Bedingungen für Antragsberechtigte
Vergabekriterien
Antragsberechtigt für die Stipendien im Globalen Süden sind nationale Christenräte, Kirchen, christliche Universitäten und entwicklungsorientierte Nichtregierungsorganisationen im Globalen Süden. Die Anträge müssen die Bearbeitungsstandards von Brot für die Welt erfüllen.
Für die Einzelstipendien in Deutschland sind die oben genannten Organisationen sowie die Evangelischen Studierendengemeinden und in Ausnahmefällen die regionalen Studienbegleitprogramme antragsberechtigt. Eigenständige Bewerbungen von Studierenden sind nicht möglich.
In einem intensiven Dialog mit den Partnerorganisationen prüft das Team Entwicklungspoli-tische Stipendien die Anträge und legt sie dem Ökumenischen Stipendienkomitee zur Entscheidung vor. Dieses besteht aus Fachkräften der Wissenschaft, der Kirchen und der Entwicklungszusammenarbeit.
Wichtige Prüfkriterien bei der Vergabe von Stipendien sind die inhaltliche Begründung des Antrags (zum Beispiel entwicklungspolitische Relevanz und angestrebte Wirkungen), die Art der Stipendienvergabe (zum Beispiel Geschäftsordnung der Vergabekomitees, Begleitmaßnahmen für die Stipendiatinnen und Stipendiaten) sowie die finanzielle Transparenz (zum Beispiel Rechenschaftslegung).
Das Ökumenische Stipendienkomitee tagt jedes Jahr im Mai und November. Anträge für die Maisitzung müssen spätestens am 1. Januar, Anträge für die Novembersitzung müssen bis zum 1. Juli eingehen.