Corona-Krise und Menschenrechte
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Das internationale Recht gestattet es Menschenrechte einzuschränken, um Pandemien einzudämmen und so Gesundheit und Leben aller Menschen zu schützen. Allerdings müssen diese Einschränkungen ganz bestimmte Bedingungen erfüllen.
Wenn ein Staat die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger einschränkt, um größeres Leid zu verhindern, müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein und dürfen keine Gruppe diskriminieren. Die Verhältnismäßigkeit stellen Regierungen sicher, indem sie die jeweiligen Güter wie Gesundheit und Bewegungs- oder Versammlungsfreiheit ständig gegeneinander abwägen. Zudem müssen Einschränkungen der Freiheit, wie sie die ganze Welt zurzeit erlebt, von begrenzter Dauer sein. Doch in der Corona-Krise ist oft ist das Gegenteil der Fall.
Viele Regierungen nutzen die Corona-Pandemie als Vorwand, um politische und bürgerliche Rechte zum Teil dauerhaft einzuschränken. Besonders auffällig ist das in Diktaturen und autoritären Regimen, indem sie etwa die Meinungs- und Pressefreiheit beschneiden und die Überwachung der Menschen in ihren Staaten ausbauen. Aber auch in westlichen Demokratien sind die Menschen nicht immer vor dem politischen Missbrauch der Maßnahmen gegen das Coronavirus gefeit. Hier wie dort muss die Zivilgesellschaft wachsam sein, auf ihre Rechte achten und sie notfalls verteidigen.
Die Corona-Pandemie wird außerdem zu einer der größten Wirtschaftskrisen der Geschichte führen, die Arbeitslosenzahlen sind bereits explodiert und die Wirtschaftsleistung schrumpft rapide. Die Folgen zeichnen sich bereits ab, für viele Menschen verschlechtern sich die Bildungsmöglichkeiten, die Gesundheitsversorgung und der Zugang zu Nahrungsmitteln. Damit sind auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen eingeschränkt, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert. Besonders betroffen davon sind die Bevölkerungsgruppen, die schon vor der Corona-Krise benachteiligt waren: Arme, Indigene, Gefangene, Frauen, Flüchtlinge und Migranten. Letztlich können die Folgen der Pandemie alle treffen.
Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.
50 € (Spendenbeispiel) Mit 50 € kann z.B. eine Permakultur-Schulung in Malawi finanziert werden. So lernen Familien, wie sie dank Permakultur auch in den Dürre-Perioden frisches Obst und Gemüse ernten können.
100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € können z.B. 50 Spaten für das Anlegen von Gemüsegärten in Burkina Faso gekauft werden. Dort wird vermehrt auf dürreresistentes Saatgut gesetzt, um trotz Klimawandel genug zum Überleben zu haben.
148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann z.B. ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen in Bangladesch gekauft werden. Dort versalzen immer mehr Wirbelstürme die Böden und das Grundwasser, Trinkwasser ist Mangelware.
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148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann z.B. ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen in Bangladesch gekauft werden. Dort versalzen immer mehr Wirbelstürme die Böden und das Grundwasser, Trinkwasser ist Mangelware.