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Lieferkettengesetz im Bundestag

Der Regierungsentwurf für ein Lieferkettengesetz ging heute im Bundestag in die 1. Lesung. Mit einer Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude forderte die Initiative Lieferkettengesetz Nachbesserungen des Entwurfs. Aufgrund der Einflussnahme von Wirtschaftsverbänden fehlen darin Aspekte, die zentral sind, um Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen zu verhindern.

Von Maren Leifker am

Berlin, 22. April 2021: Der Regierungsentwurf für ein Lieferkettengesetz wurde heute in erster Lesung vom Bundestag behandelt. Dabei gab es von allen demokratischen Fraktionen überwiegend Zuspruch für das Gesetzesvorhaben. Bei einer Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin forderte die „Initiative Lieferkettengesetz“, unter Beteiligung von Brot für die Welt, Nachbesserungen am geplanten Lieferkettengesetz. Das Bündnis aus inzwischen 128 zivilgesellschaftlichen Organisationen hält den Entwurf für zu schwach, um Betroffene effektiv vor Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen durch deutsche Unternehmen und ihre Zulieferer zu schützen. In einer ausführlichen Stellungnahme hat die Initiative dargestellt, welche Nachbesserungen dazu im parlamentarischen Verfahren notwendig sind. Auch 50 Unternehmen, darunter Symrise, Tchibo und Beckers Bester fordern in einer heute veröffentlichten Erklärung Nachschärfungen an dem Gesetz.

Schwachpunkte des Gesetzentwurfs

Ein wesentlicher Schwachpunkt des Gesetzentwurfs ist die mangelnde Reichweite der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Bei mittelbaren Zulieferern, also nach dem zweiten Glied der Lieferkette, müssen Unternehmen nach Plänen der Regierung das Risiko nicht präventiv minimieren, sondern erst dann aktiv werden, wenn sie „substantiierte Kenntnis“ von einer möglichen Menschenrechtsverletzung erlangen. Zudem werden Umweltstandards nur am Rande berücksichtigt. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist sehr beschränkt: anders als ursprünglich geplant, soll es nicht bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gelten, sondern ab 2023 erstmal nur für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten und erst ein Jahr später dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen. Schließlich ist keine Regelung der zivilrechtlichen Haftung vorgesehen. Dies ist besonders problematisch: Menschen, die zum Beispiel in ihrer Gesundheit geschädigt werden, weil ein deutsches Unternehmen seine Sorgfaltspflichten missachtet, erhalten damit keine Chance auf Entschädigung.

Wirtschaftslobby gegen das Gesetz

In einem heute veröffentlichten Briefing zeigen Brot für die Welt, MISEREOR und das Global Policy Forum, dass der Grund für die Schwachpunkte des Gesetzentwurfs auch in der Einflussnahme von Wirtschaftsverbänden liegt. Sie nutzten in der entscheidenden Phase der Verhandlungen zum Lieferkettengesetz-Entwurf von Dezember letzten bis März diesen Jahres ihre hochrangigen Kontakte zum Bundeswirtschaftsministerium und dem Kanzleramt, um dessen Abschwächung zu erreichen. Deutlich wird dies daran, dass in dieser Zeit immer mehr in ursprünglichen Entwürfen vorgesehene Aspekte, wie etwa die zivilrechtliche Haftung, gestrichen wurden, an denen Wirtschaftsverbände auch öffentlich massiv Kritik übten. Trotzdem verlangten Ende März 2021 - drei Wochen nach dem der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen worden war - 28 Wirtschaftsverbände im Schulterschluss mit dem Wirtschaftsflügel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weitere Aufweichungen, wie etwa die Reduzierung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten. Im Beschluss der „Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie“ und des Vorstands des „Parlamentskreis Mittelstand“ der CDU/CSU heißt es dazu, der Entwurf sei in seiner bisherigen Form "nicht zustimmungsfähig". Sie wenden sich damit also, in fragwürdiger Weise, auch gegen die Vertreter*innen ihrer eigenen Partei in der Regierung, die den Kompromiss mit beschlossen hatten. Zentrale Schnittstelle zwischen diesen Parteigremien und den großen Wirtschaftsverbänden ist der "Wirtschaftsrat der CDU", ein - anders als man angesichts des Namens denken könnte - außerparteiliches Gremium, das die Abgeordneten der Union schon im Februar diesen Jahres dazu aufgerufen hatte, das "linksideologische Projekt" im Bundestag zu stoppen. Es wird deutlich: den Vertreter*innen dieser Gremien geht es nicht darum, konstruktive Verbesserungsvorschläge anzubringen, sondern ein Vorhaben, das sie von Beginn an nicht wollten, doch noch zu Fall zu bringen.

Wie es weitergeht

Nach der heutigen Lieferkettengesetz-Debatte im Plenum des Bundestags wird der Gesetzentwurf federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales behandelt und soll schon Ende Mai 2021 beschlossen werden. Der Zeitplan ist ambitioniert aber nicht unmöglich. Insbesondere aufgrund des Drucks von Wirtschaftsverbänden gegen das Gesetz ist Zuspruch aus der Zivilgesellschaft und von progressiven Unternehmen, die sich für Nachbesserungen im Sinne eines effektiven Menschenrechtsschutzes einsetzen, weiterhin sehr wichtig.

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