2.1.1.1 Bewertung der Umsetzung der politischen und bürgerlichen Menschenrechte und der Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation
Bewertet werden die Aspekte freie Wahlen, politischer Pluralismus, funkionierende Regierung, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit sowie Individualrechte in einem Land. Während bei Ausschlusskriterien Länder, die als „nicht frei" kategorisiert sind, ausgeschlossen werden, erhalten Länder über die Positivkriterien bei gutem Abschneiden in diesem Kriterium Punkte.
SDG: 16
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