2.1.1.4 Entlang der Zulieferkette setzt das Unternehmen die Einhaltung der acht ILO-Kernarbeitsnormen um und übernimmt Verantwortung für die Arbeitsbedingungen.
Das Unternehmen ergreift Maßnahmen im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die sicherstellen, dass Verletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen in der Lieferkette vermieden werden. Berücksichtigt werden darüber hinaus der Arbeitsschutz, die Zahlung des Mindestlohns, die Berücksichtigung des Existenzlohns, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten, die gesetzlich vorgeschriebene Bezahlung von Überstunden, Zahlung der Sozialversicherung, Disziplinarmaßnahmen sowie die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus zu diesen Themen. In die Beurteilung fließt auch der Anteil formell Beschäftigter in der Lieferkette sowie Zielvorgaben für den Anteil formell Beschäftigter bei Lieferanten ein.
SDG: 1, 3, 8
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