Im vierten Jahr des Bürgerkriegs in Syrien sind in Folge der Konflikte 16 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Viele Familien sind durch den Krieg zerrissen worden. Frauen sind mit ihren Kindern in den Libanon, nach Jordanien geflohen. Die Ehemänner blieben zurück oder sind getötet worden. Und viele dieser Frauen haben nun außerhalb Syriens ihre Kinder zur Welt gebracht. Allein in den unmittelbaren Nachbarländern des kriegszerrütteten Landes wurden nach Angaben des UN-Flüchtlingswerks (UNHCR) in den vergangenen vier Jahren mehr als 50.000 dieser Kinder geboren. Es ist unter diesen Umständen nicht leicht, ein schutzbedürftiges Neugeborenes groß zu ziehen und für seine Zukunft zu sorgen. Doch für die aus Syrien geflohenen Frauen ergibt sich oft ein zusätzliches Problem: Viele der Babys sind staatenlos, da Syrien zu den Ländern gehört, in denen die Nationalität nur durch Männer weitergegeben werden kann.
Weitergabe der Nationalität nur über die Väter
Aus Anlass des Weltfrauentages am 8. März weist Brot für die Welt darauf hin, dass in 27 Ländern der Welt Frauen noch immer das Recht abgesprochen wird, ihre Nationalität an ihre Kinder weiterzugeben. Kinder, die keinen Vater haben, der sie anerkennt, werden auf diese Weise staatenlos. Je nach nationaler Gesetzgebung betrifft das Kinder, die im Ausland als auch solche, die in ihrer Heimat geboren werden. Schlimmer geht’s nimmer.
Zu den alltäglichen Sorgen der Mütter aus Syrien kommt diese noch hinzu. Zwar können sie auch für ihre Kinder einen UNHCR-Flüchtlingsstatus bekommen und haben dann Zugang etwa zu Hilfsgütern – aber was heißt das langfristig? Staatenlosigkeit bedeutet für die Betroffenen, dass ihnen der Zugang zu öffentlichen Leistungen, staatlichen Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen verwehrt bleibt. Auch kein Wahlrecht, keine Arbeitserlaubnis. Der UNHCR beklagt die Situation ebenso wie die Partnerorganisationen von Brot für die Welt. Der Kirchenrat des Mittleren Ostens benennt auch die Ursachen von Staatenlosigkeit. „Die nationalen Gesetzgebungen müssen so reformiert werden, dass Frauen die Möglichkeit haben, ihre Nationalität an ihre Kinder weiterzugeben“, betont Seta Hadeshian, die dort für Migrations- und Flüchtlingsfragen zuständig ist.
Lebensgefährliche Reisen
Da die Zahl der Flüchtlinge weltweit dramatisch zugenommen hat auf ein nie da gewesenes Niveau, steigt auch die Zahl der staatenlosen Kinder dramatisch. Unter den 27 Ländern, die die Weitergabe der Staatsangehörigkeit über die Mütter nicht anerkennen, sind weitere, in denen viele Flüchtlinge leben. Dazu gehören Brunei, Iran, Somalia und Swasiland.
Es muss also etwas passieren. Denn selbst wenn die Frauen versuchen würden, ihre Männer in Syrien zu finden - was allein ein lebensgefährliches Unterfangen wäre - sind auch viele Behörden zerstört, so dass selbst dann nicht die Garantie besteht, dass die Neugeborenen als neue Syrerinnen und Syrer gemeldet werden können.
UN-Frauenrechtskommission tagt
1995 hat sich die Staatengemeinschaft im Rahmen der 4. UN-Weltfrauen-Konferenz in Peking vorgenommen, Geschlechterungleichheit und Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beseitigen. Vom 9. bis 20. März kommt die UN-Frauenrechtskommission in New York zusammen und wird Erfolge und Rückschritte bei der Verwirklichung von Frauenrechten zwei Jahrzehnte nach Peking in den Blick nehmen. Die Rechtslage, die Frauen nicht erlaubt ihre Staatsbürgerschaft an ihre Kinder weiterzugeben, zeigt, dass die Aktionsplattform von Peking auch 20 Jahre später nichts von ihrer Aktualität und politischen Brisanz verloren hat.