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Vom Umgang mit Flucht und Migration als Folge des Klimawandels

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Klimawandel und Wetterextreme sind wichtige Triebkräfte für Migration und Flucht. Während sich Risikogruppen bestimmen lassen, sind verlässliche Aussagen darüber, wie viele Menschen tatsächlich aus diesen Gründen derzeit und in Zukunft fliehen, schwerlich möglich, da Klima- und Umweltveränderungen nicht als isolierte Ursache für Migration und Flucht gesehen werden können. Doch was kann in der Praxis getan werden?

Im praktischen Umgang mit den Herausforderungen von Klima- und Umweltveränderungen steht die Prävention von Klimakatastrophen an erster Stelle. Menschen in Risikogebieten müssen identifiziert werden und entweder ihre Resilienz gestärkt oder, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, nach menschenrechtlichen Maßgaben umgesiedelt werden. Darüber hinaus braucht es effektive, rechtlich verbindliche Schutzmechanismen für Vertriebene im Land und über internationale Grenzen hinweg.

Ausmaß und Folgen klima- und umweltbedingter Flucht

Nach einer Studie der Nichtregierungsorganisation Norwegischer Flüchtlingsrat (NRC) haben die Folgen von extremen Wetterereignissen wie etwa Stürmen, Erdbeben und Schlammlawinen im Jahr 2013 dreimal so viele Menschen um ihr Zuhause gebracht wie Konflikte. 22 Millionen wurden so aus ihrer Heimat vertrieben. Dabei waren Entwicklungsländer besonders betroffen. Es ist anzunehmen, dass sich die Lage in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiterhin verschlimmern wird, denn durch den fortschreitenden Klimawandel ist mit immer extremeren Wetterereignissen zu rechnen.

Doch welche Folgen hat das? Ernten verschlechtern sich oder fallen aus, wenn Hitzewellen Regionen austrocknen und der Regen ausbleibt oder zu heftig auftritt. Die Verfügbarkeit von Wasser ist nicht gewährleistet, wenn Gletscher abschmelzen. Ganze Inselstaaten sind durch den steigenden Meeresspiegel vom Verschwinden bedroht und Küstenregionen leiden unter häufigeren und heftigeren Überschwemmungen. Besonders Leidtragende sind oft die ohnehin Armen und Marginalisierten in Entwicklungsländern, deren Widerstands- und Anpassungsfähigkeiten begrenzt sind.

Aber die Folge dieser extremen Wetterveränderungen ist nicht pauschal Migration oder Flucht. Mehr noch, Umweltveränderungen und Klimawandelfolgen machen Migration gleichermaßen weniger möglich als auch wahrscheinlicher. Denn Migration setzt die Verfügbarkeit von Ressourcen voraus – je weiter der Weg, desto teurer, desto wichtiger die Voraussetzungen. Gerade diejenigen, die am meisten unter den Klimawandelfolgen leiden, verfügen nicht über das erforderliche Kapital, um zu migrieren und sich neue Lebensgrundlagen eigenständig zu suchen; sei es, weil sie nie über die notwendigen Mittel verfügten, oder weil die Klimawandelfolgen sie eingefordert haben.

Auch wenn der Klimawandel zunehmend relevanter wird für die Entscheidung zur Migration: in den kommenden Jahrzehnten werden Millionen von Menschen nicht in der Lage sein, von Orten abzuwandern und zu fliehen, obwohl sie dort Umweltveränderungen besonders stark ausgesetzt sind.

(Fehlende) Grundlagen für den Schutz betroffener Personen

Anders als Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention sind Menschen, die aufgrund von Klimawandelfolgen gezwungen sind, ihre Lebensräume zu verlassen, im völkerrechtlichen Sinne keine „Flüchtlinge“ und haben daher keinen Anspruch auf Schutz oder Unterstützung. Dass völkerrechtliche Mechanismen nicht greifen, liegt auch daran, dass es keine allgemeingültige und anerkannte Definition für diejenigen gibt, die vor Klima- und Umweltbedingungen fliehen.

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) definiert umweltinduzierte Migrantinnen und Migranten als „Personen oder Gruppen, die aus überzeugenden Gründen, aufgrund plötzlicher oder gradueller Veränderungen der Umwelt, die ihr Leben und ihre Lebensumstände negativ beeinflussen gezwungen sind, ihren hauptsächlichen Wohnort zu verlassen, oder die dies aus eigener Entscheidung tun, entweder vorübergehend oder dauerhaft und die entweder innerhalb ihres Landes oder grenzüberschreitend migrieren.“ [übersetzt]

Obwohl es keinen völkerrechtlich verankerten Schutz gibt, sind Schutzrechte für die Betroffenen von klima- und umweltbedingter Flucht dringend notwendig – dies einerseits für die Situationen der Personen und andererseits als Arbeitsrahmung für Hilfsorganisationen. Diskussionen etwa um eine mögliche Erweiterung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) oder um eine neue Konvention für Klimaflüchtlinge versprechen momentan wenig Ergebnisse; nicht zuletzt, weil es an politischem Willen mangelt. Umso wichtiger sind konkrete Unterstützungsmaßnahmen.

