Kriterien für börsennotierte Aktiengesellschaften
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1. Ausschlusskriterien
1.1 Gerechtigkeit
1.2 Frieden
1.3 Bewahrung der Schöpfung
1.4 Weitere Ausschlusskriterien
2. Positivkriterien
Mit Hilfe der Positivkriterien werden die positiven Aspekte eines Unternehmens bewertet, das nicht gegen ein Ausschlusskriterium verstößt. Um aufgenommen zu werden, muss das Unternehmen entweder in dem Teilbereich 2.1.3 Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern oder in 2.1.4 Sozial sinnvolle Produkte positiv abschneiden oder in mindestens zwei der insgesamt sechs Teilbereiche positiv abschneiden. Diese Teilbereiche sind: 2.1.1. Menschenrechte, 2.1.2. Nachhaltige Unternehmensführung, 2.1.3. Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern, 2.1.4. Sozial sinnvolle Produkte, 2.2.1. Ökologisch sinnvolle Produkte, 2.2.2. Umweltmanagement.
2.1 Gerechtigkeit und Frieden
2.1.1 Menschenrechte
2.1.2 Verantwortungsvolle Unternehmensführung
2.1.3 Förderung nachhaltiger Entwicklung in Entwicklungs- und Schwellenländern
2.1.4 Sozial sinnvolle Produkte
2.2 Bewahrung der Schöpfung
2.2.1 Ökologisch sinnvolle Produkte
2.2.2 Umweltmanagement
Material zum Mitnehmen

Kriterien für ethisches Investment
Auf den Boom an der Börse folgt immer wieder ein Crash. Vor allem arme Länder leiden unter den wirtschaftlichen Folgen des Casino-Kapitalismus. Nachhaltige Anlagen hingegen erwirtschaften ehrliche Gewinne und stabilisieren fragile Länder. Es kommt eben auf die Kriterien an.
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