Kriterien für Staaten
1. Ausschlusskriterien
1.1 Gerechtigkeit
1.1.1 Menschenrechte
Länder, in denen die Todesstrafe vollzogen wird, werden ausgeschlossen. Ein Land, in dem die Todesstrafe gesetzlich noch vorgesehen ist, kann aufgenommen werden, solange die Todesstrafe nicht mehr vollzogen wird.
Das Land wird ausgeschlossen, wenn es in einem der drei Indikatoren sehr schlecht abschneidet:
- Freedom House Index, der in einem Land die Aspekte freie Wahlen, politischer Pluralismus, funktionierende Regierung, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit Rechtsstaatlichkeit sowie Individualrechte misst. Länder, die als „nicht frei“ bewertet werden, werden ausgeschlossen.
- Rule of Law Index, der bewertet, in wie weit die Prinzipien eines Rechtsstaats in einem Land gelten: Umsetzung von Gesetzen, Qualität und Unabhängigkeit der Arbeit der Polizei und Gerichte sowie das Ausmaß von Verbrechen und Gewalt in einem Land.
- CIVICUS-Index, der die Situation zivilgesellschaftlicher Akteure misst anhand der Aspekte Versammlungsfreiheit, Freiheit, sich friedlich zusammenzuschließen und freier Meinungsäußerung. Länder, die mit „geschlossen" bewertet sind, werden nicht aufgenommen
SDG: 16
Ausgeschlossen werden OECD-Staaten, in denen weniger als 25 Prozent der Bevölkerung über eine soziale Grundsicherung abgesichert sind. Nicht-OECD Staaten werden ausgeschlossen, wenn weniger als 25 Prozent der armen Bevölkerung ohne Grundsicherung lebt.
SDG: 1
Ausgeschlossen werden Staaten mit mehr als 50 Prozent Analphabeten und großen Unterschieden im Bildungsgrad zwischen Jungen und Mädchen.
SDG: 4
Ausgeschlossen werden Länder, in denen über 20 Prozent der Frauen über 15 Jahren in den vergangenen zwölf Monaten Gewalt durch den derzeitigen oder ehemaligen Partner ausgesetzt waren.
SDG: 5
1.1.2. Gesellschaftliche Kohärenz
Ausgeschlossen werden Länder, die eine hohe Einkommensungleichheit aufweisen.
SDG: 10
Das Land schneidet weit unterdurchschnittlich in der Korruptionswahrnehmung ab.
SDG: 16
1.2 Frieden
Zur Bewertung werden Rüstungsausgaben mit dem Bruttoinlandsprodukt und den Ausgaben für Gesundheit verglichen. Außerdem wird die Anzahl der militärischen und paramilitärischen Kräfte mit der Anzahl der Ärzte verglichen. Länder, deren Rüstungsausgaben in diesem Sinne als „sehr hoch" bewertet werden, sind ausgeschlossen.
SDG: 16
Anteil der intern Vertriebenen an der gesamten Bevölkerung interne Konflikte und Menschenrechte
SDG: 16
Länder, die nicht alle wesentlichen Konventionen über geächtete Waffen ratifiziert haben, sind ausgeschlossen.
SDG: 16
Ausgeschlossen werden Staaten, deren Friedfertigkeit gemäß der einschlägigen Indices als „niedrig" oder „sehr niedrig" eingestuft wird. Diese Indices setzen sich aus einer Vielzahl von Indikatoren zusammen, die sowohl das Ausmaß der Gewalt im Land als auch die Bereitschaft zu Gewalt im Außenverhältnis misst.
SDG: 16
1.3 Bewahrung der Schöpfung
Neben der Nicht-Ratifizierung des Paris-Abkommens führt es zum Ausschluss, wenn ein Land nicht alle fünf Jahre seine Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels (NDCs) überarbeitet vorlegt.
SDG: 13
...bzw. setzt sich keine Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen, die es ernsthaft zu erreichen versucht und die es regelmäßig verschärft. Entwicklungsländer mit sehr niedrigen CO2 Emissionen werden analog zum Paris-Abkommen ausgenommen.
Länder, deren national festgelegten Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels bzw. deren Reduktionsziele für CO2-Emissionen völlig unzureichend sind, um das 2°C -Ziel zu erreichen, sind ausgeschlossen.
