Förderlinie

Kirchliche Partnerschaften

Als Gemeinde oder kirchliche Gruppe im globalen Süden und Norden können Sie im Rahmen der Förderlinie Kirchliche Partnerschaften Anträge für vier Arten von Aktivitäten stellen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsfristen je nach beantragter Maßnahme:

  • Bildungsmaßnahmen: Anträge müssen acht Wochen vor Projektbeginn bei uns eingehen
  • Entwicklungspolitische Begegnungsprogramme: Anträge müssen mindestens sechs Monate vor Reisebeginn bei uns eingehen
  • Maßnahmen der Bildungs-, Lobby- und Kampagnenarbeit im Globalen Süden: Anträge müssen drei Monate vor Projektbeginn bei uns eingehen
  • Kleine Infrastrukturmaßnahmen: Anträge müssen mindestens sechs Monate vor Projektbeginn zum 01. Februar, 01. Juli oder 01. Oktober eingehen.

Die vollständigen Antragsunterlagen benötigen wir digital und im Original per Post.

 

Abrechnung/Bericht

Die Abrechnung muss uns drei Monate nach dem Ende (...)

Die Abrechnung muss uns drei Monate nach dem Ende der bewilligten Laufzeit vorliegen. Welche Unterlagen wir brauchen, steht in Ihrem Bewilligungsschreiben, die nötigen Vordrucke finden Sie hier.

Die Abrechnung muss uns drei Monate nach dem Ende der bewilligten Laufzeit vorliegen. Welche Unterlagen wir brauchen, steht in Ihrem Bewilligungsschreiben, die nötigen Vordrucke finden Sie hier.