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Fachgespräch: Der Weg zu mehr Rechten von Kleinbäuerinnen und -bauern und anderen Menschen, die auf dem Land arbeiten

Am 23. September 2014 veranstaltete Brot für die Welt mit anderen Partnern einen Fachworkshop über Prozesse und Inhalte einer neuen Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und -bauern und anderen Menschen, die auf dem Land arbeiten.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Am 23. September 2014 wurde in einem Fachworkshop, zu dem Brot für die Welt, die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, das Deutsche Institut für Menschenrechte und die deutsche FIAN-Sektion eingeladen hatten, die Prozesse und Inhalte einer neuen Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten für Kleinbäuerinnen und -bauern und auf dem Land arbeitende Bevölkerung diskutiert.

Zu Beginn machte Sonja Weinreich, Referatsleiterin Grunddienste und Ernährungssicherheit bei Brot für die Welt, deutlich, dass 80 Prozent der weltweit hungernden Menschen in ländlichen Gebieten leben. Der Grund dafür sei eine soziale, politische und wirtschaftliche Diskriminierung und Marginalisierung. Vertreibung und Umsiedlung, die Vernachlässigung der ländlichen Räume – inbesondere fehlende Agrarreformen und die häufige Kriminalisierung von sozialen Bewegungen seien einige Facetten der weltweiten Benachteiligung. Deshalb brauche es die Diskussion über neue Instrumente, um die Lebensbedingungen dieser Menschen zu verbessern.

In seinem Eingangsvortrag schilderte Christophe Golay von der Genfer Akademie für Internationale Menschenrechte, woher die Forderung nach einem neuen menschenrechtlichen Instrument rührt. Die Initiative sei von dem weltweiten Netzwerk von Bauernorganisationen La Via Campesina (LVC) ausgegangen. Seit über 10 Jahren lege LVC Berichte vor, in denen Verletzungen von Menschenrechten von Kleinbauern-, Fischer-, Hirtenfamilien und indigenen Gemeinschaften dokumentiert werden. LVC fordere stets das Ende der systematischen wirtschaftspolitischen Benachteiligung, das Ende der Begünstigung von Konzernen, ländlicher und städtischer Eliten und den Respekt und Schutz der Menschenrechte der lokalen Bevölkerung.

Eine Erklärung, so Golay, könne helfen, den weltweiten Hunger zu bekämpfen, indem Maßnahmen speziell für die Rechte der ländlichen Bevölkerung entwickelt würden. Es müssten bestehende Menschenrechtsinstrumente besser umgesetzt, darüber hinaus aber auch geklärt werden, wo normative Lücken im internationalen Menschenrechtssystem, beispielsweise im Bereich der Landrechte, bestehen.

Angelica Navarro Llanos, Botschafterin von Bolivien bei den Vereinten Nationen, Vorsitzende der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats zur Erarbeitung eines Erklärungsentwurfs erläuterte den bisherigen Verlauf des Arbeitsprozesses. Eine Kerngruppe, bestehend aus Südafrika, Ecuador, Kuba und Bolivien, reichte auf Basis der Empfehlungen des Beratenden Ausschusses des UN Menschenrechtsrats die Resolution 21/19 ein. Teil der Empfehlung war der Text für eine Erklärung, die zu großen Teilen dem Entwurf von La Via Campesina entsprach. Durch diese Resolution wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, die Diskriminierung der arbeitenden Bevölkerung auf dem Land zu untersuchen und einen Entwurf zu erarbeiten. In den ersten Sitzungen der Arbeitsgruppe, an der sich über 60 Länder beteiligten, wurden verschiedene Meinungen von ExpertInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen angehört, offen diskutiert und Zweifel geäußert. Der erste Textentwurf wurde aus inhaltlichen und prozeduralen Gründen abgelehnt. Bis Juni 2015 soll nun eine Arbeitsgruppe unter der Führung von Bolivien einen zweiten Entwurf vorlegen. Dafür wird im November eine weitere, informelle Beratung durchgeführt, die transparent, offen und unter vielfältiger Beteiligung stattfinden soll.

Es sei eine große Herausforderung, so Frau Navarro Llanos, die Rechte für diese benachteiligten Gruppe auszuformulieren, zumal viele Regierungen die bestehenden Menschenrechtsinstrumente für ausreichend hielten. Sie argumentierte jedoch, dass die spezifische Ausformulierung der Menschenrechte darüber hinausgehende Schutzwirkung entfalten und zusätzliche Aufmerksamkeit schaffen würde. Außerdem könnten sie helfen, Biodiversität zu stärken, Hunger und Fehlernährung zu bekämpfen und Flüchtlingsströme zu verhindern.

In dem ersten Podium ging es um die Frage, welche Rechte Bäuerinnen und Bauern, ländliche Bevölkerung, in der Landwirtschaft und Fischerei  Arbeitende, und Ureinwohnerinnen und Ureinwohner haben und wie die daraus folgenden Pflichten für Staaten aussehen.

