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Keine Investoren-Klagen - auch nicht im Süden!

Von Sven Hilbig am

Der privilegierte Schutz von Investoren, und insbesondere die Einrichtung von Schiedsgerichten, erhitzen nach wie vor die Gemüter. Zu Recht! Während sich einige für eine Reform der Investor-Staatsverfahren im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) sowie bei TTIP stark machen, nimmt weltweit die Anzahl der verklagten Staaten weiterhin zu: Seit 2000 haben sich die Klagen von Unternehmen gegen Staaten mehr als verzehnfacht(!). Die Mehrzahl der verklagten Staaten sind Entwicklungs- und Schwellenländer. Unsere Publikation Internationale Investitionspolitik und Entwicklungstellt das Geflecht der Investitionsschutzes in einen historischen und politischen Kontext, analysiert den Reformvorschlag der EU, einen Investitionsgerichtshof einzurichten, und benennt die dringendsten entwicklungspolitischen Herausforderungen.

Diese Klagen, und die oftmals horrenden Schadensersatzansprüche der Investoren, unterminieren nicht nur den Rechtsstaat, sondern sind für die Länder des globalen Südens auch aus entwicklungspolitischen Gründen höchst bedenklich - und deswegen abzulehnen. Zum einen schränken sie den Handlungsspielraum der Regierungen ein, und somit deren Möglichkeit, die Entwicklung ihrer Länder durch die Veränderung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zukunftsfähiger zu gestalten. Zum anderen stellen die Forderungen für viele Entwicklungsländer eine erhebliche Belastung (ihres Haushalts) dar. Im Februar 2010 nutzte der US-Tabakkonzern Philipp Morris die in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen vorgesehenen Sonderklagerechte für Unternehmen, um gegen schärfere Gesetze zu Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln in Uruguay vorzugehen, die angeblich seine Markenrechte verletzten. In diesem Verfahren verlangte der Konzern von Uruguay eine Entschädigung von 2 Milliarden US-Dollar. Das entspricht 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Uruguays.

Die Zahlung solcher Beträge nötigt die Regierung des verurteilten Staates in der Regel dazu erhebliche Kürzungen im Staatshaushalt vorzunehmen. Solche Einschnitte gehen, wie die Erfahrung lehrt, stets zu Lasten von Gesundheit, Bildung und Sozialem. Also den Bereichen, in denen die Regierungen dringend gefordert sind, zu investieren, um ihren Bürger/innen ein menschenwürdigeres Leben zu ermöglichen, anstatt durch Haushaltskürzungen ihre oft ohnehin prekäre Situation weiter zu verschlechtern.

Brot für die Welt wird sich, vor dem Hintergrund dieser Entwicklung, stärker als bisher in diesem Bereich engagieren. Zusammen mit zahlreichen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Afrika, Asien, Lateinamerika als auch den USA haben wir das Projekt „International Investment Campaigning“ initiiert. Ziel dieses Projekts ist es, die Risiken internationaler Investitionsabkommen für Entwicklungsländer und Schwellenländer zu thematisieren und Handlungsspielräume aufzuzeigen. Schwerpunkt des Projektes bildet die Förderung von Kampagnenarbeit, die aufzeigen soll, dass der Austritt aus bilateralen Investitionsschutzabkommen den Regierungen von Entwicklungsländern mehr Spielraum lässt, um entwicklungsgerechte Politiken aufzubauen und ausländische Investitionen zu regulieren.

Im Rahmen des Projektes soll unter anderem eine Online-Plattform erstellt werden, die Materialien zu verschiedenen Aspekten des Investitionsschutzes bereithält und auf der Campaigner/innen eines internationalen NGO-Netzwerkes Inhalte einstellen und teilen können. Ferner sollen in zwei Ländern des globalen Südens personelle Kapazitäten für Kampagnenaktivitäten unterstützt werden, um Regierungen dahin zu bewegen, diese Abkommen zu kündigen bzw. sie gar nicht erst zu unterzeichnen.

 

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