SDG: 13
Entwicklungsländer mit sehr niedrigen CO2 Emissionen werden analog zum Paris-Abkommen ausgenommen.
Ausgeschlossen sind Länder, deren CO2-Emissionen pro Kopf über 5 Tonnen liegen und die in den letzten drei Jahren keine Reduktion der Emissionen erreicht wurde. Entwicklungsländer mit sehr niedrigen CO2 Emissionen werden analog zum Paris Abkommen ausgenommen.
SDG: 13
2. Positivkriterien
Mit Hilfe der Positivkriterien werden die positiven Aspekte eines Landes bewertet, das nicht gegen ein Ausschlusskriterium verstößt. Um aufgenommen zu werden, muss das Land in mindestens zwei der folgenden sechs Teilbereiche, darunter mindestens ein Bereich aus den entwicklungspolitisch relevanten Kriterien 2.1.1 bis 2.1.3 positiv abschneiden: 2.1.1 Menschenrechte, 2.1.2 Entwicklungspolitisches Engagement, 2.1.3 Gute Regierungsführung, 2.2.1 Engagement für den Frieden, 2.3.1 Bewahrung der Schöpfung im nationalen Kontext oder 2.3.2 Bewahrung der Schöpfung im internationalen Kontext.
2.1 Gerechtigkeit
2.1.1 Menschenrechte
Bewertet werden die Aspekte freie Wahlen, politischer Pluralismus, funkionierende Regierung, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit sowie Individualrechte in einem Land. Während bei Ausschlusskriterien Länder, die als „nicht frei" kategorisiert sind, ausgeschlossen werden, erhalten Länder über die Positivkriterien bei gutem Abschneiden in diesem Kriterium Punkte.
SDG: 16
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Befriedigung von Grundbedürfnissen (Wasser, Nahrung, Wohnung, Gesundheit, Bildung) und das Recht auf Arbeit gerichtet.
Die Einhaltung der sozialen Rechte in einem Land wird über folgende Indikatoren bewertet: Anteil der Bevölkerung, der unterhalb der internationalen Armutsgrenze lebt, die Verbreitung von gemäßigter oder schwerer Lebensmittelunsicherheit in der Bevölkerung, die Verbreitung von Fehlernährung, also das Verhältnis von Gewicht und Länge bei Fünfjährigen (Über- und Untergewicht), die Sterblichkeitsrate der unter Fünfjährigen, der Zugang zu Basisgesundheitsdienstleistungen, der Anteil der Stadtbevölkerung, die in Slums, informellen Siedlungen oder unangemessenen Unterkünften wohnen sowie der Anteil der armen Bevölkerung, der über eine soziale Grundsicherung abgesichert ist.
SDG: 1, 2, 3, 11
Die Einhaltung der kulturellen Rechte in einem Land wird über folgende Indikatoren gemessen: Grundkenntnisse im Lesen und Rechnen bei Jungen und Mädchen, Anteil der Lehrer in den einzelnen Schulformen, die ein Minimum an pädagogischer Ausbildung erhalten haben sowie die Verbreitung und der Zugang zum Internet und Telekommunikation.
SDG: 4
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Befriedigung von Grundbedürfnissen (Wasser, Nahrung, Wohnung, Gesundheit, Bildung) gelegt.
Die Einhaltung der wirtschaftlichen Rechte in einem Land wird über folgende Indikatoren gemessen: Anteil der informellen Beschäftigung außerhalb der Landwirtschaft, Anteil der Jugendlichen ohne Arbeit, Ausbildung oder Schulbesuch, Unterzeichnung aller acht ILO-Kernarbeitsnormen, die Einhaltung dieser Normen sowie der Zugang zu bezahlbarer, sauberer Energie.
SDG: 8, 7
Ein Land erhält Punkte für die Anerkennung des Internationalen Gerichtshofs.
SDG: 16
Der Beitrag eines Landes zur weltweiten Umsetzung der WSK-Rechte wird über folgende Aspekte bewertet: Themen Entwicklungshilfe, Finanzen (Transparenz und Unterstützung von Investitionen), Technologietransfer, Umwelt, Handelserleichterungen, Sicherheit und Migration, wie stark sich ein Land in der Entwicklungszusammenarbeit engagiert. Ein weiterer Aspekt, der in die Beurteilung einfließt, ist, wie umfassend und effektiv die Gesetze eines Landes Geldwäsche verhindern.
