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Brot für die Welt fordert im UN-Menschenrechtsrat verbindliche internationale Menschenrechtsstandards für Unternehmen

In der 26. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats vom 09.-27.Juni 2014 steht unter anderem ein Vorschlag zur Entwicklung verbindlicher ökologischer und menschenrechtlicher Standards für Unternehmen zur Abstimmung. Die europäischen Regierungen drohen, das Vorhaben zu blockieren. Brot für die Welt hat sich gestern in einer mündlichen Stellungnahme im Menschenrechtsrat deutlich für die Entwicklung verbindlicher Standards im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte ausgesprochen.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

In diesen Wochen findet in Genf die 26. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats statt. Zur Abstimmung steht unter anderem ein Vorschlag zur Entwicklung verbindlicher ökologischer und menschenrechtlicher Standards für Unternehmen. Während sehr viele Regierungen des globalen Südens verbindliche Standards für die Wirtschaft fordern, kündigen die europäischen Regierungen an, gegen die Einsetzung einer offenen Arbeitsgruppe zu stimmen. Sie halten die bestehenden unverbindlichen Instrumente im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte für ausreichend.

Brot für die Welt hat sich am 12. Juni in einer mündlichen Stellungnahme im Menschenrechtsrat für die Entwicklung verbindlicher Standards im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte ausgesprochen. Viele Partnerorganisationen von Brot für die Welt  sind von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen betroffen. Rohstoffabbau und Agrarinvestitionen führen zu Landvertreibungen, Arbeitsrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen. Wehrt sich die lokale Bevölkerung gegen die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen, sind die Unternehmen oftmals an der gewaltsamen Unterdrückung und Kriminalisierung des Protests beteiligt. Konsumgüter werden in vielen Ländern unter Missachtung elementarer Arbeitsrechte produziert, eine gewerkschaftliche Betätigung ist oft nicht möglich. Während die Rechte transnationaler Konzerne durch Freihandels- und Investitionsschutzabkommen stetig ausgebaut und durch Schiedsgerichte abgesichert werden, gibt es bislang keine verbindlichen internationalen Standards zur Vermeidung und Ahndung der negativen Auswirkungen dieser Investitionen. Die freiwilligen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind ein erster Schritt. Sie sind jedoch zu weich und dehnbar, um einen signifikanten Einfluss zu haben. Die Missachtung bleibt ohne Folgen, Unternehmen werden für Menschenrechtsverletzungen nicht zur Rechenschaft gezogen. Die wenigen Staaten, die bislang nationale Aktionspläne zur Umsetzung entwickelt haben, beschränken sich hierin weitestgehend auf die Förderung freiwilliger Unternehmensverantwortung. Die paralelle und ergänzende Entwicklung verbindlicher internationaler Standards für Wirtschaftsaktivitäten ist daher dringend erforderlich.

Dieses Anliegen wird von einer breiten Masse an zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt. Über 500 Organisationen, unter ihnen auch Brot für die Welt, das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und das Forum Menschenrechte, fordern in in einer schriftlichen Erklärung ein Abkommen, in dem sich Staaten verpflichten, Unternehmen in ihrem Einflussbereich zu kontrollieren und zu regulieren und Betroffenen von Rechtsverletzungen durch Unternehmen Rechtsschutz zu gewähren. Zudem sollen Staaten einen internationalen Mechanismus entwickeln, der es möglich macht, Unternehmen für Menschen- und Umweltverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Erklärung und weitere Hintergrundinformationen sind auf der Internetseite der neu formierten Treaty Alliance zu finden.

Deutschland und Europa sollten sich dieser Diskussion nicht versperren und eine progressive Entwicklung des Völkerrechts fördern, nicht bremsen.

 

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