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UN Menschenrechtsrat stärkt Umweltaktivist*innen

Die oberste Menschenrechtsorganisation der Welt hat zum ersten Mal ausdrücklich und einstimmig den Schutz von Umweltaktivist*innen gefordert und ihre Rolle für Entwicklung und Naturschutz gestärkt. UN Sonderberichterstatter würdigen „Fridays for Future“

Von Christine Meissler am

Die jungen Klimaaktivist*innen machen Druck!

 

Der UN Menschenrechtsrat hat am 21. März 2019 eine Resolution verabschiedet, in der die Rolle von Umweltaktivitst*innen für den Schutz der Natur, des Klimas und für nachhaltige Entwicklung anerkannt wird. Die Resolution erfüllt viele der Forderungen von Menschenrechtsgruppen und NGOs, darunter Brot für die Welt. Durch die formelle und einstimmige Anerkennung der wichtigen Rolle von Umweltaktivist*innen unterstreicht der Rat die Legitimität ihrer Arbeit. Das ist auch deshalb wichtig, weil viele Umweltaktivist*innen (offizielle Bezeichnung environmental human rights defenders, auf Deutsch: Verteidiger*innen des Rechts für eine saubere und gesunde Umwelt“)​ unter Schmierkampagnen,  Kriminalisierung und Gewalt zu leiden haben. Die Resolution kann deshalb auch zur Vergrößerung und zum Schutz ihres Handlungsraums beitragen. ​

Bedeutung von Umweltaktivist*innen für nachhaltige Entwicklung

Menschenrechtsverteidiger*innen im Umweltbereich sind ein Eckpfeiler für nachhaltige Entwicklung.​ Denn Entwicklung, die gerade ​auch den Klima- und Naturschutz im Blick hat, erfordert ein Umfeld, in dem alle Menschen ihre Meinung äußern, ihre Rechte ausüben und an den Entscheidungen, die ihr Leben und ihre Gemeinschaften beeinflussen, uneingeschränkt mitwirken können. Gemeinschaften, indigene Gruppen, soziale Bewegungen, Journalist*innen und Aktivist*innen leisten sehr wichtige Arbeit - sie schützen Land und Ressourcen vor Zerstörung, decken Korruption und Machtmissbrauch auf und setzen sich für Investitionen ein, die tatsächlich die Armen und Benachteiligten erreichen.

Bedeutung von "Fridays for Future" gewürdigt

Wichtige UN-Expert*innen - der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder und die beiden UN Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger*innen (Michel Forst) und für Menschenrechte und Umwelt (Daniel Boyd) - haben in einer Erklärung die Bedeutung der Resolution für die Bewegung „Fridays for Future“ gewürdigt, mit der sich Kinder und Jugendliche für ihr Recht auf eine gesunde und nachhaltige Umwelt einsetzen: „Wir sind zutiefst dankbar für ihr Handeln, das im heutigen politischen Klima von Trägheit und Entscheidungslosigkeit dringend erforderlich ist."

Schutz von Aktivist*innen muss verwirklicht werden

Obwohl die Resolution in einigen Punkten unzureichend ist, ist ihre einstimmige Verabschiedung ein sehr positiver Schritt in Richtung eines beasseren Schutzes von Menschenrechtsverteidiger*innen im Umweltbereich. Damit die Resolution tatsächlich Veränderungen erzielen kann, muss jetzt die Umsetzung auf nationaler Ebene durch Staaten, UN-Agenturen, Unternehmen und Entwicklungsbanken, folgen. Deshalb sollte die Zivilgesellschaft die Resolution als Hebel nutzen, um konkrete Maßnahmen zu fordern: Staaten müssen nun effektive Schutzmechanismen schaffen, die die Sicherheit der Verteidiger*innen gewährleisten. Regierungen müssen darüber hinaus sicherstellen, dass Unternehmen verpflichtet werden spezifische Richtlinien und Prozesse einzuführen, die Menschenrechtsverteidiger*innen und deren Anliegen wirkungsvoll in Risikofolgenabschätzungen einbeziehen.

 

 

Was nicht erreicht wurde

Die Resolution bleibt in einigen Punkten leider hinter den erhofften Erwartungen und Empfehlungen der Zivilgesellschaft zurück. So werden beispielsweise nicht alle Hauptursachen für die von UN-Experten dokumentierten Repressionen und Bedrohungen gegenüber Menschenrechtsverteidiger*innen im Umweltbereich anerkannt. Auch werden Täter nicht umfassend benannt. Außerdem werden die Menschenrechtsverpflichtungen der Entwicklungsbanken nicht klar genug umrissen.

Kernpunkte der Resolution

Der UN Menschenrechtsrat

- ist besorgt über die zunehmenden Verstöße gegen Umweltverteidiger*innen, einschließlich Morde, geschlechtsspezifi​sche Gewalt, Drohungen, Schikanen, Einschüchterung, Schmierkampagnen, Kriminalisierung, Zwangsräumungen und Vertreibungen. Er erkennt an, dass Verstöße auch gegen Familien, Gemeinschaften, Mitarbeiter*innen und Anwälte von Verteidiger*innen begangen werden;

- erkennt an, dass der Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen nur durch einen Ansatz erreicht werden kann, der ihre Arbeit fördert und anerkennt. Er fordert außerdem, die Ursachen der Verstöße durch die Stärkung der demokratischen Institutionen, die Bekämpfung der Straflosigkeit und die Verringerung der wirtschaftlichen Ungleichheiten zu bekämpfen;

 

- schenkt Menschenrechtsverteidigerinnen besondere Aufmerksamkeit, indem sie auf den intersektionalen Charakter von Verstößen und Misshandlungen gegen sie und gegen indigene Völker, Kinder, Angehörige von Minderheiten sowie ländliche und marginalisierte Gemeinschaften hinweist;

 

-fordert die Staaten nachdrücklich auf, Gesetze zu erlassen, die den Schutz von Verteidiger*innen gewährleisten, holistische Schutzmaßnahmen für und in Absprache mit den Verteidiger*innen zu ergreifen und die Ermittlung und Aufklärung von Drohungen und Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger*innen im Umweltbereich sicherzustellen; und

 

-fordert die Unternehmen auf, die Prüfung ihrer Sorgfaltspflichten bzgl. Menschenrechten durchzuführen und mit Verteidiger*innen, potenziell betroffenen Gruppen und anderen relevanten Anspruchsberechtigten wirkungsvolle und inklusive Konsultationen durchzuführen.

 

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