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Lieferkettengesetz - das muss drin sein

Zusammen mit anderen Organisationen der Initiative Lieferkettengesetz hat Brot für die Welt ein Rechtsgutachten erstellt, das erläutert, was in einem Lieferkettengesetz enthalten sein muss, damit es wirkt und zu faireren Arbeitsbedingungen und nachhaltiger Produktion führt. Das Gutachten zeigt: Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber.

Von Maren Leifker am
Auf dem Bild steht in einem Pfeil "das muss drin sein". Die Aussage bezieht sich auf die Forderung der Initiative Lieferkettengesetz nach konkreten Inhalten für ein Lieferkettengesetz

Damit ein Lieferkettengesetz wirkt, müssen bestimmte Elemente enthalten sein.

Die Debatte über ein Lieferkettengesetz ist inzwischen auf höchster politischer Ebene angekommen: Die Minister Gerd Müller und Hubertus Heil haben angekündigt, noch im Frühjahr 2020 konkrete Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz vorzulegen.

Doch wie muss ein Lieferkettengesetz aussehen, damit es menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und die Zerstörung von Umwelt entlang von weltweiten Lieferketten verhindert? Und wie kann es im deutschen Rechtssystem praktisch umgesetzt werden?

Brot für die Welt hat dazu gemeinsam mit anderen Organisationen der Initiative Lieferkettengesetz und mit Unterstützung des Rechtsanwalts Robert Grabosch ein Gutachten erstellt, das heute veröffentlicht wird. Es zeigt, dass die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz nach Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt im Wirtschaftsverkehr mit dem deutschen Recht und internationalen Prinzipien im Einklang stehen und ein Lieferkettengesetz keine Untopie ist.

Erfahrung aus der Fallarbeit

In das Gutachten ist auch die Erfahrung eingeflossen, die Brot für die Welt aus der juristischen Aufarbeitung konkreter Fallbeispiele von wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen gemeinsam mit den Menschenrechtsanwält*innen des ECCHR und Partnerorganisationen aus dem globalen Süden hat. Es gibt zum Beispiel eine langjährige Zusammenarbeit zum Vertrieb von krankmachenden Pesitiziden durch Bayer-Monsanto in Indien und anderen asiatischen Ländern, bei der Betroffene in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt werden. Ein weiteres Beispiel ist die Klage gegen den deutschen Textildiscounter KiK von vier Betroffenen des Brands in einer pakistanischen Textilfabrik, bei dem mehr als 250 Menschen ums Leben kamen. Die Klage wurde im Januar 2019 vom Landgericht Dortmung wegen Verjährung nach pakistanischem Recht abgewiesen. Wie im KiK-Fall zeigt sich in den meisten dieser Fälle, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen unter Beteiligung von deutschen Unternehmen im Ausland bislang keine hinreichenden Möglichkeiten haben, in Deutschland auf Entschädigung zu klagen.

Lieferkettengesetz: Das muss drin sein

Auf der Seite Zentrale Begriffe erläutern wir, was ein Lieferkettengesetz leisten muss, damit es sowohl präventiv wirkt, als auch den Rechtsschutz von Betroffenen verbessert, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist.

Damit ein Lieferkettengesetz wirkt,

  • muss es Unternehmen zu Sorgfalt in ihren gesamten Geschäftsbeziehungen verpflichten und darf nicht hinter die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückfallen
  • darf es nicht nur für die ganz großen Unternehmen gelten, sondern muss bei Unternehmen aus Sektoren mit erheblichen Menschenrechtsrisiken (wie der Textilproduktion oder der Chemieindustrie) auch kleine Unternehmen ins Auge fassen
  • muss es den Zusammenhang zwischen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung anerkennen: Umweltschutz und der Schutz von Menschenrechten gehören zusammen
  • muss es eine Behörde dazu befugen, die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren und ihr die Möglichkeit geben, Unternehmen durch Bußgelder und den Ausschluss von Außenwirtschaftsförderung und öffentlichen Aufträgen zu sanktionieren, die diese missachten
  • muss es eine zivilrechtliche Haftung ermöglichen und Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen im Ausland die Möglichkeit geben, von verantwortungslos handelnden Unternehmen vor deutschen Gerichten Schadenersatz einzuklagen

Unterstützung ist nötig

Damit ein ambitioniertes und wirkungsvolles Lieferkettengesetz entsprechend den Anforderungen der Initiative Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, braucht es Ihre Unterstützung. Denn auch wenn die Unterstützung für ein solches Gesetz wächst und sich in der Initiative Lieferkettengesetz mittlerweile 91 Menschenrechts-, Umweltschutz- und Entwicklungsorganisationen sowie kirchliche Akteure und Gewerkschaften engagieren und sich auch immer mehr Unternehmen selber für ein Lieferkettengesetz aussprechen, gibt es gleichzeitig weiterhin einen erheblichen Widerstand der großen deutschen Wirtschaftverbände, die Schreckensszenarien wie eine uferlose Haftung an die Wand malen. Es ist daher davon auszugehen, dass sie sich in den nächsten Wochen und Monaten dafür einsetzen werden, dass das Lieferkettengesetz - wenn schon nicht auf Eis gelegt - zumindest erheblich abgeschwächt und verwässert wird. Um dagegen anzukommen, brauchen wir Ihre Unterstützung für ein ambitioniertes Lieferkettengesetz: <link themen petition-lieferkettengesetz>www.brot-fuer-die-welt.de/themen/petition-lieferkettengesetz/

 

 

 

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