Wir fördern Seminare, Konferenzen, Filmfestivals und andere Veranstaltungen, die sich mit entwicklungspolitischen Themen befassen oder der methodisch-didaktischen Fortbildung von Multiplikatoren*innen in diesem Bereich dienen. Die geförderten Veranstaltungen dienen neben der Informationsvermittlung auch der Vernetzung von entwicklungspolitisch Engagierten. Ihr Antrag muss spätestens acht Wochen vor Projektbeginn bei uns eingehen. Für Einzelprojekte mit kurzer Laufzeit und einer Antragssumme von höchstens 1.000 Euro gibt es ein vereinfachtes Kleinantragsverfahren. Bei Veranstaltungen im schulischen Bereich ist die Berücksichtigung der Qualitäts- und Förderkriterien für Schulprojekte eine Voraussetzung für die Förderung. Von Brot für die Welt erstellte Bildungsmaterialien finden Sie hier.Veranstaltungen
Bitte beachten Sie, dass für Anträge mit einer Förderzeit von einem Jahr und einem Projektbeginn im Januar die Antragsfrist bereits der 15. September des Vorjahres ist.
Entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit ist auf Medien angewiesen, die mit unterschiedlichen Formaten Einblick geben in die gesellschaftlichen Verhältnisse verschiedener Länder und entwicklungspolitische Fragen aufwerfen. Wir fördern gedruckte oder digitale Zeitschriften und Broschüren von deutschen oder ausländischen Autoren*innen oder Gruppen, wenn sie der Verbreitung entwicklungspolitischer Inhalte dienen und die Diskussion entwicklungspolitischer Themen unterstützen. Außerdem fördern wir Radiobeiträge und Internetseiten, die entwicklungspolitische Inhalte haben oder zur Vernetzung von Gruppen beitragen. Auch internetbasierte Bildungsmaterialien wie Internetspiele, Apps und Podcasts können gefördert werden, wenn sie im Rahmen eines begleitenden Programms der Zielgruppe vorgestellt werden und damit eine umfangreiche Nutzung des Mediums gewährleistet ist. Bei der Entwicklung von Material für die Schule ist die Berücksichtigung der Qualitäts- und Förderkriterien für Schulprojekte eine Voraussetzung für die Förderung. Für Einzelprojekte mit kurzer Laufzeit und einer Antragssumme von höchstens 1.000 Euro gibt es ein vereinfachtes Kleinantragsverfahren. Ihr Antrag muss spätestens acht Wochen vor Projektbeginn bei uns eingehen.Bildungsmaterial
Von Brot für die Welt erstellte Bildungsmaterialien finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass für Anträge mit einer Förderzeit von einem Jahr und einem Projektbeginn im Januar die Antragsfrist bereits der 15. September des Vorjahres ist.
Entwicklungspolitische Bildungsarbeit findet auch im Kleinen statt, etwa bei einem Gemeindeabend. Für Einzelprojekte mit kurzer Laufzeit und einer Antragssumme von höchstens 1.000 Euro gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Ihr Antrag muss acht Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingehen und kann auch nur eine einzige Ausgabeposition enthalten (etwa Referent*innen-Honorar oder Raummiete). Diese Ausgaben können zu 100 Prozent gefördert werden, maximal bis 1.000 Euro. Bei Veranstaltungen im schulischen Bereich ist die Berücksichtigung der Qualitäts- und Förderkriterien für Schulprojekte eine Voraussetzung für die Förderung. Kleinanträge bis 1.000 Euro
Als Gemeinde oder kirchliche Gruppe im Globalen Süden und Norden können Sie im Rahmen der Förderlinie Kirchliche Partnerschaften Anträge für vier Arten von Aktivitäten stellen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsfristen je nach beantragter Maßnahme: Die vollständigen Antragsunterlagen benötigen wir digital und im Original per Post. Kirchliche Partnerschaften
Die institutionelle Förderung von Akteuren der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit stellt Infrastruktur und Personalfinanzierung sicher und schafft dadurch bundesweit die Voraussetzung für eine kontinuierliche, innovative und professionelle Bildungsarbeit. Sie richtet sich an Partnerorganisationen, mit denen wir langjährige Fördererfahrung haben. Eine aktuelle Evaluation der Föderlinie finden sie hier.
Die Förderung läuft über ein oder zwei Kalenderjahre. Ihren Antrag auf Förderung für den nächsten Zeitraum reichen Sie bitte immer bis zum 15. September ein.
Institutionelle Förderung
Wir fördern die Einrichtung von Stellen bei kirchlichen Verbänden und Bildungseinrichtungen. Ziel ist die institutionelle Verankerung entwicklungspolitischen Lernens in verschiedenen Bereichen, in denen die Kirche tätig ist (schulbezogene Bildungsarbeit, theologische Ausbildung etc.). Die Projektstellen dienen uns auch dazu, in Kirche und Gesellschaft hineinzuwirken und gleichzeitig Impulse für die eigene Arbeit zu bekommen. Im Dialog mit den Mitgliedskirchen des EWDE sowie Expertinnen und Experten für entwicklungspolitische Bildung und Globales Lernen identifizieren wir Themenbereiche, die dringend bearbeitet werden müssen, oder Zielgruppen, für die es besonderer Angebote bedarf. Für die Einrichtung von Projektstellen gilt, dass das geplante Projekt in einem klar definierten Zeitraum durchführbar und abschließbar ist (drei bis fünf Jahre) oder dass der Träger der Projektstelle sie nach dem Auslaufen der Förderung aus eigenen Mitteln weiterfinanziert. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der geförderten Projektstellen sowie deren Planungen. Projektstellen
In diesem Förderprogramm bringen Fachkräfte aus dem Globalen Süden ihre entwicklungspolitische und interkulturelle Kompetenz in die entwicklungspolitische Arbeit in Deutschland ein. Die wesentliche Voraussetzung bei der Besetzung solcher Stellen ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Anträge für Stellen für Fachkräfte aus dem Süden können kirchliche Träger einreichen, die dem Ziel des Konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung verpflichtet sind. Die Einrichtungen müssen dafür Sorge tragen, dass die Fachleute aus dem Globalen Süden Ansprechpartner/innen bei interkulturellen Fragen und Problemen haben. Diese sollten auch nach der Rückkehr der Fachkraft in ihr Heimatland noch für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stehen. Die Laufzeit der Stellen beträgt drei Jahre. Eine einmalige Verlängerung auf insgesamt fünf Jahre ist möglich. Wir finanzieren bis zu 90 Prozent der Personalausgaben. Die Sach- und Programmkosten trägt der Dienstgeber. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der geförderten Stellen sowie deren Jahresberichte. Stellen für Fachkräfte aus dem Süden