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Pressemeldung

Keine Profite auf Kosten der Menschenrechte

Neue Regierung muss Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette verpflichten

Berlin, 08.12.2017

Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember appelliert Brot für die Welt an die künftige Bundesregierung, den Schutz der Menschenrechte zum zentralen Aspekt einer kohärenten Außen- und Wirtschaftspolitik zu machen. 

Im nächsten Jahr wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 70 Jahre alt. Trotzdem sei es noch immer nicht gelungen, Menschenrechte zur Richtschnur der Außenpolitik zu machen. Das zeige sich etwa bei verbindlichen Menschenrechtsstandards für Unternehmen. 

Bisher lehnt die Bundesregierung verbindliche Menschenrechtsstandards für Unternehmen ab. Gemeinsam mit der EU blockiert sie die Verhandlungen bei den Vereinten Nationen über ein verbindliches Menschenrechtsabkommen zur Regulierung von Unternehmen. Julia Duchrow, Leiterin des Referats Menschenrechte bei Brot für die Welt sagt: „Auch deutsche Unternehmen sind über ihre Lieferketten und Tochterunternehmen immer wieder an gravierenden Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Weil sie nicht ausreichend daran interessiert oder informiert sind, was ihre ausländischen Kooperationspartner an ihren Produktionsorten im Ausland treiben, können sie dennoch ihre Hände nicht in Unschuld waschen. Kinderarbeit im Bergbau, Pestizidvergiftungen, Landvertreibungen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen: Es darf nicht sein, dass deutsche Unternehmen Profite auf Kosten der Menschenrechte machen können. “ Eine gerechte Globalisierung könne es nur geben, wenn Menschenrechte und internationale Arbeitsstandards Vorrang vor Profit haben.

Seit 2015 diskutiert eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen über verbindliche Menschenrechtsstandards für die globalisierte Wirtschaft. Ziel ist ein Abkommen, das klare Regeln für Unternehmen schafft und den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Bei der jüngsten Verhandlungsrunde im Oktober 2017 waren 101 Staaten anwesend. Angetrieben wird der Prozess von den Ländern des Globalen Südens. Die großen Industrienationen USA, Kanada, Australien, Japan, Russland und auch die EU halten nicht viel von dem Vorstoß. Wie schon in den Vorjahren war Deutschland bei den Verhandlungen überwiegend nur durch eine Praktikantin vertreten.

Deutschland beruft sich auf existierende freiwillige Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Allerdings ist die Umsetzung dieser Prinzipien bislang schwach. Auch Deutschland beschränkt sich im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte nur auf freiwillige Empfehlungen an die Wirtschaft. Anders Frankreich, wo Unternehmen seit März 2017 gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte in ihren globalen Geschäften verpflichtet sind und für Verstöße haften.

Die SPD hat genauso wie Grüne und Linke in ihrem Wahlprogramm angekündigt, sich für eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen einzusetzen und die Verhandlungen über ein neues Menschenrechtsabkommen zur Regulierung der Wirtschaft zu unterstützen. Dies darf bei zukünftigen Verhandlungen zur Schaffung einer Regierungskoalition nicht unter den Tisch fallen.

Hinweise für Redaktionen:
aktuelles Positionspapier der Treaty Alliance Deutschland
Hintergrundinformation zum französischen Sorgfaltspflichtengesetz
Fragen und Antworten zum Gesetzesvorschlag Unternehmensverantwortung und Menschenrechte

Pressekontakt:
Renate Vacker, Pressesprecherin Brot für die Welt
renate.vacker@brot-fuer-die-welt.de
Telefon: 030/652111833


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