An den Verhandlungen der Kleinbauernerklärung, die vom 15. bis zum 19. Mai dauerten, nahmen rund 50 Vertreterinnen von Organisationen aus dem Globalen Süden teil, darunter viele Partnerorganisationen von Brot für die Welt. Auf einem Trecker der schweizerischen Bauerngewerkschaft Uniterre fuhren die Vertreter/-innen des Kleinbauernnetzwerks la Via Campensina, des World Forum of Fisher Peoples (WFFP) und der Allianz der Nomaden und Viehhirten (WAMIP ) vor dem UN Menschenrechtsrat in Genf ein. Mit Plakaten und Parolen forderten sie die Stärkung der Rechte der Bäuer/-innen, die durch Globalisierung und Konzentrationsprozessen des Agrarsektors zunehmenden unter Druck geraten.
Im Anschluss an die Auftaktdemonstration begannen die Arbeitsgruppesitzungen im UN-Menschenrechtsrat, die unter Vorsitz von Bolivien geführt wird. Bei dem aktuell vorliegende Verhandlungstext handelt es sich bereits um den dritten Entwurf der Erklärung. Er beinhaltet zahlreiche neue Rechtsnormen zur Stärkung von Bäuer/innen, Fischer/-innen, Nomad/-innen und andere Gruppen, darunter Landlose und Saisonarbeiter/-nnen. Sie gehen auf den ursprünglichen Entwurf der internationalen Kleinbauernorganisation La Via Campensina zurück. Dazu zählen das Recht auf Land, das Recht auf Saatgut, das Recht auf Ernährungssouveränität; auch die Aufnahme von extraterritorialen Staatenpflichten zur Vermeidung negativer Auswirkungen etwas durch Subventionen, Direktinvestitionen oder Ressourcenabbau auf die bäuerliche Landwirtschaft gehören dazu.
Bedauerlicherweise führte die EU während der Verhandlungen den Block der Verweigerer neuer Bauernrechte an. Mit geradezu stoischer Ausdauer wiederholten die EU-Diplomaten Artikel für Artikel ihren Antrag, neue Rechtskonzepte, die Bauern Rechte über ihre Produktionsmittel gewähren, aus dem Text zu streichen. So sollte die starke Formulierung „Recht auf“ (EN: right to) durch die wesentlich schwächere Wendung „Zugang zu“ (EN: acces to) ersetzt werden.
Auf der anderen Seite wurden aber auch die Unterstützerstaaten, Menschenrechtsexpert/-innen und Vertreter/-innen der Zivilgesellschaft nicht müde, den Ausbau des internationalen Menschenrechtsinstrumentariums zu verteidigen. In ihren Stellungnahmen legten sie Zeugnis ab über die prekäre Situation der Landbevölkerung in vielen strukturschwachen Regionen der Welt. Bisherige Menschenrechtsabkommen reichten nicht aus, den Zugang zu Produktionsmitteln wie Land, Saatgut, Wasser oder alternativen Einkommensquellen als wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung des Rechts auf Nahrung sicher zu stellen. Sie verdeutlichten die äußerst schwierige Situation junger Menschen, die aufgrund horrender Ackerpreise vielerorts keinen Zugang zu Land und Wasser mehr bekämen, machten aufmerksam auf das Los der Nomaden- und Hirtenfamilien, die von der weltweiten Fleischindustrie von den Märkten verdrängt werden sowie der handwerklichen Fischer/-innen deren Netze wegen der Überfischung durch industrielle Fangflotten leer blieben. Die Konsequenz: Verschuldung oder Landraub zwängen ganze Familien sich als billige Tagelöhner auf Plantagen zu verdingen oder in die Armenviertel der Städte abzuwandern; viele Bäuer/innen nähmen sich aus Verzweiflung das Leben.
Auch befürwortende Staaten riefen immer wieder dazu auf, die nichtbindende Erklärung dafür zu nutzten, Menschenrechtsnormen weiter zu entwickeln und eine starke internationale Vision für die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft zu entwickeln, dadurch Hunger und Leid zu beenden und kulturelle Vielfalt und Biodiversität zu erhalten. Es dürfe nicht darum gehen, Menschenrechte aufgrund von Handelsabkommen einzuschränken. Es ginge darum, als Staatgengemeinschaft der Verpflichtung nachzukommen, Hunger und Armut zu beenden und den Menschen Vorrang zu geben.