#BTW17: Ihre Wahl wirkt weltweit

Unternehmen in die Verantwortung nehmen

Ob Schokolade, Auto, Handy oder Kleidung: Wir wissen längst, dass sich hinter vielen unserer Alltagsprodukte Geschichten von Ausbeutung, Leid und Menschenrechtsverletzungen verbergen. Expertinnen und Experten schreiben in einer Blog-Serie vor der Bundestagswahl 2017 über globale Zukunftsthemen.

Immer wieder sind deutsche Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt: Sie verwenden Rohstoffe aus Konfliktgebieten, vertreiben indigene Gemeinschaften für große Infrastrukturprojekte von ihrem Land oder speisen ihre Gewinne aus niedrigen Arbeits- und Sicherheitsstandards in asiatischen Textilfabriken.

Dabei ist ihnen nicht grundsätzlich „böser“ Wille zu unterstellen: dies kann durchaus ohne ihr explizites Wissen geschehen. Weil sie die Lieferketten, was diesen Aspekt betrifft, nicht in den Blick nehmen wollen, haben sie unter Umständen auch keine Kenntnis davon. Die Vereinten Nationen haben jedoch schon 2011 in den „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ klargestellt, dass Unternehmen dennoch eine Mitverantwortung dafür tragen, wie ihre Produkte hergestellt werden und sich deshalb solches Nicht-Wissen kaum leisten können. Sie müssen in ihren weltweiten Geschäften auch entlang der gesamten Lieferkette darauf achten, dass die Arbeitsrechte geachtet werden und sie nicht zu Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Im Grundsatz sind sich hier auch alle großen deutschen Parteien einig und betonen in ihren Wahlprogrammen die sozial-ökologische Verantwortung der Wirtschaft. Die Geister scheiden sich jedoch an der Frage, wie verbindlich diese Unternehmensverantwortung durchgesetzt werden soll. Welche Konsequenzen soll es haben, wenn Unternehmen Kinderarbeit bei ihren Produzenten ignorieren oder tolerieren, dass ein Tochterunternehmen das Trinkwasser vergiftet oder Land von einem afrikanischen Staat erwirbt, das seit vielen Generationen Kleinbauernfamilien oder Dorfgemeinschaften gehört, die deshalb entschädigungslos enteignet werden?

Das sagen die Parteien

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verlangen verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang von Lieferketten. Dafür bedarf es nach Ansicht der SPD „einer Ausweitung der Unternehmensverantwortung im Rahmen einer konsequenten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“.

Bündnis 90/Die Grünen fordern „wirksame Sanktionen bei Menschenrechtsverstößen und zivilrechtliche Klagemöglichkeiten für Betroffene“. Auch Die Linke will Unternehmen gesetzlich zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in ihren Lieferketten verpflichten. Die Linke möchte zudem ein Unternehmensstrafrecht einführen, das die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen – nicht nur von Einzelpersonen – ermöglicht.

CDU und CSU lehnen gesetzliche Vorgaben zur Unternehmensverantwortung ab. Die Union will „eine faire Lieferkette mit Marktverantwortung“ auf freiwilliger Basis und appelliert an das Verantwortungsgefühl der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch die FDP vertraut darauf, dass Unternehmen sich freiwillig an gewisse Standards halten und ermutigt Unternehmen, sich selbst freiwillig einen Verhaltenskodex zu geben.

Auf freiwillige Unternehmensverantwortung setzt auch der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP), den die Bundesregierung 2016 verabschiedete. Der NAP sieht vor, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmensprozesse integriert. Bei Verfehlung der Zielmarke sollen noch in dieser kommenden Legislaturperiode weitere Schritte einschließlich gesetzlicher Vorgaben geprüft werden.

Was Brot für die Welt von der neuen Bundesregierung erwartet

Die Erfahrungen der Partnerorganisationen von Brot für die Welt zeigen sehr deutlich, dass freiwillige Vorgaben nicht ausreichen. Die „Corporate Social Responsibility“-Programme der Unternehmen kratzen zudem oft nur an der Oberfläche. Viele Unternehmen lassen es dabei bewenden, die Verantwortung durch entsprechende Vertragsklauseln an die Lieferanten weiterzugeben – ohne die Einhaltung zu überprüfen und ohne in den Blick zu nehmen, dass sie mit den von ihnen vorgegebenen Preisen und Lieferfristen die Bedingungen für die Zulieferbetriebe diktieren. Von nichts kommt nichts: zu niedriger Preis, zu niedriger Lohn, zu schlechter Arbeitsschutz etc. Für den Verbraucher oder die Verbraucherin ist es undurchsichtig, welche Unternehmen sich tatsächlich um bessere Bedingungen bemühen. Die geringe Wirkung freiwilliger Initiativen bestätigte auch eine Studie der EU-Kommission und empfiehlt stärkere Regulierung.

Dieser Empfehlung folgen einige Nachbarländer. In diesem Jahr hat Frankreich ein Gesetz verabschiedet, das große französische Unternehmen zu Sorgfaltsmaßnahmen in ihren Auslandsgeschäften verpflichtet, auch entlang der Lieferkette. Und in Großbritannien und den Niederlanden müssen Unternehmen offenlegen, ob es in ihren Lieferketten Kinderarbeit oder moderne Formen der Sklaverei gibt und was sie dagegen unternehmen.

Um seiner wirtschaftlichen Vorreiterrolle gerecht zu werden, muss die neu gewählte Bundesregierung auch deutsche Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen und sich zudem international für eine Regulierung der globalen Wirtschaft einsetzen.

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Lachender Junge

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