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AU-EU Gipfel: Menschenrechte unter Druck

Beim AU-EU Gipfel wird neben Frieden und Sicherheit auch die Frage nach guter Regierungsführung auf der Tagesordnung stehen. Dahinter werden sich dann auch schwierige Diskussionen über die Einhaltung von Menschenrechten verbergen. Denn auf beiden Kontinenten stehen die Menschenrechte unter Druck.

Von Dr. Johannes Icking am
Der AU-Vorsitzende Moussa Faki Mahamat spricht beim AU-EU Gipfel 2017

Der AU-Vorsitzende Moussa Faki Mahamat spricht beim AU-EU Gipfel 2017

Sowohl die afrikanischen als auch die europäischen Länder sind umfassende rechtliche Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen eingegangen, haben Menschenrechtsstrategien und Aktionspläne verabschiedet und sich im Rahmen einer Vereinbarung auch zu einer verstärkten Kooperation im Bereich der Durchsetzung von Menschenrechten bekannt. Beim AU-EU-Menschenrechtsdialog im November 2021 lobten beide Seiten die Arbeit der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidiger:innen und betonten, „wie wichtig es ist, einen freien und offenen Raum für ihre Programme und Aktivitäten zu bewahren".

"The AU and the EU commended the work of civil society and human rights defenders on both continents, and stressed the critical importance of preserving a free and open space for their programmes and activities."

Gemeinsames Communiqué des AU-EU Menschenrechtsdialogs, 9.11.2021

Allerdings sind Menschenrechtsverteidiger:innen auf beiden Kontinenten heute so bedroht wie nie zuvor. Denn auch innerhalb der EU werden sie mittlerweile immer öfter drangsaliert. Sowohl in Polen als auch in Ungarn wurden z.B. zuletzt kritische Journalist:innen und Oppositionelle mittels der Pegasus-Software abgehört. Auch Aktivist:innen, die sich für Flüchtende und Migrant:innen einsetzen, werden in Europa zunehmend kriminalisiert. Auch in Afrika sind Menschenrechtsverteidiger:innen und der zivilgesellschaftliche Handlungsraum insgesamt zunehmend bedroht. So wurden in Uganda mehreren Menschenrechtsorganisationen unter fadenscheinigen Behauptungen die Registrierung entzogen. Auch in Zimbabwe hat die Repression gegen Journalist:innen, Menschenrechtsaktivist:innen und Oppositionelle zugenommen. Der im Dezember 2021 eingeführte Data Protection Act ermöglicht es z.B., online geäußerte Meinung, die der Regierung nicht genehm ist, mit bis zu 5 Jahren Haft zu bestrafen. Und von der zunehmend fragilen Sicherheitslage in einer Reihe von Ländern ist auch die Arbeit von Menschenrechtsaktivist:innen massiv betroffen. In den Sahel-Ländern wie Mali, Tschad und Burkina Faso werden sie nicht nur von Sicherheitskräften, sondern auch von islamistischen Terrorgruppen und paramilitärischen Gruppen bedroht.

Menschenrechtsverteidiger:innen schützen

Während des Gipfels müssen deshalb sowohl AU als auch EU ihrem Bekenntnis zur positiven Rolle von Menschenrechtsverteidiger:innen Taten folgen lassen und sich dazu verpflichten, jegliche Repression gegen sie einzustellen, alle unberechtigten Anklagen fallen zu lassen und alle willkürlich inhaftierten Aktivist:innen freizulassen. Außerdem müssen sich beide Seiten entschieden gegen den Einsatz repressiver Gesetze aussprechen, die die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken und so z.B. die freie Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen behindern.

Afrikanisches Menschenrechtssystem stärken

Die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in vielen AU-Mitgliedsstaaten lassen sich aber nur durch eine Stärkung der afrikanischen Menschenrechtsinstitutionen aufklären und verhindern. Allerdings befindet sich das regionale Menschenrechtssystem in einer tiefen Krise, die vor allem den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte betrifft. In den letzten Jahren haben mit Benin, der Côte d'Ivoire und Tansania drei Länder ihre Erklärungen zurückgezogen, die es Einzelpersonen und NGOs ermöglichten, direkt vor dem Gericht zu klagen. Diese Rücknahmen erfolgten vor dem Hintergrund zunehmender Feindseligkeit gegenüber Menschenrechtsverteidiger:innen und einer sich rapide verschlechternden Menschenrechtslage in den drei Ländern.

Zwar haben 2021 mit Guinea und Niger zwei Ländern eine solche Erklärung abgegeben, damit haben aber weiterhin in nur acht der 55 AU-Mitgliedsstaaten Opfer von Menschenrechtsverletzungen direkten Zugang zu dem Gericht. Auch insgesamt sind erst 33 Staaten auch Mitglieder des Gerichtshofs. Diskussionen über die Verbesserung des Zugangs zu wirksamen Rechtsmitteln und regionalen und internationalen Rechenschaftsmechanismen müssen deswegen ein zentrales Thema der Gespräche zwischen den afrikanischen und europäischen Partnern auf dem Gipfel und darüber hinaus sein.

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