1.3.11 Das Unternehmen betreibt Massentierhaltung.
Unternehmen, die eine große Anzahl von Tieren halten, wobei das Einzeltier auf engem Raum und meist nicht artgerecht gehalten wird, werden ausgeschlossen. Als Massentierhaltung beziehungsweise Intensivtierhaltung gilt auch, wenn mehr als zwei Großvieh-Einheiten pro Hektar Land gehalten werden. Bei dieser Form der Tierproduktion wird meist das Futter zugekauft und in der Regel importiert. Die überschüssige Gülle beziehungsweise der überschüssige Geflügelkot verursachen durch hohe Nitratbelastung Umweltschäden.
SDG: 12, 13, 15
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