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EU-Mexiko Deal: Konzernrechte vor Menschenrechte

Seit TTIP kündigt die EU ständig an, ihre Handelspolitik werteorientierter auszurichten. Konsequenzen? Mangelware! Jüngstes Beispiel: die ‚Modernisierung‘ des Handelsabkommens mit Mexiko. Anstatt hohe Standards bei Arbeits- und Menschenrechten sowie Umwelt- und Klimaschutz zu setzen, bekommen Konzerne äußerst umstrittene Sonderklagerechte zugesprochen, wie eine neue Publikation aufzeigt.

Von Sven Hilbig am
Eu-Mexiko Deal

Vor über zwanzig Jahren kündigte die EU-Kommission den Abschluss des Abkommens mit Mexiko als ihr mordernstes Handelsabkommen an, welches Maßstäbe für ihre zukünftige Handelspolitik setze. Obwohl der Handel seitdem um 148 Prozent angestiegen ist, haben sich die Lebensbedingungen der Menschen in Zentralamerika nicht verbessert; auch konnte sich die mexikanische Wirtschaft nicht diversifizieren. In der verarbeitenden Industrie verschlechtert sich sogar der durchschnittliche Stundenlohn. Mexiko weist zudem ein chronisches Handelsbilanzdefizit gegenüber der EU auf, wie aus der von PowerShift, Brot für die Welt, Misereor und weiteren NGOs herausgegebenen Publikation EU-Mexiko: Alle Macht den…? Investoren! hervorgeht.

 

Pestizide

Mit der Unterzeichnung des überarbeiteten EU-Mexiko-Abkommens verpflichtet sich Mexiko auf die Unterzeichnung des letzten Übereinkommens des Internationalen Verbandes zum Schutz neuer Pflanzenzüchtungen. Dieses leistet der Privatisierung von Saatgut Vorschub und gefährdet kleinbäuerliche Strukturen, was wiederum die europäischen Saatgut- und Pestizidhersteller stärkt und ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Marktmacht weiter auszubauen. Bereits heute werden auch in der EU nicht zugelassene Pestizide nach Mexiko exportiert. Ein Problem, das sich aufgrund des modifizierten Vertrages weiter verschärfen könnte.

Ausverkauf der öffentlichen Daseinsvorsorge

Das überarbeitete EU-Mexiko-Abkommen verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU und den mexikanischen Staat, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab einem bestimmten Wert auch an Unternehmen des Handelspartners zu ermöglichen. Mit dieser Öffnung engt Mexiko seine Möglichkeiten ein, staatliche Aufträge an öffentliche, kommunale oder lokal verankerte Unternehmen zu vergeben. Hinzu kommt, dass in den Vergabeverfahren meist das billigste Angebot den Zuschlag erhält, was häufig nur durch Sozial- und Umweltdumping möglich ist.

Konzernrechte hopp, Menschen- und Umweltrechte flopp

Während Investoren erstmalig Sonderklagerechte zugesprochen werden, bietet das Abkommen den Staaten oder Betroffenen keine vergleichbaren Möglichkeiten, Investoren für Verstöße gegen den Schutz der Umwelt, des Klimas, von Menschenrechten sowie Arbeitsstandards zur Rechenschaft zu ziehen.

Wir fordern die Verantwortlichen in Brüssel auf, das neue Abkommen nicht zu ratifizieren.

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