Blog

Rechte in der ICPPED von Migrant*innen und geflüchteten Menschen

„Eine Flucht darf nicht gleichbedeutend mit dem Verlust der Rechte sein“, konstatierte Barbara Lochbihler auf der Online-Podiumsdiskussion von Brot für die Welt und dem Deutschen Institut für Menschenrechte am 6. Oktober 2020. Eine neue Studie des DIMR analysiert die Rechte von Migrant*innen und geflüchteten Menschen in der Internationalen Konvention gegen Gewaltsames Verschwindenlassen.

Von Melanie Bleil-Rommé am
Personen auf der Flucht

Migrant*innen und geflüchtete Menschen sind besonders gefährdet Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens zu werden. Auf ihrem Weg durch die unterschiedlichsten Regionen dieser Welt sind sie unzähligen Gefahren ausgesetzt. Bisher ist niemand in der Lage, die Zahls verschwundener Migrant*innen und geflüchteter Menschen zu bestimmen. Oft wissen die Familienangehörigen nicht, wo sie sich zum Zeitpunkt ihres Verschwindens genau befanden, noch was dessen Umstände waren. Nicht alle Vermissten sind gewaltam verschwunden. Der Begriff „gewaltsam“ beinhaltet, dass staatliche Akteure vom Verschwindenlassen wussten, es billigten oder aktiv daran beteiligt waren. Dennoch haben laut der Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen die Staaten die Verpflichtung, verschwundengelassene Personen zu suchen, bis sie ein gewaltsames Verschwinden ausschließen können.

Fehlende Kooperation von Staaten

Doch gerade die Verpflichtung zur Suche nehmen viele Staaten nicht oder nur unzureichend wahr. Die Schwierigkeiten sind enorm, so lange es keine Kooperation zwischen Staaten gibt und der politische Wille zur Suche und Aufklärung fehlt. Denn derzeit hätten besonders die Staaten die politische Oberhand, die Menschenrechte und Flucht- und Migrationspolitik nicht mehr zusammen dächten, so Barbara Lochbihler, die Mitglied des UN-Ausschuss gegen gewaltsames Verschwindenlassen ist. Weiterhin fehlt es an zentralen Datenbanken, zum Abgleich der Vermisstenanzeigen mit aufgefundenen Personen, sowie ein geregelter Informationsaustausch zwischen staatlichen Institutionen.

Best Practice aus Mexiko

Ein Beispiel für eine gute staatliche Kooperation kommt aus Mexiko. Claudia Interiano arbeitet als Regionalkoordinatorin der Fundación para la Justicia y el Estado Democrático de Derecho (FJEDD) eng mit Familienangehörigen von verschwundenen Migrant*nnen zusammen. Gemeinsam mit anderen Organisationen und den Opfern gewaltsamen Verschwindenlassens hat FJEDD jahrelang dafür gearbeitet, dass nun die mexikanischen Konsulate in Honduras, Guatemala und El Salvador Anzeigen der zurückgebliebenen Familienangehörigen aufnehmen und weiterleiten. 106 Fälle wurden bei dem „Mechanismus Externer Hilfe“ bereits eingereicht. Doch gerade die Suche bleibt auch in dieser Region eine Herausforderung. „Es ist wichtig, nicht nur nach Toten zu suchen. Viele Verschwundene leben.“, betonte Claudia Interiano.

Gemeinsame Verantwortung

Gerade beim Verschwindenlassen von Migrant*innen und geflüchteten Menschen können mehrere Staaten für das Verbrechen verantwortlich sein. So zum Beispiel, wenn der italienische Staat Migrant*innen der libyschen Küstenwache überlässt und begründet annehmen muss, dass er diese damit der Gefahr des Verschwindenlassens aussetzt. Grazyna Baranowska, Autorin der Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Thema, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das UN-Ausschuss gegen Gewaltsames Verschwindenlassen genauer definieren sollte, was eine Duldung und Wissen um das Verbrechen letztendlich für die staatliche Verantwortung bedeute.

Rechte und Pflichten kennen und wahrnehmen

So stand am Ende der Veranstaltung der Wunsch, dass die Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen weiter interpretiert wird und das UN-Ausschuss gegen Gewaltsames Verschwindenlassen die Verpflichtungen im Dialog mit den Staaten verstärkt aufnimmt. Ziel muss es sein, dass gewaltsam verschwundene Migrant*innen und geflüchtete Menschen bzw. die nach ihnen suchenden Angehörigen ihre Rechte aus der Konvention gegen das Verschwindenlassen kennen und wahrnehmen können.

 

Jetzt spenden Unterstützen Sie uns

Lachender Junge

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

50 € (Spendenbeispiel) Mit 50 € kann z.B. eine Permakultur-Schulung in Malawi finanziert werden. So lernen Familien, wie sie dank Permakultur auch in den Dürre-Perioden frisches Obst und Gemüse ernten können.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € können z.B. 50 Spaten für das Anlegen von Gemüsegärten in Burkina Faso gekauft werden. Dort wird vermehrt auf dürreresistentes Saatgut gesetzt, um trotz Klimawandel genug zum Überleben zu haben.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann z.B. ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen in Bangladesch gekauft werden. Dort versalzen immer mehr Wirbelstürme die Böden und das Grundwasser, Trinkwasser ist Mangelware.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

50 € (Spendenbeispiel) Mit 50 € kann z.B. eine Permakultur-Schulung in Malawi finanziert werden. So lernen Familien, wie sie dank Permakultur auch in den Dürre-Perioden frisches Obst und Gemüse ernten können.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € können z.B. 50 Spaten für das Anlegen von Gemüsegärten in Burkina Faso gekauft werden. Dort wird vermehrt auf dürreresistentes Saatgut gesetzt, um trotz Klimawandel genug zum Überleben zu haben.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann z.B. ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen in Bangladesch gekauft werden. Dort versalzen immer mehr Wirbelstürme die Böden und das Grundwasser, Trinkwasser ist Mangelware.

Bitte eine gültige Eingabe machen

Als Fördermitglied spenden Sie regelmäßig (z.B monatlich)