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Steuergerechtigkeit für soziale Entwicklung

Deutschlands Chance in New York: Wenn im August in New York über globale Steuerregeln verhandelt wird, entscheidet sich mit, ob Länder ihre soziale Entwicklung künftig mit eigenen Ressourcen selbstbestimmt gestalten können – und ob Deutschland glaubwürdiger Partner des Globalen Südens ist.

Von Nicola Wiebe am
Symbolbild Steuern

Die 5. Verhandlungsrunde der UN Steuerrahmenkonvention beginnt am 3. August in New York

Im August verhandeln Regierungsdelegationen in New York zum fünften Mal über die UN-Rahmenkonvention zur internationalen Steuerkooperation. Diese Runde wiegt schwerer als die vier vorangegangenen: Erstmals sollen in allen drei Verhandlungssträngen – der Rahmenkonvention selbst, dem Protokoll zur Besteuerung grenzüberschreitender digitaler Dienstleistungen und dem Protokoll zur Streitvermeidung und -beilegung – Textentwürfe vorliegen. Die Verhandlungen bewegen sich nun von allgemeinen Prinzipien zu konkreten Regelungen. Was in den kommenden Wochen vereinbart, abgeschwächt oder fallengelassen wird, kann die internationale Steuerarchitektur für Jahrzehnte prägen.

Für viele Verantwortliche in der Sozial- und Entwicklungspolitik wirkt das wie ein reines Finanzministeriums-Thema. Ist es aber nicht. Das Ergebnis dieser Verhandlungen entscheidet mit darüber, wie viel fiskalischen Spielraum Regierungen weltweit künftig haben werden, um ihre sozialen Sicherungssysteme zu finanzieren – und wer dafür zur Kasse gebeten wird. Für Deutschland heißt das: Nicht nur das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sind gefragt, sondern auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Eine Finanzierungslücke mit Steuerdimension

Weltweit haben derzeit 3,8 Milliarden Menschen überhaupt keinen Zugang zu sozialer Sicherung. Diese Lücke zu schließen, kostet Geld. Ein relevanter Teil der Finanzierungslücke entsteht durch ein Versagen, vorhandene Ressourcen angemessen zu besteuern. Aktuellen Schätzungen zufolge sind der Weltgemeinschaft allein durch Gewinnverschiebung und Steuerhinterziehung von Konzernen zwischen 2016 und 2021 rund 1,7 Billionen US-Dollar an Einnahmen verloren gegangen – eine Summe, mit der das Recht auf soziale Sicherheit einen riesigen Schritt nach vorne machen könnte.

Dabei geht es um mehr als entgangene Einnahmen. Wenn Konzerngewinne und Privatvermögen in Niedrigsteuerländer abwandern können, geraten die Regierungen aller anderen Länder unter Druck, im Wettbewerb um Investitionen ihre Unternehmenssteuern zu senken und sich stärker auf indirekte Steuern, beispielsweise Mehrwertsteuern, zu stützen. Dadurch werden Menschen mit niedrigem Einkommen stärker belasten. Das höhlt sowohl den Umfang als auch die Fairness der Steuerbasis aus, auf die soziale Sicherungssysteme angewiesen sind. Eine UN-Steuerkonvention, die hier die richtigen Weichen stellt, könnte diese Dynamik umkehren. Genau deshalb verdient die August-Runde so viel Aufmerksamkeit von Sozial-, Entwicklungs- und Finanzministerien – und genau deshalb muss der deutschen Verhandlungsposition in New York eine abgestimmte Vision zugrunde liegen. Denn gerechte globale Steuerstrukturen sind für alle Länder weltweit, einschließlich Deutschland, eine zentrale Voraussetzung dafür, ihre soziale Entwicklung selbstbestimmt voranzubringen.

Drei Punkte, auf die es im August ankommt

1. Besteuerungsrechten und das Digitalprotokoll

Wo werden multinationale Konzerne besteuert? Dort, wo Gewinne verbucht werden, oder dort, wo tatsächlich Wertschöpfung stattfindet? Das ist die folgenreichste Frage dieser Verhandlungen. Die geltenden Regeln stammen größtenteils aus einer Zeit vor der Digitalisierung und erlauben es, Gewinne unabhängig vom Ort der Wertschöpfung in Niedrigsteuerländer zu verschieben. Das benachteiligt systematisch jene Länder, in denen produziert, geliefert und verkauft wird. Das Protokoll zur Besteuerung grenzüberschreitender digitaler Dienstleistungen bietet eine konkrete Chance, dies für einen der am schnellsten wachsenden Bereiche der Weltwirtschaft zu korrigieren. Die deutsche Delegation sollte eine fairere Aufteilung von Besteuerungsrechten unterstützen und sich dem Druck widersetzen, am Status quo festzuhalten.

2. Transparenz: Informationen, die Staaten für gerechte Besteuerung brauchen

Steuerbehörden können nicht einnehmen, was sie nicht sehen. Eine öffentliche länderbezogene Berichterstattung hätte in den vergangenen Jahren ermöglicht, mehrere hundert Milliarden Dollar an entgangenen Unternehmenssteuern zurückzuholen. Die Konvention bietet die Chance, öffentliche länderbezogene Berichterstattung, automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen und Transparenz über tatsächliche Eigentümer als universelle, verbindliche Standards zu verankern – statt als Flickenteppich, der vor allem wohlhabenderen Staaten zur Verfügung steht.

3. Besteuerung extrem hoher Vermögen

Die effektiven Steuersätze extrem reicher Personen liegen in den meisten Ländern weit unter dem, was Menschen mit mittlerem Einkommen zahlen. Die August-Verhandlungen bieten die Gelegenheit, erstmals in einem multilateralen Instrument Regelungen zur Offenlegung tatsächlicher Eigentümer sowie einen gemeinsamen Rahmen für den Austausch von Vermögensinformationen zu verankern – Bausteine für eine Besteuerung extremen Reichtums, die kein Land allein schaffen kann.

Was BMAS, BMF und BMZ jetzt gemeinsam tun sollten

Keines dieser drei Themen wird im August abschließend gelöst werden können. Aber die Richtung wird festgelegt. Delegationen, die mit klaren, abgestimmten Positionen anreisen – geleitet von entwicklungs- und sozialpolitischen Zielen – haben eine echte Chance, Ergebnisse mitzugestalten.

Konkret bedeutet das: BMAS, BMZ und BMF sollten eine gemeinsame Verhandlungsposition erarbeiten und aktiv vorangehen – auch gegen Verzögerungstendenzen. Und die Zeit bis zu den Verhandlungen sollte genutzt werden, um Allianzen mit der Afrikanischen Gruppe und den G77-Staaten aufzubauen, die sich bereits für Quellenbesteuerung, Transparenz und die Besteuerung hoher Vermögen einsetzen.

Für das BMZ liegt darin eine besondere Chance: Eine deutsche Verhandlungsführung, die Fiskalpolitik konsequent in den Dienst nachhaltiger Entwicklung stellt, würde Deutschland als besonders starken und glaubwürdigen Partner der Länder des Globalen Südens positionieren – als Partner, der ihre Forderung nach gerechten globalen Strukturen ernst nimmt.

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Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters. Schülerinnen in Äthiopien

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