Erlinda Pillajo auf dem Biomarkt in Cayambe, Ecuador.
Ihr Testament

Hilfe und Hoffnung hinterlassen

Ihr letzter Wille kann Hoffnung auf morgen schenken. Durch Ihr Testament können Sie die Zukunft aktiv mitgestalten und anderen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen – über das eigene hinaus, denn mit Ihrem Erbe hinterlassen Sie Spuren in der Welt.

Jeder von uns fragt sich eines Tages: „In wessen Hände lege ich mein Hab und Gut?“, „Wer wird damit sinnstiftend umgehen?“ Und: „Wer löst meinen Nachlass auf?“

Wenn Ihre Lieben gut versorgt sind – überlegen Sie, auch Brot für die Welt zu bedenken? Ihr Letzter Wille kann Kindern, Frauen und Männern helfen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Über Ihre Zeit hinaus wirken Ihre Werte weiter.

Video: Wie kann ich über Lebzeiten hinaus helfen?

Ein Testament zu machen ist einfach. Beachten Sie einige Regeln dabei:

  • Brauche ich ein Testament?
  • Wie kann ich mich informieren?
  • Was bedeutet vererben, was vermachen?
  • Wie mache ich ein Testament?  
  • Was wird aus meiner Immobilie?
  • Wer löst meinen Nachlass auf?
  • Was bewirkt mein Erbe?

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Brauche ich ein Testament?

Wer nicht selbst entscheidet, über den wird entschieden. Ist kein gültiger letzter Wille auffindbar, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz sieht als Erben die vorhandenen nächsten Familienangehörigen vor. Dazu zählten neben der/dem Ehegatt:in oder Partner:in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft ausschließlich Blutsverwandte.

In Ihrem Testament können Sie über Ihr Hab und Gut selbst entscheiden. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen aufzuteilen. Einschränkungen können aber durch das Pflichtteilsrecht entstehen.

Was bedeutet vererben, was vermachen?

Erbeinsetzung: Aus jedem Testament sollte eindeutig hervorgehen, wer erbt. Wer eine Erbschaft antritt, erhält nicht nur das Vermögen des/der Verstorbenen. Wer erbt, übernimmt als Rechtsnachfolger:in gleichzeitig alle Rechte und Verpflichtungen. Setzen Sie in Ihrem Testament mehrere Personen oder Organisationen als Erb:innen ein, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Das heißt, sie können nur gemeinsam über das Erbe verfügen und auch entscheiden.

Unterschiedliche Interessen können eine Einigung über das Erbe erschweren. Ratsam ist, so wenige Erben wie möglich zu bestimmen.

Vermächtnis: Zusätzlich zur Erbeinsetzung können im Testament Vermächtnisse bestimmt werden. Vermächtnisnehmer:innen erhalten bestimmte Vermögenswerte wie z.B. Bilder, Schmuck, Geldsummen oder das Guthaben, das auf einem bestimmten Konto ist, ohne dabei mit den Rechten und Pflichten des/der Erb:innen belastet zu sein. Die Erben sind verpflichtet, die Vermächtnisse zu erfüllen.

Unsere Bitte: Besonders freut es uns, wenn Sie unsere Hilfe generell fördern. Bitte geben Sie kein bestimmtes Projekt oder Land an, für das Ihre Zuwendung eingesetzt werden muss. So ermöglichen Sie uns, schnell dort zu helfen, wo die Hilfe am dringendsten gebraucht wird. Falls Ihnen ein bestimmter Zweck besonders am Herzen liegt, nehmen Sie bitte vor Testamentserstellung mit uns Kontakt auf.

Fragen und Antworten

Wie mache ich ein Testament?

Wichtig ist, dass Sie:

  • ein rechtlich gültiges und
  • eindeutiges,
  • auffindbares Testament verfassen.

Das Testament können Sie entweder durch ein Notariat aufsetzen und beurkunden lassen oder handschriftlich verfassen.

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament hat viele Vorteile. Die/Der Notar:in

  • nimmt Ihre Wünsche mündlich entgegen, Sie brauchen kein Schriftstück zu erstellen,
  • überblickt die Konsequenzen für Ihre Erben,
  • bringt Ihren letzten Willen in die rechtlich richtige Form und
  • erfasst das notarielle Testament als notarielle Urkunde im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.

Zum Termin im Notariat sollten Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Hilfreich ist es auch, wenn Sie die vollen Namen und Anschriften der Personen mitbringen, die Sie bedenken möchten. Falls Brot für die Welt erben oder ein Vermächtnis erhalten soll, lautet die genaue Bezeichnung:

Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Brot für die Welt
Caroline-Michaelis-Str. 1
10115 Berlin

Das notarielle Testament erspart Ihren Erb:innen die Beantragung und Kosten eines Erbscheins. Für die Beurkundung erhalten Notar:innen eine Gebühr, die von der Höhe Ihres Vermögens abhängt. Die Höhe entspricht der Gebühr, die die Erben ansonsten für die Beantragung eines Erbscheins aufbringen müssten.

Handgeschriebenes Testament

Eine andere Form, den letzten Willen zu dokumentieren, ist das eigenhändig geschriebene Testament.

Rechtsgültig wird das Schriftstück, indem Sie folgende formale Anforderungen einhalten:

  • Der Text des Testaments muss von Anfang bis Ende von Ihnen selbst mit der Hand geschrieben sein,
  • Vor- und Zunamen,
  • Ort und Datum der Testamentserstellung
  • sowie Ihre Unterschrift mit Ihrem vollen Namen.

