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Beschwerde gegen Bayer: FAO bleibt untätig

2015 reichte Brot für die Welt bei der Welternährungsorganisation FAO Beschwerde gegen den Chemiekonzern Bayer ein. Der Konzern vertreibt in Indien giftige Pestizide ohne ausreichend vor den Gefahren zu warnen und verstößt damit gegen die Vorgaben der FAO. Die Reaktion der FAO ist enttäuschend.

Von Ehemalige Mitarbeitende am

2015 reichte Brot für die Welt gemeinsam mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) bei der Welternährungsorganisation FAO Beschwerde gegen die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta ein. Eine Untersuchung in Indien hatte gezeigt, dass die beiden Konzerne beim Vertrieb giftiger Pestizide im Punjab nicht ausreichend vor den Gefahren der Pestizide warnen.  Bayer vertreibt dort  Pestizide mit Wirkstoffen, die von der WHO und der EU als hochgefährlich eingestuft wurden und in Europa und Nordamerika verboten sind. Es fehlen Warnhinweise  in der lokalen Sprache auf den Produkten. Schutzkleidung ist im Punjab nicht erhältlich. Viele indische Bauern sprühen die Pestizide in Alltagskleidung, oft barfuß und sind dem Gift somit schutzlos ausgeliefert sind. Die Folge sind Hautausschläge, Kopfschmerzen, Atemnot, Hormonstörungen und Krebs.  

Leider reagierte die FAO sehr schleppend und nur unzureichend auf die Beschwerde. Trotz klarer Verstöße der beiden Chemiekonzerne gegen den International Code of Conduct on Pesticide Management der FOA verzichtet der Expertenausschuss in seinem  Abschlussbericht im November 2017 auf klare Empfehlungen an die Unternehmen. Stattdessen beschränkt sich der Bericht darauf, die Unternehmen zum Dialog mit Nichtregierungsorganisationen und Regierungen aufzurufen. Der Abschlussbericht zeigt, dass der FAO-Beschwerdemechanismus in dieser Form wenig nützt  und zahlreiche Organisationen haben die FAO in einem offenen Brief dazu aufgerufen, das Verfahren von Grund auf zu reformieren.

Das Beschwerdeverfahren zeigt auch abermals, wie schwer es für Betroffene ist, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Neben Bayer sind daher auch Staaten in der Pflicht: Sowohl Deutschland als der Heimatstaat  von Bayer als auch Indien müssen durch gesetzliche Vorgaben dafür sorgen, dass Menschen vor Giftstoffen geschützt werden und Unternehmen, aber auch Zwischenhändler und Plantagenbetreiber ihre Sorgfaltspflichten einhalten.

 

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