1.1 Hypothekenpfandbriefe
In den Hypothekenpfandbriefen zu Grunde liegenden Immobilienkreditgeschäften werden keinerlei Nachhaltigkeitsaspekte (Umwelt, Soziales, Governance) berücksichtigt.
Hypothekenpfandbriefe (Mortage Covered Bonds) können nur dann aufgenommen werden, wenn das dort zu Grunde liegende Immobilienkreditgeschäft unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten als mindestens durchschnittlich bewertet wird und es sich vorwiegend um Wohnimmobilien handelt. Zudem muss das allgemeine Nachhaltigkeitsmanagement des Emittenten (ESG-Performance) in Kombination mit der Nachhaltigkeitsbewertung des Immobilienkreditgeschäfts mindestens als durchschnittlich bewertet werden.
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