Wichtig ist, dass Sie einen oder mehrere Erb:innen einsetzen und am besten auch so bezeichnen. Andere Personen oder Organisationen können Sie mit einem Vermächtnis bedenken.

Gemeinschaftliches Testament

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner:innen können ein gemeinschaftliches Testament machen. Das müssen sie aber nicht. Jede:r kann auch ein eigenes Testament aufsetzen.

Weit verbreitet ist das sog. „Berliner Testament“. Hier setzen sich die Partner:innen gegenseitig als Alleinerben ein. Und sie bestimmen, dass erst nach dem Tode des länger Lebenden der gemeinsame Nachlass einem Dritten zufällt – etwa den Kindern oder einer Hilfsorganisation wie Brot für die Welt. Trotzdem können Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod der Erstversterbenden ihren Pflichtteil fordern.

Verstirbt einer der beiden Ehegatten oder Partner:innen ist das gemeinschaftliche Testament in der Regel bindend. Das heißt: Die/Der Überlebende kann es nicht mehr ändern und auch kein neues Testament verfassen. Ausnahme: Im gemeinschaftlichen Testament sind besondere Klauseln vereinbart, die es der/dem Überlebenden erlauben, neu zu testieren.  

Ratsam ist, ein gemeinschaftliches Testament notariell zu machen.

Was wird aus meiner Immobilie?

Sofern zu Ihrem Vermögen auch Immobilien gehören, haben Sie verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Immobilie können Sie vererben. Sie kann aber im Wege des Vermächtnisses auch an eine andere Person oder gemeinnützige Organisation gehen. Sie können Personen ein lebenslanges Wohnrecht einräumen, ohne dass diese Erb:in oder Vermächtnisnehmer:in sein müssen.

Wenn Sie mehrere Personen oder Organisationen als Erb:innen einsetzen, sollten Sie bedenken, dass diese einvernehmlich über die Immobilie entscheiden müssen. So kann es zu Konflikten kommen, wenn eine Person aus der Erbengemeinschaft die Immobilie behalten möchte, die anderen diese aber verkaufen möchten. Eine Auszahlung der übrigen Erb:innen kann finanziell schwierig werden.

Wenn Sie Brot für die Welt Ihre Immobilien zuwenden, werden diese zunächst fachlich begutachtet, geschätzt und anschließend veräußert. Der Erlös dient der Arbeit von Brot für die Welt.

Ein notarielles Testament erleichtert die Umschreibung im Grundbuch.

Wer löst meinen Nachlass auf?

Aus jedem Testament sollte eindeutig hervorgehen, wer erbt. Denn wer eine Erbschaft antritt, erhält nicht nur das Vermögen des/der Verstorbenen. Wer erbt, übernimmt als Rechtsnachfolger:in gleichzeitig alle Rechte und Verpflichtungen.

Mit dem Eigentum an einer Immobilie sind Kosten wie Grundbesitzabgaben und Gebäudeversicherung verbunden. All diese Kosten übernimmt die/der Erb:in als Rechtsnachfolger:in. Bestehen zum Zeitpunkt des Todes finanzielle Verpflichtungen wie z.B. aus laufenden Krediten oder offene Rechnungen, muss die/der Erb:in für diese aufkommen. Erb:innen sind u.a. auch für die Nachlassabwicklung zuständig, d.h. sie bezahlen die Bestattung und kümmern sich um die Nachlassauflösung.

Wird Brot für die Welt Erbe, ist es uns besonders wichtig, den Nachlass respektvoll abzuwickeln und den letzten Willen genauso umzusetzen, wie es gewünscht wurde.

Wir kümmern uns sorgfältig und würdevoll um die Auflösung des Nachlasses, tragen Sorge dafür, dass Verbindlichkeiten beglichen werden und regeln alle Formalitäten. Persönliche Gegenstände wie Schmuck, Familienfotos oder besondere Erinnerungsstücke überlassen wir selbstverständlich den Personen, die Ihnen nahestanden.

Unser Versprechen gilt: Jeden Cent, den Sie uns anvertrauen, setzen wir zielgenau, sachgerecht und wirkungsvoll ein. Unsere Jahresberichte legen darüber öffentlich und transparent Rechenschaft ab.

Was bewirkt mein Erbe?

Dank Ihrer Unterstützung helfen wir zum Beispiel Familien in Ostafrika, Wasserreservoirs für Dürrezeiten anzulegen. Oder Mädchen in Asien erhalten eine Ausbildung und damit die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Ihr Nachlass kann zum Beispiel auch helfen, dass in Lateinamerika Kleinbauern vom Ertrag ihrer Felder leben können. Sie unterstützen langfristig:

  • Ernährungssicherheit für Menschen in vielen Teilen der Welt,
  • eine verbesserte Trinkwasserversorgung,
  • den Zugang zu Bildung,
  • die Gesundheitsversorgung von Armen und Bedürftigen,
  • eine nachhaltige Landwirtschaft und faire Bedingungen im Handel,
  • eine nachhaltige und zukunftsfähige Lebens- und Wirtschaftsweise,
  • den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch, Prostitution und Ausbeutung,
  • die Rechte von Frauen und Mädchen,
  • die Kultur des Friedens.

Video: Online-Vortrag „Vererben und Verschenken“

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Für weitere Fragen rund um die Themen Testament, Erbschaft und Nachlass steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin Monika Willich gerne zur Verfügung.

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Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

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