Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan hat vor zwei Monaten den BMZ-Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ vorgestellt. Grundsätzlich gibt es viele Aspekte, die richtig sind: Die Stärkung der Zivilgesellschaft in „Shrinking-Space-Kontexten“ wird betont, also in den zunehmend eingeengten politischen Gestaltungsräumen in Ländern des Globalen Südens. Zudem spielen Ernährungssicherung und die am wenigsten entwickelten Länder eine zentrale Rolle. Dass das BMZ die Zusammenarbeit gerade mit dieser Ländergruppe bis zum Ende der Legislaturperiode substanziell stärken will, ist wichtig und richtig. Auch das Bekenntnis zu einer feministischen und dekolonialen Entwicklungspolitik ist positiv.
„Weniger ist mehr?!“
Die Ministerin betont mit Blick auf den Reformplan zudem, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit müsse sich jetzt strategischer, fokussierter und partnerschaftlicher aufstellen. Dieser Ansatz überrascht nicht: Denn die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss mit immer weniger Geld auskommen. Die Gelder für das BMZ wurden im vierten Jahr in Folge gekürzt und liegen nun noch bei rund zehn Milliarden Euro. Bis 2029 soll der BMZ-Etat sogar auf 9,3 Milliarden Euro sinken. Weniger ist mehr?! Es scheint, als wolle der BMZ-Reformplan nun die fehlenden Mittel mit „strategischer Klarheit“ und neuen Ansätzen kompensieren.
Deutschlands Rolle als größter staatlicher Geber wird zwar hervorgehoben und bekräftigt. Aber dass sich die deutsche Bundesregierung vom Ziel faktisch verabschiedet, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für ODA (Official Development Aid) aufzuwenden, bleibt im BMZ-Reformplan unerwähnt. Ein neuer Ansatz wird benötigt. So liegt es nahe, die Einbindung der Privatwirtschaft zu forcieren. Die Interessen des deutschen Privatsektor sollen stärker berücksichtigt werden. Wie dies den armutsbetroffenen Menschen im Globalen Süden zugutekommen kann, muss ausbuchstabiert werden.
Nachhaltige Entwicklung als Priorität
Nun sollen – so steht es bereits im BMZ-Aktionsplan vom Oktober 2025 – großvolumige private Investitionen mobilisiert werden. Grundsätzlich kann die Förderung wirtschaftlicher Kooperation ein wichtiger Bestandteil internationaler Zusammenarbeit sein. Wichtig ist jedoch, dass die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung in den Partnerländern nicht aus dem Blick geraten. Das bedeutet, dass die Bekämpfung von Hunger, Armut und Ungleichheit Priorität haben muss vor den Eigeninteressen der Privatwirtschaft. Es muss Richtschnur bleiben, dass Kooperationen mit der Wirtschaft einen essenziellen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
Im Übrigen ist die Idee von der Einbindung der Wirtschaft nicht neu: Ähnlich aufgesetzt ist die Global Gateway Initiative, die 2021 von der EU-Kommission auf den Weg gebracht wurde. Der BMZ-Aktionsplan und die Global Gateway Initiative setzen beide auf eine stärkere Kooperation mit Wirtschaftsakteuren, folgen wirtschaftspolitischen Eigeninteressen und haben die Rohstoffsicherung (in unterschiedlichen Maßen) im Blick. Der BMZ-Reformplan nimmt ausdrücklich Bezug auf die Global Gateway Initiative und will sie stärker entwicklungspolitisch ausrichten.
Der Ansatz ist nicht neu
Insofern ist der Ansatz nicht neu, möchte man meinen: Bereits 2017 unter der deutschen G20-Präsidentschaft wurde der „Compact with Africa“ aufgesetzt. Auch bei diesem „Compact“ gab es keine neuen öffentlichen Mittel, sondern es sollte Privatkapital mobilisiert werden. Auch beim Marshallplan mit Afrika spielte die Einbindung der Privatwirtschaft die zentrale Rolle. Von diesen Initiativen sollte der „big push“ ausgehen, der Investitionen auf dem afrikanischen Kontinent anstößt – doch wie es aussieht, ist der „big push“ ausgeblieben. Der Anteil des Außenhandels von Deutschland mit Afrika liegt bei etwa zwei Prozent des gesamten deutschen Außenhandelsvolumen, der Anteil des Kontinents an den deutschen Auslandsinvestitionen bei einem Prozent.
Die grundlegende Frage lautet: Wie soll die Kooperation mit der Wirtschaft angestoßen werden? In einem aktuellen Interview mit der „Wirtschaftswoche“ nennt die Ministerin als einen Hebel, die Qualitätskriterien in internationalen Ausschreibungen der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, denn hier liege die klare Stärke deutscher und europäischer Unternehmen. Wenn auch Umwelt- und Sozialstandards bei diesen Ausschreibungen berücksichtigt würden, wäre das sicher ein vielversprechender Ansatz. Vorstellbar wäre dies beispielsweise im Bereich Wasser- und Sanitärversorgung.
Befürchtung unbegründet?
Ob Instrumente zur Risikominderung für deutsche Unternehmen wie etwa Bürgschaften eingesetzt werden sollen – darauf ging die Ministerin im besagten Interview nicht ein. Doch gerade hier wird man genauer hinschauen müssen. Problematisch wäre, wenn künftig die knappen BMZ-Mittel dazu dienen sollten, Investitionsrisiken deutscher Unternehmen abzusichern. Angesichts sinkender Mittel für die internationale Zusammenarbeit würde dies zulasten der Ärmsten der Armen gehen, besonders zulasten jener Menschen, die in den am wenigsten entwickelten Ländern wie Bangladesch oder Mali leben. (Übrigens sind dies Länder, die unter den Folgen des Klimawandels besonders stark leiden.) Vielleicht ist die Befürchtung unbegründet, aber diese Idee lag damals schon beim „Marshallplan mit Afrika“ auf dem Tisch. Daher dürfen wir gespannt sein, wie genau die Einbindung der Wirtschaft erfolgen soll. Für eine nachhaltige Entwicklung ist jedoch eines sicher: Die lokale Bevölkerung sollte an der Planung und Umsetzung beteiligt werden und ihre Bedürfnisse müssen im Zentrum stehen.


