2.3.2.5 Das Land hat das Cartagena-Protokoll für biologische Sicherheit unterzeichnet.
Das Cartagena-Protokoll zum Schutz der biologischen Vielfalt erlaubt es, den Import von lebenden gentechnisch veränderten Organismen einschließlich von Saatgut, das zur Freisetzung bestimmt ist, zu verbieten, auch wenn keine wissenschaftlichen Beweise für deren Schädlichkeit vorliegen.
SDG: 15
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