Die Frauenrechtskommission (CSW), das wichtigste zwischenstaatliche Gremium der Vereinten Nationen für Geschlechtergerechtigkeit, tagt seit 1946 jährlich in New York. Seit 1995 verabschiedet sie sogenannte Agreed Conclusions: ein Abschlussdokument, das im Konsens angenommen wird, also ohne förmliche Abstimmung. Genau das verleiht ihm sein normatives Gewicht. Die Verhandlungen waren stets hart, der Prozess brach zweimal zusammen (2003 und 2012), doch am Ende wurde das Dokument immer einvernehmlich angenommen. In diesem Jahr war das unmöglich.
Die CSW70 fand im März 2026 in New York statt, unter dem Schwerpunktthema „Zugang zur Justiz für alle Frauen und Mädchen“. Frauen verfügen weltweit im Durchschnitt über nur 64 Prozent der Rechtsansprüche, die Männern gewährt werden. Die Sitzung fiel in eine Zeit globaler demokratischer Rückschritte und einer gut finanzierten, koordinierten Bewegung gegen Geschlechtergleichstellung.
Zum ersten Mal seit 70 Jahren wurden die Agreed Conclusions zur Abstimmung gestellt
Die US-Delegation, die den Verhandlungen zunächst ferngeblieben war, erschien zur Halbzeit und legte acht mündliche Änderungsanträge vor. Diese zielten auf die Streichung von Formulierungen zu reproduktiven Rechten, Geschlechtsidentität und Wiedergutmachung. Die USA versuchten zudem, Gender streng als biologisches Geschlecht zu definieren. Die Kommission lehnte sämtliche Anträge ab. Daraufhin erzwangen die USA eine namentliche Abstimmung über das gesamte Abschlussdokument.
Die CSW hat 45 Mitgliedstaaten auf Rotationsbasis. Das Ergebnis: 37 Ja-Stimmen, einmal Nein (die USA), sechs Enthaltungen (Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Ägypten, Mali, Mauretanien und Saudi-Arabien). Die USA hatten auf Unterstützung aus dem Globalen Süden gesetzt, doch die Kommission bündelte die Änderungsanträge: Wer gegen sexuelle reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR)stimmte, stimmte auch gegen Formulierungen zu Wiedergutmachung und einseitigen Zwangsmaßnahmen. Das ging zu weit. Die USA standen allein da. Das Dokument wurde angenommen, doch die Annahme ist nicht die ganze Geschichte. Eine erzwungene Abstimmung untergräbt das Konsensprinzip und signalisiert, dass der globale Konsens über Frauenrechte offen umstritten ist.
Was drinsteht und was nicht?
Die USA brachten zudem einen Resolutionsentwurf ein, der fälschlicherweise behauptet, die Peking-Konferenz (1995) habe Geschlecht als „Männer und Frauen“ definiert. Er wurde durch eine sogenannte No-Action-Motion von der Tagesordnung genommen. Dass beide US-Vorstöße scheiterten, war vor allem der Mobilisierung der feministischen Zivilgesellschaft zu verdanken, allen voran dem Women's Rights Caucus, einem Bündnis von über 800 Organisationen. Trotz des feindseligen Klimas enthalten die Agreed Conclusions echte Erfolge: die erstmalige Anerkennung von Gemeinschaftsjustiz, was für Millionen von Frauen im Globalen Süden von großer Bedeutung ist, für die formelle Gerichtssysteme oft unerreichbar, unbezahlbar oder strukturell diskriminierend sind; bahnbrechende Formulierungen zu Übergangsjustiz und digitalen Rechten; die Einbeziehung des Rechts auf Arbeit als Bekräftigung der Unteilbarkeit von Menschenrechten; und die Forderung nach flexibler Kernfinanzierung für Frauenrechtsorganisationen und Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen.
Allerdings stehen den Erfolgen echte Verluste gegenüber. Formulierungen zur körperlichen Selbstbestimmung und zum Zugang zu sicherer Abtreibung wurden vollständig gestrichen, ausdrückliche Schutzmaßnahmen für LGBTIQ+-Personen fehlen. Die US-Änderungsanträge wurden zwar abgelehnt, verengten aber den Verhandlungsspielraum: Progressive Delegationen machten Zugeständnisse, um das Gesamtdokument zu retten. Zudem ist der verabschiedete Text durchzogen von Schlupflöchern wie „im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung“ und „soweit angemessen“, die es Staaten ermöglichen, universelle Menschenrechtsnormen dem innerstaatlichen Recht unterzuordnen – unter dem Deckmantel eines Rahmens, der genau diese Universalität eigentlich fördern soll.
Tod durch tausend verfahrenstechnische Schnitte
Während Aktivist*innen aus dem Globalen Süden durch restriktive US-Visumpolitik von der Teilnahme ausgeschlossen wurden, hatten Anti-Gender-Akteure direkten Zugang. Gegenüber dem UN-Hauptquartier zog ein paralleles Gegenforum, die Conference on the State of Women and Family (CSWF), konservative Delegationen und Anti-Gender-Netzwerke an. Viele ihrer Veranstaltungen waren zugleich offizielle CSW-Nebenveranstaltungen. Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, nahm aktiv an Anti-Gender-Veranstaltungen teil und erhielt bei der CSW70 durch eine gemeinsame Veranstaltung mit GREVIO, dem Expertengremium des Europarats für Gewalt gegen Frauen, eine offizielle Bühne.
Wie geht es nun weiter?
Die Agreed Conclusions haben überlebt. Doch dass von Schadensbegrenzung statt von Konsens die Rede ist, sollte niemanden beruhigen. Die USA sind diesmal gescheitert, aber die Anti-Gender-Bewegung ist besser finanziert und koordiniert als je zuvor. Über all dem schwebt die UN80-Initiative: Guterres’ Plan, das UN-System erheblich zu verkleinern, einschließlich einer möglichen Fusion von UN Women und UNFPA (dem UN-Bevölkerungsfonds), die das normative Mandat von UN Women auf operative Logistik reduzieren könnte.
Was im März in New York geschah, ist eine Warnung. Die Frage ist, wie viel die multilaterale Architektur der Geschlechtergerechtigkeit noch verkraften kann.
Dieser Blog ist ein Gastbeitrag des Feminist Diplomacy Lab.
