FAQs

Was Sie schon immer über das Lieferkettengesetz wissen wollten

Gemeinsam mit anderen Organisationen hat es Brot für die Welt 2021 geschafft, ein Lieferkettengesetz für deutsche Firmen auf den Weg zu bringen. Jetzt fordern wir ein EU-Lieferkettengesetz. Hier geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum es jetzt ein EU-Lieferkettengesetz braucht

Im Juni 2021 hat der Bundestag das deutsche Lieferkettengesetz verabschiedet. Ein großer Erfolg. Aber: Die Wirtschaftslobby hat es an zentralen Stellen abgeschwächt. Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt, der in wichtigen Punkten über das deutsche Gesetz hinausgeht. Die Bundesregierung sollte sich, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, dafür stark machen. Sie muss die Chance nutzen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Wertschöpfungsketten zu stärken und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle in der EU-tätigen Unternehmen zu schaffen.

Allgemeine Fragen

Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen haben 2011 konkretisiert, dass auch Unternehmen verantwortlich sind für die Einhaltung der Menschenrechte. Brot für die Welt will durch sein Engagement in der Initiative Lieferkettengesetz dazu beitragen, diese Verantwortung gesetzlich festzuschreiben und zu einer Sorgfaltspflicht zu machen.

Sorgfaltspflicht bedeutet, dass ein Unternehmen die Gefährdung von Menschenrechten und Umwelt durch seine globale Geschäftstätigkeit in einer Risikoanalyse ermitteln muss. Es muss vorsorglich wirksame und zumutbare Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt ergreifen. Die Sorgfaltspflichten betreffen die gesamte Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, also von der Rohstoffgewinnung für das Produkt bis zu dessen Entsorgung. Schwerwiegende Verletzungen müssen vor Ort überprüft, Beschwerdemechanismen für Betroffene eingerichtet, bestehende Verletzungen beendet und Schäden wiedergutgemacht werden. Unternehmen müssen transparent über die getroffenen Maßnahmen berichten.

Unternehmen garantieren bereits jetzt die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte. Sie vereinbaren mit ihren Lieferanten Standards, exakte Lieferzeiten, Ausfall- und Entschädigungsklauseln. Daran lässt sich anknüpfen: Die Sorgfaltspflicht für Menschenrechte kann in bestehende Abläufe integriert und bei Vertragsverhandlungen berücksichtigt werden. Die Komplexität der Maßnahmen sollte der Größe eines Unternehmens angemessen sein. Gerade mittelständische Unternehmen legen häufig Wert auf verlässliche, langfristige und zum Teil direkte Lieferbeziehungen. Insbesondere kleinere Unternehmen können sich auch branchenweiten Lösungen anschließen.

Die Initiative Lieferkettengesetz verlangt, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, die international anerkannten Menschenrechte auch im Ausland achten. Dazu gehören beispielsweise das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, die Vereinigungsfreiheit, das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz und das Recht auf Gesundheit. Diese sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Menschenrechtsabkommen und in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgeschrieben.

Zu den Umweltstandards, die Unternehmen einzuhalten haben, zählen die vor Ort geltenden Vorschriften zum Umweltschutz sowie der europaweite Standard der besten verfügbaren Technik, es sei denn, Abweichungen lassen sich rechtfertigen.

Elementare Bestandteile von menschenrechtlicher Sorgfalt sind eine fundierte Risikoanalyse sowie ein konsequentes Risikomanagement. Sie sind keinesfalls zu anspruchsvolle Forderungen: Unternehmen betreiben beides längst bezüglich der  Sicherheit und Qualität ihrer Produkte. Sie vereinbaren mit ihren Lieferanten Standards, exakte Lieferzeiten, Ausfall- und Entschädigungsklauseln. Daran lässt sich anknüpfen: Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten können in bestehende Abläufe integriert und bei Vertragsverhandlungen berücksichtigt werden.

Außerdem befürworten zahlreiche Unternehmen eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen. Denn aktuell haben die Unternehmen, die sich bereits für Menschenrechte und Umweltschutz einsetzen, einen Wettbewerbsnachteil.

Im Februar 2022 haben mehr als 100 Unternehmen, Investoren, Wirtschaftsverbände und -initiativen eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die EU dazu auffordern, verbindliche menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten für Unternehmen zügig zu verabschieden. Auch in der Debatte um das deutsche Lieferkettengesetz haben sich zahlreiche Unternehmen nicht nur für das Gesetz, sondern für eine striktere Umsetzung des damaligen Vorschlags der Bundesregierung eingesetzt.

Der aktuelle Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz geht vor allem in einem wichtigen Punkt über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus: Die zivilrechtliche Haftung. Das EU-Lieferkettengesetz muss Betroffenen die Möglichkeit geben, erfolgreich vor Gerichten in Europa auf Entschädigung zu klagen, wenn Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten missachten und deswegen Menschen zu Schaden kommen. Dazu braucht es eine faire Verteilung der Beweislast, kollektive Klagerechte sowie angemessene Verjährungsvorschriften und Prozesskostenhilfe.

Ein Haftungsrisiko ist zugleich der wirksamste Anreiz für Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten endlich zu mindern.

Es ist schwierig, dazu allgemein gültige Aussagen zu treffen. Preisentwicklungen hängen davon ab, ob Unternehmen höhere Kosten auf den Endpreis umlegen. Außerdem können die Kosten für einzelne Unternehmen sogar sinken, wenn eine gesamte Branche zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette verpflichtet wird.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Mehrkosten für Unternehmen durch ein Lieferkettengesetz in einem überschaubaren Rahmen bleiben. Zum Beispiel gehen von dem durchschnittlichen Preis einer Tafel Vollmilchschokolade (0,89 Euro) derzeit zwischen vier bis fünf Cent als Lohn an die Kakaobäuerinnen und -bauern in Ghana und der Elfenbeinküste. Würde der Lohn auf ein Existenz sicherndes Niveau angehoben, wäre eine Vollmilchschokolade in Deutschland etwa fünf Cent teurer. Die Zeitschrift Wirtschafts-Woche hat 2017 geschätzt, dass sich bei einem Mittelklassewagen für 25.000 Euro die Mehrkosten für faire Rohstoffe (insbesondere Stahl, Kupfer, Aluminium und Platin) auf insgesamt etwa 200 Euro belaufen. Wichtig ist aber ein verbindliches Gesetz, das die gesamte Branche in die Pflicht nimmt. Sonst könnten Unternehmen, die allein Standards verbessern, an dem nur bei ihnen leicht erhöhten Preis scheitern.

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Lachender Junge

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