Der Emittent ist nicht geprüft, hat aber in der Vergangenheit Green Bonds emittiert, die sich in der nachträglichen Prüfung als geeignet erwiesen haben.
Für Emittenten von Green / Social / Sustainability Bonds, die sich über das in C beschriebene Verfahren als für den Fonds geeignet erwiesen haben, erfolgt eine vereinfachte Ex-Post-Prüfung, in der untersucht wird, ob Emittent und Bond weiterhin den Anforderungen entsprechen.
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