Kriterien für Finanzinstitute und Förderbanken
Kriterien für Finanzinstitute
1. Ausschlusskriterien
Es können nur Finanzinstitute aufgenommen werden, die eine Strategie für Gemeinwohlorientierung und soziale Verantwortung entwickelt haben und regelmäßig über die Umsetzung in der Praxis berichten. Weiterhin können nur Bankanleihen von Finanzinstituten aufgenommen werden, die damit ein bestimmtes Geschäftsfeld (Immobilien- oder Kommunalkreditgeschäft) refinanzieren, bei dem sie sich durch besondere Nachhaltigkeitsbemühungen hervortun.
Kriterien für Bankanleihen
1. Ausschlusskriterien
Die investierten Gelder fließen in relevantem Maße in Länder, die den FairWorldFonds-Kriterien für Staatsanleihen nicht entsprechen.
Es können nur Öffentliche Pfandbriefe (Public Sector Covered Bonds) aufgenommen werden, bei denen die Deckungshöhe zu mindestens 90 Prozent in Länder investiert ist, die auf der Positivliste des FairWorldFonds stehen. Zudem muss das allgemeine Nachhaltigkeitsmanagement des Emittenten (ESG -Performance) in Kombination mit der Nachhaltigkeitsbewertung des Deckungsstocks mindestens als durchschnittlich bewertet werden.
Hypothekenpfandbriefe (Mortage Covered Bonds) können nur dann aufgenommen werden, wenn das dort zu Grunde liegende Immobilienkreditgeschäft unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten als mindestens durchschnittlich bewertet wird und es sich vorwiegend um Wohnimmobilien handelt. Zudem muss das allgemeine Nachhaltigkeitsmanagement des Emittenten (ESG-Performance) in Kombination mit der Nachhaltigkeitsbewertung des Immobilienkreditgeschäfts mindestens als durchschnittlich bewertet werden.
Kriterien für Förder- und Entwicklungsbanken
1. Ausschlusskriterien
Finanzierte (Groß-)Projekte, wie beispielsweise der Bau von Staudämmen, gehen in den letzten Jahren regelmäßig mit Berichten über schwere Menschrechtsverletzungen einher.
SDG: 8, 16
Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bank wiederholt von Korruptions-, Untreue- oder Geldwäsche-Skandalen betroffen ist.
SDG: 16
1.2 Frieden
Es werden zum Beispiel Kredite an Rüstungsunternehmen (Umsatz von mindestens zehn Prozent durch Rüstungsgüter) oder für Rüstungsprojekte vergeben, die nicht auf einer staatlichen Weisung beruhen.
SDG: 16
1.3 Bewahrung der Schöpfung
Mit Krediten der Bank werden neue Atomkraftwerke gebaut oder die Erschließung von Uranminen finanziert.
SDG: 7
Es ist nicht erkennbar, dass die Bank eine Strategie (Richtlinie und/oder Managementsystem) weg von der Förderung fossiler Energieförderung hin zu klimafreundlicher Energieförderung (Erneuerbare Energien) verfolgt. Das Kriterium entfällt für Banken, die nicht im Energiesektor aktiv sind.
SDG: 7, 13
Die Förderrichtlinien der Bank beinhalten, dass Forschung und Anwendung landwirtschaftlich genutzter Gentechnik finanziert wird.
Es wurden in jüngerer Vergangenheit wiederholt Projekte finanziert, die zu schwerwiegender Zerstörung von Ozeanen, Süßwasserressourcen oder Land führen. Beispiele hierfür sind die Verschmutzung von Flüssen und Grundwasser, die Degradierung von Böden und die Zerstörung von Ökosystemen. Dies gilt besonders für die Zerstörung von Natur in geschützten Gebieten.
SDG: 14, 15
2. Positivkriterien
Mit Hilfe der Positivkriterien werden die positiven Aspekte der Förderbanken bewertet, die nicht gegen ein Ausschlusskriterium verstoßen. Um aufgenommen zu werden, muss die Bank mindestens im Punkt Entwicklungsförderung positiv abschneiden oder in zwei der folgenden Bereiche positiv abschneiden: Sozialer Ausgleich, Unternehmensführung, Frieden oder Kredite für den Umweltschutz.
2.1 Gerechtigkeit und Frieden
2.1.1 Sozialer Ausgleich und Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechte
Die Förderrichtlinien nehmen ausdrücklich Bezug auf die Verbesserung der Lebensbedingungen Benachteiligter und deren wirtschaftlicher Situation.
SDG: 8, 10
Es ist ein Managementsystem installiert, das die Einhaltung der sozialen Förderrichtlinien überprüft.
SDG: 8, 16
Es gibt spezielle Förderprogramme zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Frauen und Mädchen.
SDG: 5, 10
Im Umgang mit Konfliktsituationen (beispielsweise bei sozialen oder ökologischen Aspekten), die sich aus den Finanzierungsaktivitäten der Förderbank ergeben, bestehen Lösungsmechanismen, wie etwa ein Schlichtungsverfahren.
SDG: 16
Es gibt Leitlinien zum Umgang in Konfliktsituationen mit indigenen Völkern.
SDG: 10, 16
2.1.2 Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Die Förderbank berücksichtigt die vier Kernkriterien guter Corporate Governance: Trennung zwischen Aufsichtsratsvorsitz und Vorstandsvorsitzendem, mehr als ein Drittel unabhängige Aufsichtsratsmitglieder, ein Prüfungsausschuss mit mehrheitlich unabhängigen Mitgliedern sowie Offenlegung des Einkommens der Vorstandsmitglieder.
SDG: 10
Die Förderbank hat Richtlinien zum Thema Bestechung und Korruption verabschiedet und ein Managementsystem implementiert. Sie überwacht deren Einhaltung in glaubwürdiger Weise.
SDG: 16
Die Förderbank regelt den Umgang mit Schattenfinanzplätzen und Steuervermeidung und hat hierfür Richtlinien, Management- und Berichtssysteme installiert.
SDG: 10, 16
2.1.3 Förderung nachhaltiger Entwicklung in Entwicklungs- und Schwellenländern
Die Bank entwickelt besondere Fördermöglichkeiten für armutsorientierte Entwicklungsprojekte oder Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, z.B. für den Erhalt der Biodiversität.
SDG: 1, 13, 14, 15
2.1.4 Frieden
Die Förderbank hat eine Blacklist repressiver Regime und Richtlinien für ihre Kreditvergabe aufgestellt, durch die vermieden werden sollen, dass diese Regime von den finanzierten Projekten profitieren.
SDG: 16
2.2 Bewahrung der Schöpfung
2.2.1 Kredite für den Umweltschutz
Die Förderrichtlinien nehmen ausdrücklich Bezug auf die Finanzierung von Projekten mit relevantem ökologischem Nutzen. Die Förderung dieser Art von Projekten bildet einen festen Anteil der jährlichen Kreditvergabe.
SDG: 13, 14, 15
Es ist ein Managementsystem installiert, um die Einhaltung der ökologischen Förderziele der Bank zu überprüfen.
SDG: 13, 14, 15
Die Bank misst und berichtet über die Klima- und Umweltwirkung ihrer Finanzierungsaktivitäten.
SDG: 13, 14,15
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