SDG: 17
Bewertet wird der Anteil der Frauen im nationalen Parlament, und die Situation von Frauen und Männern im Land wird verglichen im Hinblick auf deren wirtschaftliche Situation, Bildungschancen, Gesundheit und politische Teilhabe.
SDG: 5
2.1.2 Gute Regierungsführung
Es wird bewertet, ob das Land regelmäßig Fortschrittsberichte zu den Nachhaltigkeitszielen der UN veröffentlicht.
SDG: 16
Für dieses Kriterium werden die Indikatoren politische Stabilität eines Landes, die Abwesenheit von Gewalt sowie die Qualität der Regulierung bewertet. Außerdem wird die Situation zivilgesellschaftlicher Akteure anhand der Aspekte Versammlungsfreiheit, Freiheit, sich friedlich zusammenzuschließen und freier Meinungsäußerung bewertet.
SDG: 16
Beurteilt wird, in welchem Grad die bestehenden Gesetze in einem Land durchgesetzt werden, die Qualität der Arbeit der Polizei und Gerichte sowie das Ausmaß von Verbrechen und Gewalt in einem Land.
SDG: 16
Für die Bewertung wird die Qualität staatlicher Dienstleistungen, politischer Entscheidungsfindungen und deren Implementierungen sowie die Glaubwürdigkeit der Regierung herangezogen.
SDG: 16
2.1.3 Globales Engagement für nachhaltige Entwicklung
OECD-Länder werden anhand der Themen Entwicklungshilfe, Finanzen (Transparenz und Unterstützung von Investitionen), Technologietransfer, Umwelt, Handelserleichterungen, Sicherheit, Migration und Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit bewertet.
SDG: 17
Bewertet werden die Richtlinien eines Landes zum Handel mit Entwicklungsländern sowie die Höhe der Zölle und die Subventionen, mit denen ein Land die heimische Landwirtschaft unterstützt.
SDG: 17
Bewertet wird die Höhe der offiziellen Entwicklungshilfe (Official Development Assistance, ODA), der Anteil der Entwicklungshilfe, der für soziale Basisdienste verwendet wird, sowie der Anteil der Entwicklungshilfe, die an die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDCs) gezahlt wird. Bei Nicht-OECD-Ländern wird betrachtet, ob sie freiwillig Entwicklungshilfe an ärmere Länder zahlen.
SDG: 17
In einem OECD-Land wird soziale Ungleichheit anhand der Einkommensunterschiede im Land bewertet und dem Anteil am wirtschaftlichen Wachstum des Landes, der den ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung zukommt. Bei OECD-Ländern werden zusätzlich die Themen Entwicklungshilfe, Finanzen (Transparenz und Unterstützung von Investitionen), Technologietransfer, Umwelt, Handelserleichterungen, Sicherheit und Migration, wie stark sich ein Land in der Entwicklungszusammenarbeit engagiert, bewertet. Für die Bewertung der Nicht-OECD-Länder wird lediglich der Anteil am wirtschaftlichen Wachstum, der den ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung zukommt, betrachtet.
SDG: 10, 17
2.2 Frieden
2.2.1 Engagement für den Frieden
Die Friedfertigkeit eines Landes wird anahand einer Vielzahl an Indikatoren bewertet, die sowohl das Ausmaß der Gewalt im Land als auch die Bereitschaft zu Gewalt im Außenverhältnis betrachten.
SDG: 16
Für dieses Kriterium wird die absolute Anzahl der in einem Land intern vertriebenen Personen hinzugezogen und über mehrere Jahre hinweg verglichen.
SDG: 16
2.3 Bewahrung der Schöpfung
2.3.1 Bewahrung der Schöpfung im nationalen Kontext
Das Land hat ein Szenario zum Ausstieg aus der Energieerzeugung aus der Atomkraft beschlossen und setzt dieses in nachvollziehbaren Schritten um.
SDG: 7
Gemessen wird der Anteil Erneuerbarer Energie am Primärenergieverbrauch.
