Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Organisationen ist es überwiegend gestattet, ihre Rechte zur Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit auszuüben. Trotzdem kommen Verletzungen dieser Rechte vor. Menschen können Vereinigungen zur Verfolgung einer ganzen Bandbreite von Interessen bilden. Es gibt aber Fälle, in denen als regierungskritisch geltende Vereinigungen juristisch verfolgt oder anderweitig schikaniert werden. Demonstrationen verlaufen weitgehend ungestört, werden von den Behörden aber teilweise unter Verweis auf Sicherheitsbedenken verboten. Es kommt auch vor, dass unverhältnismäßige Gewalt wie Tränengas oder Gummigeschosse gegen friedliche Demonstrierende eingesetzt wird. Die Medien haben die Freiheit, ein breites Spektrum von Informationen zu verbreiten. Eine völlig freie Entfaltung der Presse wird aber entweder durch strikte Regulierung oder Ausübung von politischem Druck auf Medienschaffende unterlaufen.
Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Albanien, Japan, Frankreich und die Vereinigten Staaten von Amerika.