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„Letzte Warnung“ - Bericht im UN Menschenrechtsrat

„Letzte Warnung: MenschenrechtsverteidigerInnen als Opfer von Todesdrohungen und Morden“

So betitelte Mary Lawlor, die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen, ihren Bericht für den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen anlässlich der 46. Ratstagung vom 22. Februar bis zum 19. März 2021.

Von Wolfgang Seiß am
Seminar MRV

Erfahrungsaustausch Schutz MRV

Der Bericht der UN Sonderberichterstatterin für MenschenrechtsverteidigerInnen (im Folgenden MRV) stieß bei unseren Partnern in Lateinamerika auf große Zustimmung: Viele unserer Partner hatten vorab Berichte, Fallbeschreibungen und Analysen über die Lage in einzelnen Ländern und Bundesstaaten an das Büro von Mary Lawlor überreicht.

Die Schlussfolgerung im Bericht über die Lage der MRV ist denkbar knapp und deutlich: “Regierungen kommen ihren rechtlichen und moralischen Verpflichtungen nicht nach, MRV zu schützen. Vor allem, weil es an dem politischen Willen fehlt, zu intervenieren und Morde zu verhindern. (…) Diese Intervention könnte darin bestehen, einzuschreiten und Rufmordkampagnen und Drohungen gegen MRV zu unterbinden, welche sie gegenüber physischen Angriffen verwundbarer machen.“ Der Bericht bestätigt, was Partnerorganisationen von Brot für die Welt in Lateinamerika und andere zivilgesellschaftliche Organisationen wie „Frontline Defenders“ in den letzten Jahren konstatieren: Auch gegenüber MRV hat genderspezifische Gewalt zugenommen, auch gegenüber denjenigen, die die Rechte von LGTBI-Personen verteidigen. Die meisten Morde an MRV geschahen in Lateinamerika, ein großer Anteil angesichts von Widerstand gegen Vorhaben, die Menschenrechte im Bereich von Umwelt und Naturressourcen verletzen. Bei den zwischen 2015 und 2019 im Büro des Hochkommissariats für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR) registrierten 1323 Morden an MRV weltweit, hat Lateinamerika den größten Anteil mit insgesamt 933 Morden. Die meisten wurden in Kolumbien, Brasilien, Mexiko, Honduras und Guatemala registriert. Der Bericht räumt zugleich ein, dass die realen Zahlen durchaus höher liegen können, was mit unterschiedlichen Methoden der Erfassung, aber auch mangelnden Anzeigen erklärt wird.

MenschenrechtsverteidigerInnen (MRV) – eine Definition

1998 verabschiedete die UN-Vollversammlung die “Declaration on the Right and Resbonsability of Individual, Groups and Organs of Society to Promote and Protect Universally Recognized Human Rights and Fundamental Freedoms”. Nach dieser Erklärung sind MRV Personen, die sich für die Wahrung der in internationalen Abkommen definierten Menschenrechte einsetzen, unabhängig davon, ob sie in einer Organisation tätig sind oder nicht.Die Erklärung benennt insbesondere die Verantwortung der Staaten, Menschenrechte zu achten und umzusetzen und Gewalt gegen MRV aufzuklären und zu unterbinden. Das im Jahr 2000 eingerichtete Mandat einer Sonderberichterstattung für den Schutz von MRV ist für die Informationsbeschaffung und -verarbeitung bzgl. der Situation der MRV zuständig. Aufgabe ist es, in Kooperation mit anderen Akteuren wie Regierungen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft an der Umsetzung der Resolution zum Schutz von MRV zu arbeiten und weitere Strategien zur Erreichung dieses Ziels zu entwickeln. Mandatsinhaber/innen berichten jährlich dem UN-Menschenrechtsrat und der Generalversammlung.

Die Empfehlungen des Berichtes richten sich in erster Linie an Regierungen. Diese müssen Gewährsträger des Schutzes von MRV sein. Aber die Sonderberichterstatterin wandte sich auch ausdrücklich an Unternehmen, denn: „Unternehmen haben ebenfalls Verantwortung, MRV zu schützen und viele MRV werden ermordet, nachdem sie gegen negative Auswirkungen von wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Menschenrechte protestiert haben.(…) In zu vielen Fällen umgehen die Unternehmen ihre Verantwortung, Angriffe zu verhindern oder sind sogar selbst deren Urheber“. Daher konstatiert der Bericht, dass „Unternehmen eingreifen (sollten), wenn Drohungen gegen MRV ausgesprochen werden, um zu verhindern, dass es eine Eskalation hin zu direkten Angriffen gibt”. Der Bericht zitiert dabei „best practices“ von Unternehmen. Zugleich wird im Bericht das regionale lateinamerikanische Abkommen über den „Zugang zu Information, öffentliche Mitbestimmung und den Zugang zur Justiz in Umweltfragen“ (Escazú- Abkommen) begrüßt. Das Abkommen wird am 22. April in Kraft treten. Es ist das erste rechtlich verbindliche Abkommen, welches spezifische Aussagen zur Förderung und zum Schutz von MRV im Umweltbereich enthält und Staaten verpflichtet, ein sicheres Umfeld für Menschenrechtsarbeit zu schaffen. Auch werden erstmals Kommunikationsunternehmen adressiert und Empfehlungen geäußert: Über soziale Netzwerke verbreitete Drohungen, Verleumdungskampagnen und Falschinformationen gegen MRV haben sowohl in Lateinamerika wie auch weltweit in den letzten Jahren stark zugenommen. Sie bedeuten eine enorme psychische Belastung und sind oftmals die Vorboten für physische Angriffe bis hin zum Mord.

