Wichtige Begriffe für das Lieferkettengesetz

Unternehmerische Sorgfalt, Sanktionen, Haftung – die Debatten über die Lieferkettengesetze in Deutschland und auf EU-Ebene sind geprägt von juristischen Feinheiten. Wir zeigen, was hinter diesen Begriffen steckt und erklären, warum ein Gesetz bestimmte Elemente enthalten muss.

Gemeinsam mit mehr als 130 Partnerorganisationen hat Brot für die Welt es geschafft, ein Lieferkettengesetz für deutsche Firmen auf den Weg zu bringen. Seit 2024 gibt es auch die EU-Lieferketten-Richtlinie. Jetzt soll diese abgeschwächt werden. Doch damit ein Lieferkettengesetz wirkt, muss es strenge Vorgaben machen. Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt:

Sorgfalt

Europäische Unternehmen müssen verpflichtet werden, auch im Ausland Menschenrechte und Umwelt zu schützen. Darauf sollen sie sehr genau achten, also mit Sorgfalt. Diese Sorgfaltspflicht bedeutet für Unternehmen, dass sie die Risiken für die Verletzung internationalen Rechts ermitteln, präventiv Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren, und Beschwerdemöglichkeiten für Rechtsverletzungen einrichten. Einen besonderen Fokus sollten Unternehmen dabei darauf legen, Menschenrechte und Arbeitnehmerrecht nicht zu verletzen sowie Umweltschäden zu verhindern.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte definieren unternehmerische Sorgfalt als internationalen Standard, dem alle Staaten verpflichtet sind. Sie sollte auch im europäischen Recht umgesetzt werden.

Haftung

Eine Haftungsregelung ist der Kern eines wirksamen Lieferkettengesetzes: wenn Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen haben, müssen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen die Möglichkeit haben, in der EU eine Entschädigung einzuklagen. Diese Haftungsregel muss gelten, wenn Menschen wegen fehlender Sorgfalt Schaden an Leib, Leben oder Eigentum erlitten haben, der voraussehbar und vermeidbar war. Gleiches gilt, wenn durch unternehmerisches Handeln kollektive Schäden entstanden sind. Darunter fallen beispielsweise die Verschmutzung von Land und Gewässern, durch die Landwirtschaft und Fischerei nicht mehr möglich sind.

Globale Wertschöpfungs- und Lieferketten

Ob Kaffee, T-Shirts oder Smartphones – Produkte, die wir hier konsumieren haben oft einen langen Weg hinter sich. Die verschiedenen Schritte von der Rohstoffgewinnung, über die Weitererarbeitung und die Fertigung von Einzelteilen bis zur Lieferung an den Endkunden bezeichnet man als Liefer- und Wertschöpfungsketten. Selbst einfach Produkte wie T-Shirts durchlaufen oft mehr als zehn Stufen und legen dabei tausende Kilometer zurück, bevor sie bei uns im Geschäft landen. Anders als man denken könnte, sind Liefer- und Wertschöpfungsketten keine gradlinigen Reihen, sondern globale extrem komplexe Netzwerke. In diesen arbeiten Menschen unter häufig sehr prekären Bedingungen.

Omnibus-Paket

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 einen Vorschlag für ein sogenanntes Omnibus-Gesetzespaket vorgelegt, das momentan vom Europäischen Parlament und Rat verhandelt wird. Entgegen der Ankündigung beschränkt sich dieses jedoch nicht auf eine Vereinfachung und Vereinheitlichung, insbesondere von Berichtspflichten. Stattdessen soll die vor weniger als einem Jahr verabschiedete Richtlinie in zentralen Punkten abgeschwächt werden. So ist beispielsweise vorgesehen, die zivilrechtliche Haftungsregelung zu streichen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen bekommen durch diese endlich eine realistische Chance, vor Gerichten auf Entschädigung zu klagen. Doch genau dieser Fortschritt soll im Omnibus-Verfahren rückgängig gemacht werden.

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Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

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