Auf eines ist Verlass: Einmal im Monat veröffentlicht das Bundesinnenministerium eine Pressemitteilung, in der die baldige Einrichtung von Return Hubs angekündigt wird. Die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten sollen der Game Changer sein, um ausreisepflichtige Menschen, die nicht direkt in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, loszuwerden.
Schon der Gedanke, Menschen wie Waren in Ländern zwischenzuparken, in die sie nie wollten, ist schwer erträglich. Doch lassen wir uns einmal auf das Gedankenexperiment ein. Dann stellt sich die Frage: Sind die Erwartungen an Return Hubs realistisch? Und wenn nicht, warum setzen Deutschland und andere EU-Mitgliedsstaaten dennoch auf dieses Konzept?
Return Hubs: die schwierige Suche nach Partnerländern
In der EU hat Deutschland gemeinsam mit Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland eine Arbeitsgruppe zur Etablierung von Abschiebeplattformen eingerichtet. Gemeinsam prüfen sie derzeit potentielle Partnerländer wie Ruanda, Uganda, Libyen, Ägypten oder Äthiopien. Praktische Erfolge haben sie dabei bisher keine vorzuweisen. Einzig die Niederlande haben 2025 ein Memorandum of Understanding mit Uganda zur Einrichtung eines Return Hubs abgeschlossen. Der Deal ist aber bereits politisch tot, bevor er implementiert werden konnte. Für den neuen, bekennend homosexuellen niederländischen Premierminister Rob Jetten sind Abschiebungen in das LGBTIQ+-feindliche Land tabu.
Ein Blick nach Uganda zeigt, warum die Einrichtung von Return Hubs in vielen möglichen Partnerländern auf wenig Gegenliebe stößt. Uganda beherbergt rund zwei Millionen Geflüchtete und ist damit der größte Aufnahmestaat Afrikas. Vor kurzem unterhielt ich mich mit Apollo Nangumya von unserer Partnerorganisation Lutherischer Weltbund Uganda über die Herausforderungen seiner Arbeit in den Flüchtlingscamps vor Ort. Als ich von den EU-Plänen erzählte, Uganda als Abschiebeplattform zu nutzen, reagierte er verständnislos: „Wir haben bereits jetzt große Probleme bei der Versorgung der Geflüchteten aus unseren Nachbarländern. Und jetzt wollt ihr uns zusätzlich Menschen aus Europa schicken? Das ist gefährlich, auch für die Stimmung im Land.“
Apollo Nangumya ist mit dieser Meinung nicht allein. Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte verabschiedete im November 2025 eine Resolution, in der sie afrikanische Staaten davor warnte, mit den USA oder der EU Abkommen zur Einrichtung von Abschiebeplattformen zu schließen. Die damit verbundenen menschenrechtlichen Risiken seien einfach zu hoch. Einblicke in das von Italien betriebene Abschiebelager in Albanien bestätigen diese Einschätzung. Schwere körperliche und psychische Schäden aufgrund der isolierten Internierung gehören dort zum Alltag, ebenso wie fehlender Zugang zu Anwält*innen und zu unabhängigen Monitoringstellen.
US-Abschiebedeals: Brutalisierung der Migrationspolitik
Trotz der Warnung der afrikanischen Kommission haben mittlerweile mehrere afrikanische Länder Vereinbarungen mit den USA geschlossen, die die Abschiebung von Drittstaatsangehörigen ermöglichen. Viele dieser Deals dürften auf erheblichen Druck der Trump-Regierung zustande gekommen sein – und nach der Überweisung größerer Geldbeträge. Eine Untersuchung des US-Senats von Februar 2026 listet auf, dass allein Ruanda, Eswatini und Äquatorial Guinea insgesamt 20,1 Millionen US-Dollar im Rahmen der Deals erhielten. Bisher hat die USA 58 Drittstaatsangehörige in die drei Länder abgeschoben. Macht nach heutigem Stand knapp 400.000 US-Dollar pro Abschiebung. Die operativen Kosten für Flüge, Sicherheitspersonal, Inhaftierung im Drittstaat sind dabei noch gar nicht eingerechnet.
