Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist in Kraft getreten
Zum Jahresbeginn gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland für Unternehmen mit Mindestens 3.000 Mitarbeiter*Innen im Inland. 2024 wird diese Grenze auf 1.000 Mitarbeiter*Innen gesenkt. Mit dem Inkrafttreten endet die Verantwortung der Unternehmen nicht mehr im eigenen Bereich, sondern gilt entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das verpflichtet Unternehmen dazu, Verstöße gegen Menschenrechte und Schädigung der Umwelt zu ermitteln, zu veröffentlichen und zu minimieren. Für zusätzliche Transparenz sollen Beschwerdekanäle innerhalb der Lieferketten und die Verpflichtung zu regelmäßiger Berichterstattung sorgen. Brot für die Welt als Teil der Initiative Lieferkettengesetz ist deshalb noch nicht am Ziel: Da die Europäische Union aktuell an einem EU-weiten Lieferkettengesetz arbeitet, probieren wir ein starkes Europäisches Lieferkettengesetz mitzugestalten. Die Herausforderungen in den Lieferketten haben sich durch die Corona-Pandemie verstärkt, und auch der Krieg in der Ukraine hat teils erhebliche Folgen auf die globalen Lieferketten.