CPD59: Technologietransfer als Menschenrechtsfrage
Die UN-Kommission für Bevölkerung und Entwicklung hat zum dritten Mal in Folge kein Ergebnis erzielt. Warum der Streit um Technologietransfer bedeutsam ist, und warum es eine verfehlte Strategie ist, Menschenrechte und Entwicklungsgerechtigkeit als getrennte Agenden zu behandeln.

Die Vertreter Mitgliedstaaten der Kommission für Bevölkerung und Entwicklung während der Verhandlungen.
Ein Blogbeitrag des Feminist Diplomacy Lab.
Die Kommission für Bevölkerung und Entwicklung (CPD) ist das wichtigste UN-Forum für Bevölkerungsfragen, Geschlechtergleichstellung und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR). Die diesjährige 59. Sitzung stand unter dem Thema Technologie und nachhaltige Entwicklung, wobei Technologietransfer hier den Transfer von Wissen, Kapazitäten und Infrastruktur meint, nicht einzelner Produkte. Beispiele hierfür sind die lokale Herstellung von Verhütungsmitteln bis zur digitalen Infrastruktur für Gesundheitsversorgung. Nach vier Wochen Verhandlungen konnten sich die Mitgliedstaaten Mitte April nicht einigen. Das Präsidium zog den Entwurf des Ergebnisdokuments zurück. Anders als bei der CSW70, wurde über den Entwurf eines gemeinsamen Abschlussdokuments nicht abgestimmt, sondern er wurde komplett zurückgezogen und die Sitzung endete ohne irgendeine gemeinsame Erklärung.
Das Scheitern offenbart einen Bruch, der über die üblichen Auseinandersetzungen um sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR) Formulierungen hinausgeht. Diesmal erwiesen sich die Spannungen zwischen Globalem Norden und Globalem Süden über Technologietransfer und das Recht auf Entwicklung als ebenso entscheidend.
Woran es scheiterte
Auf der einen Seite das bekannte Muster: Eine koordinierte Gruppe von Mitgliedstaaten, darunter Russland, Saudi-Arabien, sowie Staaten der Organisation of Islamic Cooperation (OIC) versuchte, etablierte Formulierungen zu körperlicher Selbstbestimmung, SRGR und Familienvielfalt zurückzudrehen, wie bereits einen Monat zuvor bei der CSW.
Dazu kam ein zweiter Bruch: Delegationen des Globalen Südens drängten auf verbindliche Zusagen zu Technologietransfer und geistigem Eigentum. Die EU bestand darauf, Technologietransfer als „freiwillig" zu qualifizieren, und blockierte damit substanzielle Zugeständnisse. Das Ergebnis war ein Zusammenbruch der Solidarität. Staaten, die bei Menschenrechtsformulierungen hätten zusammenstehen können, fanden sich auf entgegengesetzten Seiten der Debatte um Entwicklungsgerechtigkeit wieder.
Was auf dem Spiel steht
Dies ist keine abstrakte Debatte. Während der COVID-19-Krise erlebte der Globale Süden eine verheerende Ungerechtigkeit, die von vielen Akteuren als Impfstoff-Apartheid bezeichnet wurde. Pharmamonopole, geschützt durch strenge Rechte an geistigem Eigentum, trugen zu einer künstlichen Verknappung der COVID-19-Impfstoffe bei. Dies verlängerte die Pandemie und kostete unzählige Menschenleben.
Eine gemeinsame Stellungnahme von Brasilien, Kolumbien, Mexiko, Südafrika und Uruguay bei der CPD59 brachte es auf den Punkt: „Ein menschenrechtsbasierter Ansatz, der nicht von echter internationaler Zusammenarbeit beim Technologietransfer begleitet wird, läuft Gefahr, eine leere Verpflichtung zu bleiben, wenn die konkreten Mittel für seine Umsetzung fehlen, einschließlich universeller Gesundheitsversorgung und der vollen Verwirklichung sexueller und reproduktiver Rechte.“ (aus englischem Original der Stellungnahme ins Deutsche übersetzt). Das Argument der fünf Staaten war nicht: Wir lehnen Menschenrechtssprache ab. Sondern: Menschenrechtssprache ohne Umsetzungsmittel bleibt ein leeres Versprechen. Ohne gleichberechtigten Zugang zu Behandlungen, Arzneimitteln, Impfstoffen und Gesundheitstechnologien bleiben Rechtsverpflichtungen strukturell ausgehöhlt.
Die Stellungnahme besagt weiterhin: „Ohne gleichberechtigten Zugang zu Technologie, faire Ansätze beim geistigen Eigentum und echte Zusammenarbeit wird der Fortschritt bei SRGR ins Stocken geraten. Und ohne SRGR bleibt nachhaltige Entwicklung unerreichbar.“ Wenn die Länder des Globalen Nordens echte Fortschritte bei den Menschenrechten sehen wollen, müssen sie sich den Entwicklungsbedürfnissen des Globalen Südens öffnen, insbesondere beim Technologietransfer.
Was bleibt
Auch ohne vereinbartes Ergebnis hat die Zivilgesellschaft standgehalten. Die Internationale Koalition zu sexuellen und reproduktiven Rechten (ISRRC), ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Akteur*innen im Bereich SRGR, mobilisierte feministische Bewegungen und SRGR-Fachleute über Regionen hinweg, um Verpflichtungen aus dem ICPD-Aktionsprogramm zu verteidigen, die die Mitgliedstaaten nicht schützen wollten. Doch Mobilisierung kann multilaterale Ergebnisse nicht dauerhaft ersetzen. Das dreimalige aufeinanderfolgende Scheitern der CPD signalisiert strukturelles, nicht zufälliges Versagen. Wenn Regierungen des Globalen Nordens Menschenrechte und den gerechten Zugang zu Technologie und Wissen weiterhin als getrennte Agenden behandelt, werden sie wichtige Koalitionen verlieren, die sie brauchen, um beides voranzubringen.