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Pressemeldung

Abstimmung des EU Parlaments zur Finanzmarkt-Richtlinie: Mehr Nahrungsmittelspekulationen ermöglichen?


Berlin, 13.02.2017

Neue Fluchtgründe schaffen? Die Debatten um erweiterte Möglichkeiten für Nahrungsmittelspekulationen stehen am kommenden Dienstagabend in den Fraktionssitzungen im EU Parlament an. Am Mittwoch soll das EU-Parlament über den Vorschlag der EU-Kommission abstimmen, die technischen Regulierungsstandards für die Umsetzung der Finanzmarkt-Richtlinie (Market in Financial Instruments Directive, MiFID II) abzulehnen oder anzunehmen. „Es müssen dringend Verbesserungen an dem Kommissionsvorschlag vorgenommen werden, um Spekulationen mit Nahrungsmitteln zu begrenzen. Falls dies nicht geschieht, sollten die EU-Abgeordneten den Vorschlag ablehnen, damit nicht wieder Hungerkrisen ausgelöst werden können wie 2008", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt.

Brot für die Welt befürchtet signifikante, negative Auswirkungen, sollte der vorliegende EU Kommissionsvorschlag angenommen werden. Wie die Finanz- und Ernährungskrise im Jahre 2008 und danach zeigte, hat die exzessive Spekulation mit Nahrungsmitteln die Volatilität auf den Agrarmärkten verstärkt und hohe Preisausschläge bei Nahrungsmitteln bewirkt. Dadurch wurde der Kauf von Nahrungsmitteln für Millionen armer Menschen unerschwinglich. Laut Weltbank passierte das im Jahr 2008 in 33 Ländern.

„Vor allem arme Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländer sind existenziell von solchen durch Spekulation ausgelösten Hungerkrisen betroffen, denn kein soziales Sicherungssystem fängt sie dort  auf. Millionen Menschen wird so die Lebensgrundlage entzogen. Man möchte hoffen, die EU würde endlich verstehen, wie ihre eigenen wirtschaftspolitischen Entscheidungen Menschen weltweit in unfreiwillige Migration treiben. Unsere Partner in Afrika, Asien und Lateinamerika, die genau diese Bevölkerungsschichten in ihren Ländern vertreten, setzen sich seit Jahren dafür ein, starke Preisschwankungen bei Nahrungsmitteln zu vermeiden“, so Füllkrug-Weitzel.  

Besonders brisant ist das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verfahren zu den Positionslimits, also den maximalen Anteilen, die Einzelpersonen oder Gruppen an einem Wertpapier zu einem bestimmten Zeitpunkt halten dürfen. Es erlaubt nationalen Behörden weiterhin, sehr hohe und damit unwirksame Grenzwerte zu setzen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Positionslimits in Höhe von bis zu 35 Prozent möglich.

Das bedeutet, dass ein einziger Händler am Ende des Termingeschäfts 35 Prozent des auf dem Markt lieferbaren Nahrungsmittels wie Weizen oder Mais halten kann. Damit könnten nur drei Händler allein den Finanzmarkt eines Nahrungsmittels kontrollieren.

Dies ist aus Sicht von Brot für die Welt eindeutig zu hoch. Die weltweit arbeitende Entwicklungsorganisation erachtet ein Positionslimit in Höhe von 10 bis 15 Prozent für Nahrungsmittel und Rohstoffe als wirksam. 

Pressekontakt: Anne Dreyer, Tel.: 030-65211-4430 oder 0152-22701904, presse@brot-fuer-die-welt.de

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