1.000 Euro gibt es ein vereinfachtes Verfahren.

Ihr Antrag muss acht Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingehen und kann auch nur eine einzige Ausgabeposition enthalten (etwa Referent*innen-Honorar oder Raummiete). Diese Ausgaben können zu 100 Prozent gefördert werden, maximal bis 1.000 Euro.

Bei Veranstaltungen im schulischen Bereich ist die Berücksichtigung der Qualitäts- und Förderkriterien für Schulprojekte eine Voraussetzung für die Förderung.

 

Kirchliche Partnerschaften

Als Gemeinde oder kirchliche Gruppe im Globalen Süden und Norden können Sie im Rahmen der Förderlinie Kirchliche Partnerschaften Anträge für vier Arten von Aktivitäten stellen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsfristen je nach beantragter Maßnahme:

  • Bildungsmaßnahmen: Anträge müssen acht Wochen vor Projektbeginn bei uns eingehen
  • Entwicklungspolitische Begegnungsprogramme: Anträge müssen mindestens sechs Monate vor Reisebeginn bei uns eingehen
  • Maßnahmen der Bildungs-, Lobby- und Kampagnenarbeit im Globalen Süden: Anträge müssen drei Monate vor Projektbeginn bei uns eingehen
  • Kleine Infrastrukturmaßnahmen: Anträge müssen mindestens sechs Monate vor Projektbeginn zum 1. Februar, 1. Juli oder 1. Oktober eingehen.

Die vollständigen Antragsunterlagen benötigen wir digital und im Original per Post.

 

Beratungsstellen für Fairen Handel

Aktivitäten im Fairen Handel sind ein Beispiel dafür, wie wir mit unseren Konsumentscheidungen zu einem gerechteren Welthandel beitragen. Brot für die Welt fördert Fair-Handels-Berater*innen, die Engagierten im Fairen Handel in Weltläden, Aktionsgruppen und Kirchengemeinden zur Seite stehen. Aktuell fördern wir 13 Fair-Handels-Beratungsstellen und eine Koordinationsstelle.

Die Stellen werden über die Inlandsförderung beantragt, Anträge müssen zum 1. Februar vorliegen. Die Projektlaufzeit beginnt jeweils im Juli und endet im Juni des folgenden Jahres. Momentan bestehen keine Förderkapazitäten, um zusätzliche Fair-Handels-Beratungsstellen aufzunehmen.

 

Institutionelle Förderung

Die institutionelle Förderung von Akteuren der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit stellt Infrastruktur und Personalfinanzierung sicher und schafft dadurch bundesweit die Voraussetzung für eine kontinuierliche, innovative und professionelle Bildungsarbeit. Sie richtet sich an Partnerorganisationen, mit denen wir langjährige Fördererfahrung haben. Eine aktuelle Evaluation der Föderlinie finden sie hier.

Die Förderung läuft über ein oder zwei Kalenderjahre. Ihren Antrag auf Förderung für den nächsten Zeitraum reichen Sie bitte immer bis zum 15. September ein.

Projektstellen

Wir fördern die Einrichtung von Stellen bei kirchlichen Verbänden und Bildungseinrichtungen. Ziel ist die institutionelle Verankerung entwicklungspolitischen Lernens in verschiedenen Bereichen, in denen die Kirche tätig ist (schulbezogene Bildungsarbeit, theologische Ausbildung etc.). Die Projektstellen dienen uns auch dazu, in Kirche und Gesellschaft hineinzuwirken und gleichzeitig Impulse für die eigene Arbeit zu bekommen.

Im Dialog mit den Mitgliedskirchen des EWDE sowie Expertinnen und Experten für entwicklungspolitische Bildung und Globales Lernen identifizieren wir Themenbereiche, die dringend bearbeitet werden müssen, oder Zielgruppen, für die es besonderer Angebote bedarf.

Für die Einrichtung von Projektstellen gilt, dass das geplante Projekt in einem klar definierten Zeitraum durchführbar und abschließbar ist (drei bis fünf Jahre) oder dass der Träger der Projektstelle sie nach dem Auslaufen der Förderung aus eigenen Mitteln weiterfinanziert.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der geförderten Projektstellen sowie deren Planungen.

 

Stellen für Bildungsarbeit

Die Stellen für Bildungsarbeit ermöglichen es Bildungseinrichtungen, Informationsstellen oder Aktionsgruppen, bestimmte Bildungsmaßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, die mit vorhandenen Kapazitäten nicht zu realisieren wären. Nur überregionale Stellen werden direkt bei der Inlandsförderung beantragt – mit einer jährlichen Antragsfrist bis 1. März. Für regionale Stellen innerhalb einer Landeskirche gibt es ein gesondertes Verfahren über die Beauftragten für den Kirchlichen Entwicklungsdienst der jeweiligen Landeskirche.

Die Zuschüsse für diese Stellen sind für klar definierte Aufgaben und Projekte zu beantragen. Mit den geförderten Stellen sollen die Träger ihre Bildungs- und Informationsarbeit ausbauen oder Schwerpunkte vertiefen. Für eine solche Stelle bewilligen wir bis zu 18.000 Euro pro Jahr, höchstens jedoch zwei Drittel der Personalausgaben. Eine Stelle wird maximal drei Jahre gefördert. Bei Interesse an einer Stelle für Bildungsarbeit bitten wir Sie, sich im Voraus telefonisch für ein Beratungsgespräch an uns zu wenden.

 

Stellen für Fachkräfte aus dem Süden

In diesem Förderprogramm bringen Fachkräfte aus dem Globalen Süden ihre entwicklungspolitische und interkulturelle Kompetenz in die entwicklungspolitische Arbeit in Deutschland ein.

Die wesentliche Voraussetzung bei der Besetzung solcher Stellen ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Anträge für Stellen für Fachkräfte aus dem Süden können kirchliche Träger einreichen, die dem Ziel des Konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung verpflichtet sind.

Die Einrichtungen müssen dafür Sorge tragen, dass die Fachleute aus dem Globalen Süden Ansprechpartner/innen bei interkulturellen Fragen und Problemen haben. Diese sollten auch nach der Rückkehr der Fachkraft in ihr Heimatland noch für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stehen.

Die Laufzeit der Stellen beträgt drei Jahre. Eine einmalige Verlängerung auf insgesamt fünf Jahre ist möglich. Wir finanzieren bis zu 90 Prozent der Personalausgaben. Die Sach- und Programmkosten trägt der Dienstgeber.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der geförderten Stellen sowie deren Jahresberichte.