Im Fall von Orville Isaac Etoria betrugen diese zusätzlichen Kosten laut Senatsbericht 181.000 US-Dollar. Der Jamaikaner war von den USA gemeinsam mit vier anderen Personen aus Kuba, Vietnam, Laos und Jemen im Juli 2025 nach Eswatini abgeschoben worden. Während Etoria nach knapp zwei Monaten weiter nach Jamaika transportiert wurde, sitzen die anderen vier Abgeschobenen bis heute in einem Hochsicherheitsgefängnis – ohne Zugang zu Anwält*innen, ohne Möglichkeit mit der Außenwelt zu kommunizieren. Die USA scheinen sich für das weitere Schicksal der abgeschobenen Drittstaatler*innen wenig zu interessieren, das zeigen ähnliche Abschiebeaktionen der USA in die DR Kongo, nach Uganda oder den Südsudan.
Dieses Vorgehen der US-Regierung ist brutal – und für jeden einzelnen Betroffenen eine menschliche Katastrophe. Zugleich ist die Zahl der bisher vollzogenen Abschiebungen in Drittsaaten sehr gering (175 Abschiebungen bei Vereinbarungen mit 15 afrikanischen Ländern). Warum dieser Riesenaufwand? „Es geht darum, Menschen Angst zu machen“, analysiert ein Vertreter des US-Senats im Bericht "At what cost?". Return Hubs als komplementäre Strategie zum ICE-Terror in den Vereinigten Staaten, mit dem Ziel, Migrant*innen in den USA in Angst und Schrecken zu versetzen und zur „freiwilligen Ausweise“ zu bewegen.
Return Hubs als Festigung einer Politik des Ausnahmezustands
Auch in Deutschland und anderen EU-Staaten dürfte diese symbolische Funktion von Return Hubs eine wichtige Rolle spielen. Die Etablierung von Abschiebeplattformen in Drittstaaten als Ausdruck einer Politik gegenüber Zugewanderten mit unsicherem Aufenthaltstitel und als Signal an die Wählerschaft. Doch Return Hubs sind wesentlich mehr als Symbolpolitik. Sie sind ein weiterer Schritt, brutale, bis vor kurzem nicht vorstellbare Maßnahmen als neue Normalität der Migrationspolitik zu etablieren. Sie sind damit zugleich ein Experimentierfeld europäischer Regierungen, wie weit sie bei der Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze und diesbezüglicher Staatenpflichten gehen können.
Italien hat dieses Experiment mit seinen Lagern in Albanien vor zwei Jahren gestartet. Operativ ist das Modell bisher gescheitert. Zugleich hat Meloni jedoch gezeigt, wie repressive Maßnahmen gegen Migrant*innen am geltenden Recht vorbei und unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit durchgesetzt werden können. Darin liegt laut der Studie "Die Kosten der Ausnahme" eine zentrale Funktion des Italien-Albanien-Modells.
Ausweitung der Grenzen des Möglichen
Die rechtliche Grundlage für Return Hubs wird derzeit in Brüssel im Rahmen der neuen Rückführungsrichtline gelegt – deren Entstehung mit den Stimmen der rechtsradikalen Kräfte im EU-Parlament vorangetrieben wurde. Vorgaben zur genauen Ausgestaltung der Abschiebeplattformen bleiben im Textentwurf sehr vage, ebenso wie zur Frage, wie fundamentale Rechte von Abgeschobenen in den Return Hubs gewahrt werden sollen. Das eröffnet den Mitgliedsländern die Gelegenheit, die Grenzen des rechtlich Möglichen auszutesten. Dass Deutschland dazu gewillt ist, zeigen nicht nur die Presseerklärungen des Innenministers Alexander Dobrindt. Sein Ministerium will im Bundesaushalt 2027 sogar eigene Mittel für die Einrichtung von Return Hubs einstellen – konträr zum sonstigen Sparzwang, dem viele Integrationsleistungen zum Opfer fallen.
Das Konzept der Return Hubs soll durchgezogen werden – ungeachtet der sich abzeichnenden enormen finanziellen und menschlichen Kosten, und ungeachtet der Tatsache, dass Return Hubs zu keiner relevanten Verringerung der Zahl ausreisepflichtiger Personen führen werden. Praktische Einwände, Fragen der Effizienz oder Effektivität scheinen in den aktuellen Regierungsüberlegungen keine Rolle zu spielen. Das macht nur Sinn, wenn wir Return Hubs nicht als Bestandteil einer rationalen Migrationspolitik verstehen. Sondern als Testlabor, wie weit Regierungen in der Migrationspolitik die Grenzen des Möglichen verschieben können.
Dieser Blog erscheint auch im Politik-Brief, Ausgabe Mai 2026.


