Pressemeldung

Der EED zur 7. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische Vielfalt

Stopp der Biopiraterie auf UN-Ebene durchsetzen

(Bonn, 6. Februar 2004) Einen deutlichen Fortschritt im Kampf gegen Biopiraterie - das erhofft sich der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) von der 7. Vertragsstaatenkonferenz der "UN-Konvention über biologische Vielfalt", die vom 9. bis 20. Februar 2004 in Kuala Lumpur (Malaysia) stattfindet. Der EED fordert die Bundesregierung auf, ihre zögerliche Haltung aufzugeben und sich auf der Konferenz mit aller Kraft für eine zügige und völkerrechtlich bindende Regelung einzusetzen. Damit soll sicher gestellt werden, dass genetische Ressourcen, etwa aus Heilkräutern, und traditionelles Wissen des Südens nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg von multinationalen Konzernen des Nordens vermarktet werden können.

 

"Biopiraterie verhindern bedeutet ganz praktisch: den Menschen im Süden wirkliches Mitspracherecht bei der Nutzung ihrer genetischen Ressourcen zu geben", sagt Michael Frein, der für den EED die Verhandlungen vor Ort begleiten wird. "Am Ende muss das Ergebnis stehen, dass der Süden einen gerechten Anteil an den Gewinnen des Nordens erhält."

Der EED setzt sich seit langem für die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften ein. So unterstützt er das Volk der San im südlichen Afrika in seinem Kampf für einen fairen Anteil aus der Vermarktung der Appetit zügelnden Kaktuspflanze "Hoodia". Dabei geht es auch darum, traditionelles Wissen zu schützen, indem verhindert wird, dass sich multinationale Konzerne über Patente Vermarktungsrechte aneignen, ohne die Regeln der Konvention über biologische Vielfalt zu beachten. Gestützt wird diese Praxis unter anderem dadurch, dass die Patentvorschriften im TRIPs-Vertrag der Welthandelsorganisation (WTO) hierfür keinerlei Sanktionen vorsehen. "Faktisch konterkariert die WTO damit die Ziele der Vereinten Nationen im Rahmen der Konvention über biologische Vielfalt, die immerhin 187 Mitgliedsstaaten unterzeichnet haben", stellt Frein fest.

 

Der EED kritisiert das bestehende gegenwärtige internationale Regelwerk, das einen rechtsfreien Raum für Biopiraterie bietet, beispielsweise indem große Pharmaunternehmen Patente etwa an Heilkräutern aus Asien, Afrika oder Lateinamerika erhalten, ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen, die die Pflanzen seit Jahrhunderten als traditionelle Medizin benutzen. Eine Beteiligung der Menschen in den Ursprungsländern an möglichen Gewinnen wird in der Regel - wenn überhaupt - nur auf öffentlichen Druck hin durchgesetzt.

 

Zustimmung und Gewinnbeteiligung - grundsätzlich sieht die UN-Konvention über biologische Vielfalt beides vor. Aus den existierenden freiwilligen Richtlinien ein völkerrechtlich bindendes Abkommen zu entwickeln, ist jetzt Aufgabe der Vertragsstaaten. "Unverbindliche Empfehlungen nützen offenbar nichts", kritisiert Frein. "Woran es mangelt, sind genaue und rechtlich bindende Vorschriften, die bei Fehlverhalten auch tatsächlich Konsequenzen nach sich ziehen. Ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen und ein faires Entgelt darf die Nutzung traditionellen Wissens nicht länger toleriert werden. Die Industrieländer sind aufgefordert, Biopiraterie zu stoppen, indem sie ihre Unterschrift unter der Konvention ernst nehmen, ihre Verpflichtungen völkerrechtlich verbindlich anerkennen und in nationale Gesetzgebung umsetzen."

 

Sie erreichen Michael Frein in Kuala Lumpur telefonisch unter 0173/5359992 und unter der Email-Adresse Michael.Frein@gmx.de

 


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