Die ist ein spannender Prozess, in dessen Rahmen politische und institutionelle Lösungen gesucht werden. Seit April 2015 ist ein erster Entwurf der Schutzagenda (englisch: protection agenda) verfügbar, der das Ergebnis von Regionalkonsultationen ist. Die Initiative endet im Oktober 2015, wenn die Schutzagenda offiziell in Genf präsentiert wird. Danach ist es wichtig, dass die bisherige Koordination und Kooperation zum Schutz der durch Klima- und Umweltwandel Vertriebenen institutionalisiert und fortgeführt wird. Aspekte von humanitärer Hilfe, Menschenrechten, Migration und Anpassung, Risikominderung, Flüchtlingsschutz und Entwicklung müssen hier zusammen- und weitergedacht werden.

Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit

Für die Katastrophenhilfe wie auch die Entwicklungszusammenarbeit ist der Schutz der zum Bleiben gezwungenen Menschen – häufig besonders marginalisierte Gruppen – genauso wichtig wie der derjenigen, die in der Folge des Klimawandels ihre Heimat verlassen (müssen).

Damit die betroffenen Personen geschützt und unterschützt werden können, bedarf es einer vorausschauenden und umsichtig geplanten Unterstützung. Dies schließt unter anderem organisierte Umsiedlungen von küstennahen, überschwemmungsbedrohten Gebieten in das Landesinnere ein, wenn dies zur Wahrung und dem Schutz von Menschenleben geboten ist oder sein würde. Zentral ist, dass regionale, faire Migrationspolitiken festgeschrieben und umgesetzt werden, die der völker- und menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden und Mobilität zulassen. Falls Migration nicht ermöglicht wird, werden die von Klima- und Umweltwandel betroffenen Menschen zur unregelmäßigen, irregulären Migration und Flucht gezwungen, was Staaten und Hilfsorganisationen allerdings häufig überfordert.

Um mit klima- und umweltbedingter Zwangsmigration angemessen umzugehen, muss humanitäre Hilfe als kurz- und mittelfristiges Instrument zum Überleben akuter Krisen- und Notlagen gestärkt sowie ein Übergang zu struktureller Entwicklung und Anpassung ermöglicht werden. Für Anpassungsstrategien in besonders betroffenen Ländern oder Regionen, die häufig arm sind, ist neben finanzieller auch technische und technologische Unterstützung nötig. Allerdings werden staatliche Zusagen bislang unzureichend in die Tat umgesetzt. Wichtig ist es hingegen, Entwicklungsprogramme zu fördern, die die allgemeine Widerstandsfähigkeit bzw. Resilienz der Betroffenen stärken, beispielsweise zur Armutsbekämpfung, sozialen Sicherung sowie Katastrophennachsorge. Schlechte Regierungsführung, bewaffnete Konflikte, Gewalt, unzureichende Städteplanung und Bevölkerungswachstum müssen dabei unbedingt thematisiert werden, um Klimawandelfolgen besser absorbieren zu können.

Während, wie zuvor erwähnt, einzelne Länder frühzeitig Umsiedlungsprogramme für diejenigen umsetzen können, die in besonders gefährdeten Regionen leben, sollten diese Programme, die einem Menschenrechtsansatz folgen müssen, als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel anerkannt und von der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden.

Die globale Ebene

Zusätzlich zu lokalen Initiativen und Schutzstrukturen ist auch ein Blick auf die globale Ebene zu werfen. Die Begrenzung der globalen Erwärmung durch eine Reduktion der Treibhausgase ist unerlässlich, um die Folgen des Klimawandels nachhaltig abzumildern. Um den Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts auf zwei Grad Celsius zu begrenzen, müssen Staaten ihre Emissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent senken. Vor allem die reichen Industrieländer und zunehmend Schwellenländer sind gefragt, ihren CO2-Ausstoß drastisch einzuschränken. Gegenwärtig scheint jedoch eine Erwärmung um drei oder sogar vier Grad Celsius wahrscheinlich.

Seit dem Scheitern des UN-Klimagipfels in Kopenhagen 2009 gelangen in den internationalen Verhandlungen keine großen Fortschritte. Daher ist es umso wichtiger, dass Staaten auf nationaler Ebene Klimaschutzprogramme umsetzen und ihre Wirtschaftsweise kohlenstoffarm gestalten, indem sie insbesondere auf erneuerbare Energien umsteigen. Ende 2015 soll in Paris ein internationales Klimaabkommen verabschiedet werden, das erstmals Pflichten für alle Staaten umfasst. Von der Qualität dieses Abkommens wird es wesentlich abhängen, ob eine Begrenzung der globalen Erwärmung noch möglich sein wird. Eine völkerrechtliche Verankerung des Schutzes von klima- und umweltbedingten ZwangsmigrantInnen steht indes nach wie vor aus.

Dieser Beitrag erschien erstmals am 27.07.2015 unter der Überschrift "Klimabedingte Zwangsmigration: Ein Blick aus der Praxis." Er ist Teil der Serie zur klima- und umweltbedingten Flucht, die gemeinsam durch den Völkerrechtsblog  und den FlüchtlingsforschungsBlog herausgegeben wird.

 

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