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Deutschland nach der Wahl in den Menschenrechtsrat

Am 13. Oktober ist Deutschland erneut in den UN-Menschenrechtsrat gewählt worden. Der Rat braucht Mitglieder, die sich konsequent für die Aufarbeitung gravierender Menschenrechtsverletzungen einsetzen und gleichzeitig das internationale Menschenrechtssystem verteidigen, das von vielen Seiten unter Druck steht. Wird Deutschland dieser Verantwortung nachkommen?

Von Dr. Johannes Icking am
Werbeartikel zur deutschen Kandidatur zum Menschenrechtsrat

Werbeartikel zur deutschen Kandidatur zum Menschenrechtsrat

Die Entscheidung für Deutschland in der UN-Generalversammlung galt als sicher, weil die Wahl ohne Gegenkandidaten stattfand. Damit wird Deutschland bereits zum sechsten Mal für eine zweijährige Periode als Mitglied in das wichtigste internationale Menschenrechtsgremium einziehen. 

An diesen Versprechen wird Deutschland gemessen

Also Business as usual? Zumindest Außenminister Johann Wadephul schien die Wahl trotz des sicheren Ausgangs ernst zu nehmen. Wohl auch unter dem Eindruck der überraschend verlorenen Wahl zum UN-Sicherheitsrat im Juni warb er zuletzt persönlich in Genf um Stimmen und bekräftigte die Versprechen, die Deutschland im Zuge seiner Kandidatur gegeben hatte. An diesen Versprechen wird sich die Bundesrepublik in den nächsten zwei Jahren messen lassen müssen. Aber wie sind sie im Einzelnen zu bewerten?

Konsequenter Einsatz für die Menschenrechte?

Zunächst betont Deutschland seine Verantwortung, sich als Mitglied des Menschenrechtsrat für die Adressierung von schweren Menschenrechtsverletzungen einzusetzen. Dokumentation und Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen sind die wichtigsten Funktionen des Rats, der dafür eine Reihe von spezialisierten Instrumenten geschaffen hat. In der Tat hat sich Deutschland in den vergangenen Jahren in vielen Fällen dafür eingesetzt, dass der Menschenrechtsrat diese Instrumente bei Ländern einsetzt, in denen es zu besonders schweren Verstößen kommt. Nach der brutalen Niederschlagung der Proteste im Iran hat Deutschland federführend die Einsetzung einer internationalen Fact-Finding-Mission vorangetrieben. Und während der gerade abgeschlossenen Sitzung des Rats unterstützte man die Verlängerung zweier Mandate: der Sonderberichterstatterin zu Russland sowie der Untersuchungskommission zu den massiven Menschenrechtsverletzungen im Kontext des Kriegs im Sudan.

Das zweite Beispiel zeigt aber auch, dass das Engagement für Menschenrechte manchmal seine Grenzen bei gleichzeitigen wirtschaftlichen Interessen findet. Zwar fordert Deutschland in seiner letzten Stellungnahme im Menschenrechtsrat externe Akteure auf, finanzielle Hilfe und Waffenlieferungen an die Konfliktparteien im Sudankrieg einzustellen. Dass damit aber vor allem die Vereinigten Arabischen Emirate, ein enger Wirtschaftspartner Deutschlands gemeint sind, die Waffen an die Rapid Support Forces (RSF) liefern, denen massive Verbrechen zur Last gelegt werden, bleibt ungenannt. Im November 2025 hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bei einer Reise in die Emirate um weitere Gasimporte geworben, nur wenige Tage nachdem die RSF in der sudanesischen Stadt al-Fāschir einen Massenmord an tausenden Zivilist:innen begangen hatten.

Menschenrechte verteidigen — auch gegenüber Verbündeten

Des Weiteren bekräftigt Deutschland, das internationale Menschenrechtssystem gegen Angriffe verteidigen zu wollen. Das ist wichtiger denn je. Denn mittlerweile sind es nicht mehr nur die altbekannten Autokratien, angeführt von China und Russland, die beständig versuchen, anerkannte Menschenrechtsstandards in Frage zu stellen. Insbesondere die USA sind aktiv bemüht, das Menschenrechtssystem zu unterminieren. So haben sie als erstes Land überhaupt angekündigt, nicht am Universal Periodic Review (UPR) teilnehmen zu wollen – dem Mechanismus, mit dem jeder Staat alle fünf Jahre auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards hin untersucht wird. Zudem hat die Trump-Regierung angekündigt, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zerschlagen zu wollen und hat dazu Sanktionen gegen das Gericht und eine Reihe von Richter:innen und Angestellten des Gerichts erlassen.

Als Mitglied des Menschenrechtsrats, das sich in seinen Wahlversprechen ausdrücklich der Unterstützung von UPR und IStGH bekennt, muss Deutschland auch einem mächtigen Staat wie den USA entschieden entgegentreten. Dazu würde gehören, dass der UPR zur Not auch ohne Mitwirkung der betroffenen Staaten durchgeführt wird. Im Fall des IStGH sollte Deutschland auf EU-Ebene den Weg zur Aktivierung des „Blocking Statutes“ frei machen, das es europäischen Unternehmen verbieten würde, den US-Sanktionen Folge zu leisten und sie ihrerseits vor Folgesanktionen durch die US-Regierung schützen würde.

Große Worte, sinkende Beiträge?

Schließlich verweist Deutschland in seinen Wahlversprechen stolz darauf, zweitgrößter Geldgeber für die UN insgesamt und einer der größten Geber an die UN-Menschenrechtssäule zu sein. Weil sich die UN nach wie vor in der größten Finanzkrise ihrer Geschichte befinden, die auch das Funktionieren des Menschenrechtssystems massiv beeinträchtigt, ist dieses finanzielle Engagement immens wichtig. Was hier allerdings unter den Tisch fällt, ist, dass die Bundesregierung ihre Gesamtzahlungen an die Vereinten Nationen in den letzten Jahren erheblich gekürzt hat (2025: 3,2 Mrd. Euro; 2024: 4,2 Mrd. Euro; 2023: 5,0 Mrd. Euro). Zwar blieben die freiwilligen Zahlungen für den Menschenrechtsbereich zuletzt stabil. Im Kontext der anhaltenden Kürzungen im internationalen Bereich des Bundeshaushalts ist aber keinesfalls klar, ob diese Beiträge aufrechterhalten werden. Und das, obwohl die Beiträge an die UN-Menschenrechtssäule von zuletzt gut 29 Millionen Euro im Verhältnis zu den Aufwüchsen im Verteidigungshaushalt vergleichsweise winzig daherkommen.

Besondere Verantwortung in den Augen der Opfer

Als Mitglied des Menschenrechtsrats hat Deutschland eine besondere Verantwortung für die Funktionsfähigkeit dieser wichtigsten Instanz des internationalen Menschenrechtsschutzes. Dieser Verantwortung gerecht zu werden schuldet Deutschland insbesondere den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, für die der Rat, der Ort ist, von dem sie Aufmerksamkeit, Anerkennung und Konsequenzen erwarten.  

Dieser Blog erscheint auch im Politik-Brief, Ausgabe Oktober 2026.

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Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters. Schülerinnen in Äthiopien

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