Wichtige Begriffe für das Lieferkettengesetz

Unternehmerische Sorgfalt, Sanktionen, Haftung – die Debatten über Lieferkettengesetze in Deutschland und auf EU-Ebene sind geprägt von juristischen Feinheiten. Wir zeigen, was hinter diesen Begriffen steckt und erklären, warum ein Gesetz bestimmte Elemente enthalten muss.

Gemeinsam mit über 130 Partnerorganisationen hat Brot für die Welt es geschafft, ein Lieferkettengesetz für deutsche Firmen auf den Weg zu bringen. Jetzt fordern wir ein EU-Lieferkettengesetz. Damit ein solches Gesetz auch wirkt, muss es strenge Vorgaben machen. Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt:

Sorgfalt

Europäische Unternehmen müssen verpflichtet werden, auch im Ausland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt walten zu lassen. „Sorgfalt“ bedeutet dabei, dass Unternehmen die Risiken für die Verletzung von internationalem Recht ermitteln, präventiv Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren und Beschwerdemöglichkeiten bei Rechtsverletzungen einrichten. Einen besonderen Fokus sollten Unternehmen dabei darauf legen, Menschenrechte und Arbeitnehmerrecht nicht zu verletzen, sowie Umweltschäden zu verhindern.

Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte definieren unternehmerische Sorgfalt als internationalen Standard, dem alle Staaten verpflichtet sind. Sie sollte auch im europäischen Recht umgesetzt werden.

Haftung

Eine Haftungsregelung ist der Kern eines wirksamen Lieferkettengesetzes: wenn Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen haben, müssen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen die Möglichkeit haben, in der EU eine Entschädigung einzuklagen. Diese Haftungsregel muss gelten, wenn Menschen wegen fehlender Sorgfalt Schaden an Leib, Leben oder Eigentum erlitten haben, der voraussehbar und vermeidbar war. Gleiches gilt, wenn durch unternehmerisches Handeln kollektive Schäden entstanden sind. Darunter fallen beispielsweise die Verschmutzung von Land und Gewässern, durch die Landwirtschaft und Fischerei nicht mehr möglich sind.

Sanktionen

Verstöße gegen menschenrechtliche Sorgfalt und das Ausbleiben entsprechender Maßnahmen dürfen nicht straflos bleiben: Unternehmen müssen in diesem Fall mit klaren öffentlich-rechtlichen Konsequenzen rechnen. Solche Maßnahmen können beispielsweise Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Prozent des Umsatzes oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und von der Außenwirtschaftsförderung sein.

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Lachender Junge

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