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Mexiko gesteht Menschenrechtskrise ein

Im Rahmen der 31. Sitzung der Universellen Periodischen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats verwies die mexikanische Delegation auf Defizite bei Themen wie Folter, Verschwindenlassen oder Gewalt. 102 Staaten sprachen Mexiko 264 Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation aus.

Von Melanie Bleil-Rommé am

Mexiko während des UPR-Verfahrens in Genf

Die mexikanische Delegation unter der Leitung des Staatssekretärs für Multilaterale Angelegenheiten, Miguel Ruiz Cabañas, eröffnete den Dialog des UPR-Verfahrens mit der Feststellung, dass Mexiko vor „beachtenswerten Herausforderungen“ im Menschenrechtsbereich stehe. Er sei nicht gekommen, um diese zu minimieren oder zu verleugnen. Die Anerkennung der Probleme im Menschenrechtsbereich ist ein wichtiger Schritt, doch reicht er längst nicht aus. Partnerorganisationen von Brot für die Welt hatten sich rund um das Verfahrens mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen als #ColectivoEPUmx zusammengeschlossen. Gemeinsam analysierten sie,  dass es seit den letzten Überprüfungen in den Jahren 2009 und 2013 zwar Verbesserungen im legislativen Bereich gab, diese aber keine oder kaum Auswirkungen auf die Realität der Mexikaner*innen hatten. Auch in Genf beklagten Vertreterinnen des von Brot für die Welt unterstützten Movimiento por Nuestros Desaparecidos México (Bewegung für unsere Verschwundenen in Mexiko), dass die Opfer von Menschenrechtsverletzungen weiterhin vom Staat allein gelassen werden. 

 

264 Empfehlungen der internationalen Gemeinschaft

Die 102 Staaten, sprachen  unter anderem Empfehlungen zu Gewalt gegen Frauen, Kinder und Migrant*innen aus und wiesen allein in 16 Empfehlungen auf den zu verbessernden Schutz für Menschenrechtsverteidigder*innen hin. Auch Deutschland sprach drei Empfehlungen aus. Unter anderem verwies Gunnar Schneider, Repräsentant Deutschlands vor den Vereinten Nationen, auf einen zu verbessernden Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen, zu dem auch die finanzielle Ausstattung und politische Unterstützung des nationalen Schutzmechanismus gehöre; sowie auf  eine effektive Verfolgung von Straftätern bei Verbrechen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen oder in Fällen von Verschwindenlassen. Insgesamt 12 Empfehlungen wiesen auf das Thema Gewaltsames Verschwindenlassen hin - ein Thema, das vor allem durch den Fall der 43 Studenten von Ayotzinapa im Jahr 2014 international bekannt wurde.

 

Strukturelle Verbesserungen notwendig

Strukturelle Forderungen zur Eindämmung der Korruption und Straflosigkeit wurden in wenigen Empfehlungen explizit aufgegriffen, dennoch zog sich das Thema Straflosigkeit durch viele Anmerkungen der internationalen Gemeinschaft. Die USA bedauerten die bestehende Straflosigkeit in Fällen wie Ayotzinapa und Tlatlaya – emblematische Fälle, die in Mexiko für Themen wie Verschwindenlassen, Straflosigkeit, außergerichtliche Hinrichtungen und die Kollusion zwischen organisierter Kriminalität und staatlichen Sicherheitsinstitutionen stehen. Eine wichtige Forderung der mexikanischen Zivilgesellschaft ist ein internationaler Mechanismus gegen Straflosigkeit. Dieser wurde von vier Staaten (Dänemark, Irland, Großbritannien, Spanien) aufgegriffen. Deutschland empfahl Mexiko eine strukturierte Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft zur Umsetzung von Rechtsstaatlichkeit nach internationalen Standards. Australien und Großbritannien verwiesen auf die Wichtigkeit einer politisch unabhängigen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Korruption und Straflosigkeit.

 

Umsetzung durch neue Regierung

Wie sehr sich die Einschätzung der Menschenrechte und die Einhaltung internationaler Standards zwischen der mexikanischen Regierung und Zivilgesellschaft unterscheiden kann, zeigt ein Beispiel aus dem UPR-Verfahren: im Laufe der Aussprache am 7. November 2018 verteidigte die mexikanische Delegation das international kritisierte "Gesetz zur Inneren Sicherheit", das den Einsatz des Militärs im Inneren legalisierte. Es sei, so hieß es, mit nationalen und internationalen Standards vereinbar. Nur eine Woche später, am 15. November 2018, wurde das Gesetz vom Obersten Gerichtshof für nicht verfassungskonform erklärt. Bei einer solchen Auslegung von Menschenrechtsstandards bleibt auch abzuwarten, welche Empfehlungen durch Mexiko tatsächlich umgesetzt werden. Die mexikanischen Vertreter verwiesen darauf, dass am 1. Dezember 2018 eine neue Regierung ihr Amt antrete und diese die Verantwortung trage, die Empfehlungen anzunehmen und umzusetzen. So muss für diese Entscheidung bis zur nächsten Sitzung des UN-Menschenrechtsrats im März 2019 gewartet werden. Aufgrund der  bisherigen Erfahrungen sind die Mitglieder des Movimiento por Nuestros Desaparecidos jedoch skeptisch, ob unter der neuen Regierung reale Fortschritte im Menschenrechtsbereich erzielt oder nur große Worte geschwungen werden: „Es macht mich sehr traurig, dass ich mich bereits vor sechs Jahren mit Repräsentanten der neuen und alten Regierung traf und es war genau das gleiche. Genau das gleiche, meine Herren.“

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