Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte fordert die Bundesregierung alle deutschen Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte in ihren weltweiten Geschäften auf und setzt sich eine Zielmarke: Bis 2020 sollen 50 % aller großen deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter_innen die beschriebenen Sorgfaltsanforderungen entlang der Lieferkette umsetzen. Für den Fall, dass diese Zielmarke verfehlt wird, kündigt der Koalitionsvertrag ein Gesetz zur Unternehmensverantwortung an. In Kürze beginnt die Überprüfung der Unternehmen. Vor einigen Tagen wurde bekannt gegeben, dass dafür die Unternehmensberatung Ernst &Young in Kooperation mit Systain Consulting GmbH, Adelphi Consult GmbH und Focusright GmbH beauftragt wurden.
Brot für die Welt fordert Repräsentativität, Transparenz und strenge Kriterien bei der geplanten Überprüfung. Bisherige Pläne, nur diejenigen Unternehmen in die Bewertung einzubeziehen, die freiwillig an einer Befragung teilnehmen, würde die Realität beschönigen. Problematisch ist auch, dass die Namen der überprüften Unternehmen nicht veröffentlicht werden sollen. Auch die Unabhängigkeit ist gefährdet, da ein interministerieller Ausschuss über Dienstleister, Bewertungsmaßstäbe, Grundlagendokumente und Abnahme des Gutachtens selbst entscheidet. Daraus ergibt sich ein hohes Risiko politischer Einflussnahme auf die Ergebnisse.
Brot für die Welt warnt zudem vor Einflussnahme durch die Wirtschaftsverbände. Schon bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans haben die Wirtschaftsverbände erfolgreich verhindert, dass verbindliche Vorgaben beschlossen werden. Eine neue Studie von Brot für die Welt, Global Policy Forum und Misereor belegt, wie deutsche Wirtschaftsverbände hinter den Kulissen den NAP verwässert haben. So belegt der Schriftverkehr zwischen den Wirtschaftsverbänden, dem Finanzministerium und der Bundesregierung, dass Wirtschaftspositionen 1 zu1 vom BMF übernommen wurden und damit innerhalb der Regierung gegeben jeglichen Ansatz von Verbindlichkeit Veto eingelegt wurde.
Diese Form der Einflussnahme darf sich bei der geplanten Überprüfung der Unternehmen nicht widerholen: Die Überprüfung muss transparent erfolgen: Die Liste der überprüften Unternehmen muss veröffentlicht werden und ein unabhängiger Expertenbeirat muss Zugang zu allen Dokumenten haben. Zentral ist auch, dass nicht nur diejenigen Unternehmen ausgewertet werden, die sich dazu freiwillig bereit erklären, sondern eine repräsentative Stichprobe untersucht wird.