SDG: 7
Dieses Kriterium wird anhand des Anteils zerstörter Waldflächen an der gesamten Waldfläche eines Landes sowie der Anzahl der in einem Land vorkommenden Arten, die auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten stehen, gemessen.
SDG: 15
Anteil der geschützten Gebiete an der gesamten Fläche, die sich in einem Land durch eine hohe Biodiversität auszeichnen. Dies gilt für Flüsse und Seen, Meeresküsten sowie das Festland.
SDG: 14, 15
Gemessen wird der Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Landfläche.
SDG: 2
Für dieses Kriterium wird gemessen, wie effizient Stickstoff im Anbau von Nutzpflanzen eingesetzt wird und wie effizient Land genutzt wird.
SDG: 2
Für dieses Kriterium wird bei OECD-Ländern der Anteil der Bevölkerung, dieZugang zu sicherem Trinkwasser hat, bewertet. Bei Nicht-OECD-Ländern wird der Anteil der Bevölkerung gemessen, der an eine grundlegende Wasserversorgung angeschlossen ist. Außerdem wird die Menge an genutztem Trinkwasser im Vergleich zu den verfügbaren erneuerbaren Süßwasserressourcen in die Bewertung einbezogen.
SDG: 6
Gemessen wird der Grad der Verschmutzung von Küstengewässern durch Chemikalien, Düngemittel und Abfälle.
SDG: 14
Dieses Kriterium wird anhand folgender Indikatoren umgesetzt: Anteil der mit Schleppnetzen gefangenen Fische, Anteil von Fischarten, die in küstennahen Gewässern gefangen werden und überfischt sind, sowie die Nachhaltigkeit der Fischfangaktivitäten eines Landes. Letztere wird anhand der ökologischen Gesundheit von Küstengewässern bewertet.
SDG: 14
Bewertet wird das Gewicht des jährlich anfallenden Hausmülls pro Kopf der Bevölkerung.
SDG: 11, 12
2.3.2 Bewahrung der Schöpfung im internationalen Kontext
Bewertet wird der Beitrag des Landes zum Grünen Klimafonds der UN zur Bekämpfung des Klimawandels in Entwicklungs- und Schwellenländern.
SDG: 13
Für dieses Kriterium werden hinzugezogen: Die CO2-Emissionen pro Kopf, die durch den Verbrauch von Energie entstanden sind sowie die CO2-Emissionen, die mit dem Import von Waren in Verbindung stehen. Die Berechnung berücksichtigt, wie CO2-effizient die verwendete Technologie zur Herstellung eines Produkts ist. Stammt beispielsweise der Strom bei der Herstellung aus Solarkraft, ist dieser Wert niedriger als wenn Kohlekraft zum Einsatz kommt.
SDG: 13
Die Nachhaltigkeit der Produktionsstrukturen in einem Land wird über folgende Indikatoren gemessen: Die SO2-Emissionen (Schwefeldioxid), die mit der Produktion von Waren und Dienstleistungen in Verbindung stehen, die entweder exportiert oder im Inland konsumiert werden.
Die SO2-Emissionen, die in der Produktion von importierten Waren und Dienstleistungen im Herkunftsland entstanden sind.
Die Menge an reaktivem Stickstoff (Kunstdünger), der in der Produktion von Lebensmitteln in die Umwelt gelangt ist, die entweder im Land selber konsumiert oder exportiert werden.
Die Menge an reaktivem Stickstoff (Kunstdünger), der in der Produktion von importierten Rohstoffen/Lebensmitteln in den exportierenden Ländern in die Umwelt gelangt ist.
Es wird gemessen, wie stark Importe in das Land zur Übernutzung von Grundwasserreserven in den exportierenden Ländern beitragen.
SDG: 12
Der verwendete Indikator misst, wie viele Tier- und Pflanzenarten im exportierenden Land durch importierte Agrargüter gefährdet werden.
SDG: 15
Das Cartagena-Protokoll zum Schutz der biologischen Vielfalt erlaubt es, den Import von lebenden gentechnisch veränderten Organismen einschließlich von Saatgut, das zur Freisetzung bestimmt ist, zu verbieten, auch wenn keine wissenschaftlichen Beweise für deren Schädlichkeit vorliegen.
SDG: 15
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