Förderlinien

Stellen für Bildungsarbeit

Die Stellen für Bildungsarbeit ermöglichen Bildungseinrichtungen, Informationsstellen oder Aktionsgruppen Bildungsmaßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, die mit vorhandenen Kapazitäten nicht zu realisieren wären. Nur überregionale Stellen werden über die Inlandsförderung direkt beantragt – mit einer jährlichen Antragsfrist bis 1.3. Für regionale Stellen innerhalb einer Landeskirche gibt es ein gesondertes Verfahren über die Beauftragten für den Kirchlichen Entwicklungsdienst der jeweiligen Landeskirche.

Die Zuschüsse für diese Stellen sind für klar definierte Aufgaben und Projekte zu beantragen. Mit den geförderten Stellen sollen die Träger ihre Bildungs- und Informationsarbeit ausbauen oder Schwerpunkte vertiefen. Für eine solche Stelle bewilligen wir bis zu 18.000 Euro pro Jahr, höchstens jedoch zwei Drittel der Personalkosten. Eine Stelle wird maximal drei Jahre gefördert. Bei Interesse an einer Bildungsstelle bitten wir Sie, sich im Voraus telefonisch für ein Beratungsgespräch an uns zu wenden.

 

Vorschau Bericht

Abrechnung / Bericht

Die Abrechnung muss uns drei Monate nach dem Ende (...)

Die Abrechnung muss uns drei Monate nach dem Ende der bewilligten Laufzeit vorliegen. Welche Unterlagen wir brauchen, steht in Ihrem Bewilligungsschreiben, die nötigen Vordrucke finden Sie hier.

Die Abrechnung muss uns drei Monate nach dem Ende der bewilligten Laufzeit vorliegen. Welche Unterlagen wir brauchen, steht in Ihrem Bewilligungsschreiben, die nötigen Vordrucke finden Sie hier.