Martin Huth, Leiter des Menschenrechtsreferats im Auswärtigen Amt, bestätigte, dass diese Gruppe Menschen häufig Opfer von Menschenrechtsverletzungen sei. Andererseits handele es sich um eine sehr große Gruppe, die weltweit fast die Hälfte der Weltbevölkerung ausmacht. Er war skeptisch, ob, es mit einer Erklärung zu praktischen Verbesserungen kommen könne. In erster Linie fehle es an der Umsetzung bestehender Menschenrechtsinstrumente. Insbesondere einer rechtsverbindlichen Konvention stehe die Bundesregierung ablehnend gegenüber, so Huth. Der politische Wille zur Umsetzung sei wichtiger ist als die rechtliche Verbindlichkeit. Er stehe einer Internationalen Erklärung aber nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber.

Geneviève Savigny, Mitglied des europäischen Koordinationskomitees von La Via Campesina, betonte, dass auch in Europa bäuerliche Betriebe benachteiligt sind und es wichtig sei, global Fragen zu Einkommen, Land, Saatgut und sozialer Sicherheit, die sowohl Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im globalen Norden wie im globalen Süden betreffen, zu regeln.

Adriana Bessa vom Europäischen Universitätsinstitut berichtete von ihrer Forschung. Gerichte haben oft keine Grundlage, um über die legitimen Rechte von Kleinbäuerinnen und -bauern und der auf dem Land arbeitenden Bevölkerung zu entscheiden. Sie belegte an vier Fällen, dass zwar auch heute schon Urteile zu Gunsten der lokalen Bevölkerung gefällt würden, indem lokale Gewohnheitsrechte in die Urteilsfindung einbezogen würden (Recht auf Land, Recht auf Fischgründe). Leider gäbe es andererseits auch viele andere Fälle, wo das nicht der Fall sei. Hier brauche es für die lokalen Gemeinschaften mehr Rechtssicherheit. Um diese herzustellen bräuchten Gerichte Menschenrechtsinstrumente, auf die sie sich beziehen können.

In der Diskussion wurde betont, dass der Prozess der Erarbeitung einer UN-Erklärung zu den Rechten der auf dem Land arbeitenden Bevölkerung an sich schon wichtig sei, um die Aufmerksamkeit für diese Personengruppe zu erhöhen, und dass alle Beteiligten sich genügend Zeit für ihn nehmen sollten, um überlegte und zielführende Maßnahmen vorzuschlagen.

Das zweite Podium ging auf die Frage ein, ob „neue Menschenrechte“ gebraucht würden.

Naela Gabr, Vorsitzende des UN-Komitees zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen (CEDAW), argumentierte, dass es nicht um neue Rechte gehe. Auch die Rechte auf Land und Saatgut seien schon in Vereinbarungen der Vereinten Nationen und der Welternährungsorganisation enthalten und seien insbesondere für Frauen im ländlichen Raum Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Menschenrechte. Es sei aber nötig und vorteilhaft, sie in einem Dokument zusammenzufügen. Dieses solle auch für die Betroffenen zugänglich und verständlich sein. Bestehende Gesetze und Rechte müssten konsequenter umgesetzt werden.

Sofia Monsalve Suarez, Koordinatorin des Programms Zugang zu natürlichen Ressourcen bei FIAN International, hob demgegenüber hervor, dass es neue Rechte brauche, weil zum Beispiel das Recht auf Nahrung und das Recht auf Wohnung in der Praxis den Zugang zu Land nicht ausreichend schützten. Bestehende Instrumente hätten zum Beispiel das „Landgrabbing“ nicht verhindern können. Auch traditionelle bäuerliche Wasserrechte seien angesichts wachsender Nutzungskonkurrenz nicht ausreichend geschützt – und Agrarreformen, die hier Abhilfe schaffen könnten, gäbe es nur noch in sehr wenigen Ländern weltweit.

In der Diskussion wurde hervorgehoben, dass die Interpretation von Menschenrechtsinstrumenten im Sinne der Betroffenen wichtig für ihre Umsetzung sei. Weiterhin sei ein Recht auf Land einem Recht auf Landnutzung vorzuziehen, weil es auch Landlose begünstige.

Zum Abschluss erinnerte Beate Wagner von der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen daran, dass Menschenrechtserklärungen und Konventionen nur dann Schutz bieten können, wenn sie ratifiziert und umgesetzt würden. Beispiele, wie die Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, zeigen, was solche Prozesse auszulösen vermögen. Leider sei eine solche Veränderungsdynamik längst nicht bei allen Konventionen zu beobachten. Auch sollte bei der Diskussion sorgfältig überdacht werden, ob die Rechte für die auf dem Land arbeitende Bevölkerung als Individualrechte oder gemeinschaftliche Rechte ausgelegt werden sollen.

Michael Windfuhr, Deutsches Institut für Menschenrechte, fasste zusammen, dass der Prozess zu der UN Erklärung über die Rechte für Bäuerinnen und Bauern und Menschen, die im ländlichen Raum arbeiten, schon deshalb wichtig sei, weil er von den Betroffenen selbst, deren Diskriminierung zu lange nicht beachtet wurde, eingefordert werde. Aber es liege in der Verantwortung der Staaten, diese Menschen zu schützen. Für das weitere Vorgehen riet er zu einem ergebnisoffenen Prozess, der beachtet, inwieweit neue Rechte gebraucht oder Bestehende gestärkt werden müssten. Wohlüberlegte Prozesse brauchten Zeit, damit am Ende diejenigen profitierten, die zurzeit am meisten an der Globalisierung leiden und gleichzeitig das Rückgrat der weltweiten Ernährungssicherheit seien: Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und die arbeitende ländliche Bevölkerung.

 

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