Dossier

Atlas der Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaftliche Akteure haben weltweit alarmierend wenig Handlungsspielraum. Nur drei Prozent der Weltbevölkerung leben in Ländern mit offener Zivilgesellschaft, mehr als zwei Drittel hingegen in autoritären Staaten oder Diktaturen. Unser Report zeigt die Lage weltweit und wie Menschen im Einsatz für Geflüchtete zunehmend unter Druck geraten.

Die Welt sieht rot

Die interaktive Karte und die Kategorisierung der Länder beruhen auf Zahlen und Beobachtungen aus dem Jahr 2022.


Schwerpunkt Migration

In vielen Ländern werden Menschenrechtsaktivist:innen und NGO-Mitarbeitende, die Geflüchtete unterstützen, inhaftiert, diffamiert, getötet. Doch sie wehren sich.

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Die fünf Kategorien des Civicus-Monitors

Der Staat ermöglicht und garantiert allen Menschen zivilgesellschaftliche Freiheiten. Sie können ohne rechtliche oder praktische Hürden Vereinigungen bilden, im öffentlichen Raum demonstrieren, sie bekommen Informationen und dürfen diese auch verbreiten. Autoritäten sind offen für Kritik von zivilgesellschaftlichen Organisationen und bieten Plattformen für intensiven und konstruktiven Dialog mit Bürger:innen. Demonstrierende werden von der Polizei grundsätzlich geschützt und die Gesetze zur Regelung des Versammlungsrechts entsprechen internationalen Standards. Es gibt freie Medien, Internetinhalte werden nicht zensiert und Regierungsinformationen sind leicht zugänglich.

Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Uruguay, Portugal, Bahamas, Tschechien und Deutschland.

Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Organisationen ist es überwiegend gestattet, ihre Rechte zur Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit auszuüben. Trotzdem kommen Verletzungen dieser Rechte vor. Menschen können Vereinigungen mit einer ganzen Bandbreite von Zielen bilden. Es gibt aber Fälle, in denen als regierungskritisch geltende Vereinigungen juristisch verfolgt oder anderweitig schikaniert werden. Demonstrationen verlaufen weitgehend ungestört, werden von den Behörden aber teilweise unter Verweis auf Sicherheitsbedenken verboten. Es kommt auch vor, dass unverhältnismäßige Gewalt wie Tränengas oder Gummigeschosse gegen friedlich Demonstrierende eingesetzt wird. Die Medien haben die Freiheit, ein großes Spektrum an Informationen zu verbreiten. Eine völlig freie Entfaltung der Presse wird aber entweder durch strikte Regulierung oder Ausübung von politischem Druck auf Medienschaffende verhindert.

Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Australien, Bosnien und Herzegowina, Panama und Costa Rica.

Die Regierenden beschneiden eine freie Grundrechtsentfaltung durch eine Kombination aus rechtlichen und praktischen Einschränkungen. Zivilgesellschaftliche Organisationen existieren zwar, doch staatliche Stellen versuchen, sie zu zersetzen, unter anderem, indem sie diese überwachen, bürokratisch schikanieren und öffentlich demütigen. Bürger:innen können sich friedlich versammeln, werden aber häufig von Polizeikräften unter Einsatz exzessiver Gewalt auseinandergetrieben, etwa mit Gummigeschossen, Tränengas und Schlagstöcken. Es gibt Raum für nicht-staatliche Medien und redaktionelle Unabhängigkeit, aber Journalist:innen erfahren körperliche Übergriffe und Verleumdungsklagen. Viele sehen sich daher zur Selbstzensur genötigt.

Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Brasilien, Indien, Ungarn und Griechenland.

Der zivilgesellschaftliche Handlungsspielraum ist stark eingeschränkt. Aktivist:innen, die Machthabende kritisieren, werden überwacht, drangsaliert, eingeschüchtert, inhaftiert, verletzt oder sogar getötet. Obwohl es einige zivilgesellschaftliche Organisationen gibt, wird deren Advocacy-Arbeit regelmäßig verhindert. Die Organisationen verlieren ihre Registrierung oder werden geschlossen. Menschen, die friedliche Demonstrationen organisieren oder daran teilnehmen, werden häufig von staatlichen Kräften mit scharfer Munition beschossen oder in Gewahrsam genommen, es gibt Massenverhaftungen. Die Medien geben typischerweise die Sicht der Regierung wieder. Unabhängige Stimmen werden routinemäßig durch Razzien, körperliche Übergriffe oder langwierige Strafverfahren verfolgt. Kritische Webseiten und Soziale Medien sind blockiert und die Internetnutzung wird stark überwacht.

Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Äthiopien, Haiti, Mexiko, Oman und Venezuela.

Der zivilgesellschaftliche Handlungsspielraum ist ‒ in rechtlicher und praktischer Hinsicht ‒ komplett geschlossen. Es herrscht eine Atmosphäre der Angst. Staatliche und mächtige nicht-staatliche Akteur:innen kommen ungestraft davon, wenn sie Menschen für die Wahrnehmung ihrer Rechte auf Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit inhaftieren, misshandeln oder töten. Jegliche Kritik am Regime wird schwer bestraft. Es gibt keine Pressefreiheit. Das Internet wird stark zensiert und die meisten Webseiten sind blockiert.

Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Russland, Belarus, China, Nordkorea und Saudi-Arabien.

Die Unterdrückung nimmt zuDie Lage 2023

Die Unterdrückung nimmt zu

Sich gegen soziale Ungerechtigkeit, Diskriminierung oder Umweltzerstörung zu engagieren, wird in vielen Weltregionen zunehmend schwieriger. Zwar hat sich die Lage der Zivilgesellschaft 2023 im Vergleich zum Vorjahr in zehn Ländern verbessert, zugleich aber in 15 Staaten noch verschlechtert.

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Die zivilgesellschaftliche Lage in den Weltregionen

Die zivilgesellschaftliche Lage in ausgewählten Ländern

Unsere Forderungen

Die Menschenrechte achten Unsere Forderungen

Nur wo die Zivilgesellschaft frei ist, kann sie sich für die Menschenrechte engagieren. Deshalb muss die deutsche Politik sich kompromisslos für eine unabhän­gige Zivilgesellschaft und die universellen Men­schenrechte einsetzen.

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Material zum Mitnehmen

Atlas der Zivilgesellschaft 2023

Mehr als ein Viertel der Menschheit lebt in Ländern ohne zivilgesellschaftliche Freiheiten. Lesen Sie mehr in der 6. Ausgabe des Atlas der Zivilgesellschaft.

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Lachender Junge

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

50 € (Spendenbeispiel) Mit 50 € kann z.B. eine Permakultur-Schulung in Malawi finanziert werden. So lernen Familien, wie sie dank Permakultur auch in den Dürre-Perioden frisches Obst und Gemüse ernten können.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € können z.B. 50 Spaten für das Anlegen von Gemüsegärten in Burkina Faso gekauft werden. Dort wird vermehrt auf dürreresistentes Saatgut gesetzt, um trotz Klimawandel genug zum Überleben zu haben.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann z.B. ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen in Bangladesch gekauft werden. Dort versalzen immer mehr Wirbelstürme die Böden und das Grundwasser, Trinkwasser ist Mangelware.

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