Kriterien für Finanzinstitute und Förderbanken
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Ute Straub
Referentin Entwicklungsfinanzierung und internationale Finanzpolitik
Telefon: +49 (0) 30 65211-1855
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Kriterien für Finanzinstitute
1. Ausschlusskriterien
Kriterien für Bankanleihen
Kriterien für Förder- und Entwicklungsbanken
1. Ausschlusskriterien
1.1 Gerechtigkeit
1.2 Frieden
1.3 Bewahrung der Schöpfung
2. Positivkriterien
Mit Hilfe der Positivkriterien werden die positiven Aspekte der Förderbanken bewertet, die nicht gegen ein Ausschlusskriterium verstoßen. Um aufgenommen zu werden, muss die Bank mindestens im Punkt Entwicklungsförderung positiv abschneiden oder in zwei der folgenden Bereiche positiv abschneiden: Sozialer Ausgleich, Unternehmensführung, Frieden oder Kredite für den Umweltschutz.
2.1 Gerechtigkeit und Frieden
2.1.1 Sozialer Ausgleich und Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechte
2.1.2 Verantwortungsvolle Unternehmensführung
2.1.3 Förderung nachhaltiger Entwicklung in Entwicklungs- und Schwellenländern
2.2 Bewahrung der Schöpfung
2.2.1 Kredite für den Umweltschutz
Material zum Mitnehmen

Kriterien für ethisches Investment
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