Wirtschaft und Menschenrechte
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Für Unternehmen gibt es keine weltweit verbindlichen Regeln, die Menschenrechte zu achten. Das will der UN-Treaty-Prozess ändern und global agierende Konzerne dazu verpflichten. Ziel ist es, die Globalisierung im Sinne der Menschenrechte zu gestalten.
Der sogenannte UN-Treaty-Prozess wurde auf Initiative von Staaten des Globalen Südens ins Leben gerufen, allen voran Ecuador und Südafrika. Bislang gelten für Unternehmen nur die freiwilligen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Deshalb können sich europäische Textilketten damit herausreden, keinen Einfluss auf die Bedingungen bei ihren Zulieferbetrieben zu haben. Wenn Näherinnen in asiatischen Textilfabriken zwölf Stunden am Tag für einen Hungerlohn schuften oder wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen bei Unfällen sterben, tun Auftraggeber wie Kik oder H&M so, als hätten sie damit nichts zu tun.
Klagen die Betroffenen dagegen, scheitern sie häufig an den Unzulänglichkeiten der Justiz vor Ort und den rechtlichen Hürden transnationaler Klagen. Die Rechte der Unternehmen hingegen sind durch Handels- und Investitionsschutzabkommen gesichert. Sie können Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen, wenn neue Gesetze zum Arbeits- und Menschenrechtsschutz ihre Gewinne schmälern.
Das sind Ausprägungen einer ungerechten Weltwirtschaftsordnung, von der nur die westlichen Industrienationen profitieren. Der Treaty-Prozess soll die Ungerechtigkeiten der globalisierten Wirtschaft beenden. Die Unternehmen dürfen ihre Profite nicht länger auf Kosten der Menschenrechte machen. Stattdessen müssen die Vertragsstaaten sie per Gesetz zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten und bei Verletzung den Betroffenen ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen. Dafür setzen sich inzwischen mehr als 100 Staaten weltweit ein.
Die großen Industrienationen hingegen bleiben skeptisch. Deutschland stimmte gegen die Resolution, die den Treaty-Prozess startete, blieb den Verhandlungen im UN-Menschenrechtsrat zunächst fern und war bei der dritten Verhandlungsrunde im Oktober 2017 an vier von fünf Tagen nur durch eine Praktikantin vertreten. Als Argument gegen eine stärkere Beteiligung nennen Deutschland und die EU freiwillige Initiativen und die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Nationalen Aktionspläne (NAP). Aber die 22 bisher verabschiedeten Aktionspläne sind schwach. Im deutschen NAP wird eine verbindliche Regelung nur „erwogen“.
Doch Menschenrechte brauchen Verbindlichkeit, das hat die Erfahrung der vergangenen Jahre gezeigt. Unternehmen führen vor allem dann Sorgfaltsstandards ein, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein zentrales Vertragswerk wie das geplante UN-Abkommen ist also unerlässlich, um Unternehmen auf die gebührende Sorgfalt im Umgang mit den Menschenrechten zu verpflichten.
Das fordern sogar immer mehr Unternehmen, die ansonsten Wettbewerbsnachteile befürchten, wenn sie auf eigene Initiative ihre Standards für alle Mitarbeiter und Zulieferer angleichen und die Menschenrechte beachten. Die Bundesregierung sollte deshalb auch im Interesse der deutschen Wirtschaft die Arbeit am UN-Treaty nicht ausbremsen, sondern sich konstruktiv einbringen.
Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.
56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.
100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.
148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.
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