Die Empfehlungen und ihre Bedeutung für Brot für die Welt

Für die Arbeit von Brot für die Welt - nicht nur in Lateinamerika - sind etliche der Empfehlungen des Berichtes Referenzpunkte für eine politische Lobbyarbeit gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen in Deutschland und in der EU zum Schutz von MRV. Zugleich (unter-)stützen die Empfehlungen an internationale Nichtregierungsorganisationen (NROs) und Geberorganisationen Arbeitsansätze, die Brot für die Welt - nicht nur in Lateinamerika – verfolgt:

• Stärkung lokaler Schutzfonds, die einen Aufenthalt bedrohter MRV in anderen Regionen des Heimatlandes oder im benachbarten Ausland ermöglichen.

• Programme für den Eigenschutz vor Angriffen und der psychosozialen Unterstützung und Begleitung, die von den MRV und ihren Organisationen selber ausgearbeitet werden.

• Integrale Projekte und Programme für den Schutz von MRV, die auch psychosoziale Unterstützung beinhalten.

• Mainstreaming der Unterstützung für vulnerable Gruppen, darunter die MenschenrechtsverteidigerInnen der LGTBI-community.

Offizielle Parallelveranstaltung im Rahmen der 46. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen

Consorcio, Partnerorganisation von Brot für die Welt im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca, hatte im Vorfeld der Ratstagung des Menschenrechtsrates einen Bericht zu Bedrohungen und Morden an MRV für die Sonderberichterstatterin erstellt. Consorcio ist eine feministische Menschrechtsorganisation, die sich seit langem für Rechte von Frauen einsetzt. Sie begründete mexikanische und mittelamerikanische Netzwerke zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen mit.

Am 11. März hatte die Organisation zusammen mit anderen Organisationen zu einer der im Rahmen des Verfahrens im Menschenrechtsrat üblichen, offiziellen (virtuellen) Veranstaltungen mit der Sonderberichterstatterin eingeladen. Anwesend waren Vertreterinnen der Diplomatischen Vertretungen der Schweiz, Großbritanniens und Deutschlands. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, sprach ein Grußwort. Brot für die Welt eröffnete mit einem Beitrag zur Bedeutung der Berichte der Sonderberichterstatterin und der Zusammenarbeit mit den MRV die Veranstaltung. VertreterInnen mexikanischer und internationaler Organisationen skizzierten die Menschenrechtslage in Mexiko und begrüßten insbesondere die Empfehlungen des Berichtes der UN Sonderbeauftragten Mary Lawlor. Diese sprach u.a. die Verantwortung an, die europäische Regierungen und die EU innehaben. Man könne von diesen zum Thema Schutz der MRV deutlich mehr erwarten. Obwohl die EU bereits vor Jahren Richtlinien zum Schutz von MRV verabschiedet hat, seien konsistentere Strategien erforderlich, um MRV sowohl innerhalb Europas als auch in den Ländern, in denen es eine EU Außenvertretung gibt, zu schützen. Lawlor betonte die Bedeutung der Arbeit der mexikanischen Zivilgesellschaft, auch für die Erstellung ihres Berichtes. Sie hob die Wichtigkeit der Menschenrechtsnetzwerke für den Schutz von MRV hervor. Angesichts der Tatsache, dass weltweit Regierungen zunehmend das Justizsystem nutzen, um MRV zu kriminalisieren und sie mit ungerechtfertigten Anklagen überziehen, wird sich der nächste Bericht der Sonderbeauftragten speziell mit dieser Problematik befassen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, sprach ihr Grußwort per Video: Sie begrüßte u.a. die Informationsarbeit von Consorcio. Aggressionen gegen MRV kommen in vielen Fällen aus mangelndem Vertrauen in die Behörden gar nicht zur Anzeige. Kofler betonte, dass Straflosigkeit ein schwerwiegendes, omnipräsentes Problem in Mexiko sei. Es gelte, ihr mit Dringlichkeit und konsequentem politischen Willen zu begegnen. Notwendig sei, Schutzmechanismen für MRV zu schaffen, den Zugang zur Justiz sicherzustellen, schlechte Ermittlungspraktiken zu beenden und Konsequenzen für FunktionärInnen zu fordern, die Straflosigkeit aufrecht zu erhalten. Dies erfordere einen entschlossenen politischen Willen auf allen Ebenen. Es sei wichtig, dass im Bericht nicht nur Regierungen in den Empfehlungen angesprochen sind, sondern auch Unternehmen und speziell Kommunikationsunternehmen der sozialen Netzwerke. Zum Schluss wies Frau Kofler noch auf die neugeschaffene Elisabeth-Selbert-Initiative der Bundesregierung für Schutzaufenthalte bedrohter MRV in Deutschland und Ländern der Region hin.

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