2.1.1.2 Das Unternehmen setzt die acht ILO-Kernarbeitsnormen in der eigenen Geschäftstätigkeit einschließlich der Tochtergesellschaften um.
Das Unternehmen erfüllt die acht ILO-Kernarbeitsnormen (siehe 1.1.2) und ergreift Maßnahmen um sicherzustellen, dass eine Verletzung dieser Kernarbeitsnormen vermieden wird.
SDG: 1, 8
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