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Unternehmen für Gesetz gegen Kinderarbeit

Der niederländische Senat stimmt derzeit darüber ab, ob ein vom Parlament im Februar 2017 beschlossenes Gesetz über eine Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Kinderarbeit unverändert zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Von Seite der Privatwirtschaft wird die gesetzliche Regelung befürwortet.

Von Maren Leifker am

"Mit diesem Brief sprechen wir als Privatwirtschaft gemeinsam unsere Unterstützung für einen gesetzlichen Rahmen zur Sorgfaltspflicht bei Kinderarbeit aus. Dass Kinderarbeit noch so häufig vorkommt ist ein Systemfehler. Das Problem wird nicht ernst genug behandelt und die heutige Handhabung greift zu kurz. Aufbauend auf freiwilligen Initiativen und Selbstregulierung ist mehr nötig um das Problem anzupacken. Ein gesetzlicher Rahmen gibt Klarheit über die Normen und Regeln die eingehalten werden müssen und macht den Kampf gegen Kinderarbeit möglich." So wandten sich im Oktober 22 niederländische Unternehmen, darunter Tony’s Chocolonely, Fairphone, Heineken, Holland Biodiversity, Moyee Coffee und Nestlé Nederland, an den niederländischen Senat (Eerste Kammer), bei dem das vom Parlament im Februar 2017 beschlossene Gesetz gegen Kinderarbeit derzeit zur Abstimmung liegt.

Mit dem Gesetz soll dem Einsatz von Kinderarbeit bei der Herstellung von Produk­ten und bei der Erbringung von Dienstleistungen entgegen gewirkt werden. Dem Entwurf zufolge müssten grundsätzlich alle Unternehmen bei einer Aufsichtsbehörde, voraussichtlich der Verbraucherschutzzentrale (Autoriteit Consument & Markt), anzeigen, dass sie angemessene Maßnahmen treffen, um gegen Kinderarbeit vorzubeugen („ Erklärung “). Zu diesem Zweck müssen sie eine Due Diligence-Prüfung durchführen und im Falle des Verdachts auf Kinderarbeit ein Sorgfalts­konzept („ Aktionsplan “) erstellen und umsetzen. Gelten würde dies für alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an niederländische Endverbraucher liefern bzw. erbringen, also auch für ausländische Unternehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 820.000 Euro.

Es ist aber unklar, ob das Gesetz vom Senat gebilligt wird. In einer öffentlichen Erklärung des Schokoladenherstellers Tony’s Chocolonely dazu heißt es: Im Senat befürchte man, dass das Gesetz die Wirtschaft zu stark belaste und sei dafür, das Problem der Kinderarbeit lieber durch Selbst-Regulierung anzugehen.

Tony’s Chocolonely - nach eigenen Angaben gegründet, um moderner Sklaverei entgegen zu wirken - setzt sich dafür ein, ein Gegengewicht zu solchen Stimmen zu schaffen und startete eine Petition für das Gesetz, die in kurzer Zeit mehr als 10.000 Mal unterzeichnet wurde.

Wie in den Niederlanden gibt es auch in anderen europäischen Ländern immer mehr Unterstützung aus der Wirtschaft, wenn es um die gesetzliche Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten geht. Die schweizer Konzernverantwortungsinitiative wird von fortschrittlichen Unternehmen begrüßt. Und auch in Deutschland sprechen sich Unternehmen, wie BMW und Aurubis, für verbindliche Sorgfaltspflichten aus.

Denn von der Rechtsklarheit, die dadurch geschaffen würde, profitieren am Ende auch die Unternehmen. Die Bundesregierung sollte dazu durch ein deutsches Sorgfaltspflichtengesetz beitragen und dabei dem gegenwärtigen Trend der menschenrechtlichen Regulierung von Unternehmen folgen.

 

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